Meine Artikel sehe ich als historische Exemplare .Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken (§§ 86, 86a StGB) angeboten und vom Käufer auch nur unter diesen Voraussetzungen erworben. Dies ist ein Privatverkauf bzw. eine Privatversteigerung eines Gegenstandes aus eigenem Besitz. Der o.g. Gegenstand wurde vom Verkäufer ursprünglich für den eigenen Bedarf und nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben. Der Versteigerungsgegenstand befindet sich aus subjektiver Sicht des Verkäufers im hier beschriebenen Zustand. Jegliche Gewährleistung bzw. Garantie im Sinne des BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Somit KEIN Umtausch oder Garantieanspruch! Mit der Abgabe eines Angebots erklären Sie sich bereit auf den gesetzlichen Garantieanspruch (nach dem neustem EU-Recht) bei Privatkauf zu verzichten!