Einhaltung der §§ 86, 86a StGB wie die von mir auch hier im Internet abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches sind ausschliesslich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, Wissenschaft, Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken im Sinne der §§ 86, 86a StGB zu erwerben, was auch für das Fertigen von Ausdrucken oder das Fertigen von Kopien aus dem Angebot gilt. Ausdrucke und Kopien dürfen nur für private Zwecke angefertigt und nicht an Dritte weitergeleitet, d.h. keinesfalls unter Umgehung der vorgenannten Vorschriften des StGB verwendet werden. Altersnachweis: Der Verkauf von Säbeln und Dolchen kann nur nach den Gesetztlichen Bestimmungen an Personen über 18 Jahren durch zusendung einer Fotokopie vom Personalausweis erfolgen. Verschiedenes: Angewandt wird nur das deutsche Recht.