Achtung !!!
Jeder Käufer – Bieter erklärt mit Gebot - Kauf den § 86 a zu kennen und einzuhalten.
Ist das nicht der Fall darf nicht mitgeboten werden. Betroffene Gegenstände werden ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Militärhistorischen und Uniformkundlichen Forschung abgegeben.
Ich biete diese Gegenstände nur unter dieser Voraussetzung an.