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Newsletter - Weihnachten 2016

Liebe Sammler und Militaria-Freunde, 

Danke für dieses großartige Jahr 2016! Ihr Vertrauen, Treue und die erfolgreiche Zusammenarbeit freut uns ganz besonders!
Militaria321 bleibt weiterhin, auch dank Ihrer Unterstützung als Käufer oder Verkäufer, die führende Militaria-Plattform - weltweit! 

Wie immer dürfen wir zu Weihnachten Geschenke bereiten…dazu mehr weiter unten! 
Bitte beachten Sie auch den interessanten Fachartikel über „Säbel für Offiziere und Portepeeunteroffiziere“

Das Team von Militaria321.com wünscht Ihnen und Ihrer Familie frohe Festtage, viel Glück, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr 2017!

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Dear Collectors and Militaria-Friends!

Thanks for your trust, partnership and making militaria321 again the "number 1" militaria auction site in the world! Thx also for your ideas and suggestions!

We wish you merry x-mas and all the best for 2017! 

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Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art

Dieses Mal haben wir ein ganz besonderes Geschenk für unsere treuen  Kunden. Ab sofort, bis zum 31. Dezember 2016, kann jeder Verkäufer bis zu drei TOP STAR AUKTIONEN im Wert von je 9,90 Euro auf der Startseite völlig kostenlos hochladen. Es sollten jedoch exklusive Highlights im Werte ab ca.

250.-Euro sein, welche das Interesse der Käufer besonders wecken. Ansonsten behalten wir uns vor, diese Auktion dort wieder zu entfernen, die Kosten werden dann ebenfalls erstattet.

Sie brauchen die Auktionen nur hochladen und senden uns danach (support@militaria321.com) Ihren Usernamen und die entsprechenden Auktionsnummern zu. Wir erteilen Ihnen umgehend eine entsprechende Gutschrift!

Sowohl den Verkäufern, als auch den Käufern, wünschen wir bei unserem speziellen "Weihnachtsangebot" besonders viel Spaß und Erfolg!

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Wissenswertes - Fachartikel

Säbel für Offiziere und Portepeeunteroffiziere

Der Säbel wurde an der Tragevorrichtung des Unterschnallkoppels, nicht aber am Leibriemen oder Koppel, an der linken Seite befestigt. Beim Dienst zu Pferd wurde er in einer Tragevorrichtung, der sog. Säbeltasche, am Sattel angebracht. 

Von der alten Armee wurde im Reichsheer die Trageweise »untergeschnallt« übernommen, bei welcher der Säbel an der Tragevorrichtung unter dem Rock oder Mantel getragen wurde. Bei Ehrenbezeigungen mit Mantel wurde dabei der linke vordere Mantelteil zurückgeschlagen, und die linke Hand umfasste von vorne leicht die Scheide; so noch in einer Vfg. v. 21. 5. 1937 (HV 37, Nr. 568) zu lesen. Diese Trageweise wurde zwischen 1930 und 1935 allmählich aufgegeben, wobei bei geschlossenen Einheiten die gleichmäßige Trageweise befohlen wurde. Der Säbel wurde schließlich allgemein außerhalb des Rocks, der Feldbluse und des Mantels getragen, wobei er an der »besonderen Tragevorrichtung« befestigt wurde, die aus der linken Seitentasche oder einem besonderen Schlitz, dem sog. »Säbelschlitz«, heraushing. 

Bereits mit einer Vfg. v. 11. 1. 1923 (HV 23, Nr. 39) war Selbsteinkleidern gestattet worden, den Säbel zu allen Gelegenheiten aus der Tasche heraus oder aus einem seitlich in Hüfthöhe angebrachten, waagerechten Rock oder Mantelschlitz an der besonderen Tragevorrichtung zu tragen; Portepeeunteroffizieren wurde dies , nur bei eigenen Bekleidungsstücken erlaubt. Für geschlossene Einheiten wurde jedoch nach wie vor die Trageweise »untergeschnallt« angeordnet. Bis etwa 1936 hatte sich jedoch auch hier einheitlich die Trageweise außerhalb der Bekleidung durchgesetzt. Mit Vfg. v. 11. 3. 1942 (HM 42, Nr. 262) wurden den Portepeeunteroffizieren das Anbringen von Säbelschlitzen unter der linken Taschenklappe auch der heereseigenen Feldblusen und Mäntel erlaubt.

Der Trageriemen war nur bei untergeschnallten Säbel erlaubt. Doch wurde er vereinzelt, wenngleich vorschriftswidrig, auch zur Trageweise an der besonderen Tragevorrichtung getragen.

Berittene Unteroffiziere ohne Portepee und Mannschaften 

Beim Dienst mit Karabiner wurden Säbel und Seitengewehr getragen, zu anderen Diensten entweder Säbel oder Seitengewehr je nach Befehl, zu tragen stets mit Koppel. Zum Ausgehanzug gehörte der Säbel mit dem schwarzen Trageriemen am Koppel; eigene Säbel statt Dienstsäbel wurden mit Vfg. v. 23.4. 1934 (HV 34, Nr. 199) freigestellt, aber schon vorher immer geduldet. 

Für die Kavallerie und Infanterie-Reiterzüge fiel der Säbel mit Vfg. v. 20. 12. 1940 (HM 40, Nr. 15) weg. Doch wurden Säbel bei den berittenen Schwadronen der von 1943 an wieder aufgestellten Kavallerieregimenter teilweise wieder getragen. 

(Quelle: "Die Deutsche Wehrmacht - Uniformierung und Ausrüstung Schlicht/Angolia ISBN3-613-01390-8)


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