Mit dem Kauf von Gegenständen, die mit Emblemen des Dritten Reiches oder damals maßgeblicher Organisationen versehen sind, verpflichtet der Käufer sich dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch zu nutzen. Eine solche Nutzung wäre nach § 86 / 86 a StGB strafbar, und alle Käufer solcher Gegenstände versichern, dass sie keinerlei strafbaren Absichten im Sinne des § 86 a StGB verfolgen. Mit Abgabe eines Gebotes akzeptiert der Besucher diese Bedingungen.
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