Soldbuch Wehrmacht Gefängnis Torgau / Germersheim eines Feldwebel voll mit Eintragungen und Stempel siehe Bilder.
Torgau bildete im Zweiten Weltkrieg das Zentrum der nationalsozialistischen Militär-justiz. Fort Zinna war das größte aller Wehrmachtgefängnisse. In der Kaserne Brückenkopf befand sich ein zweites großes Wehrmachtgefängnis. Mitte 1943 verlegte zudem das Reichskriegsgericht, das oberste militärische Gericht des Deutschen Reichs, seinen Sitz von Berlin nach Torgau.
Etwa 60 000 Häftlinge der Wehrmacht waren während des Zweiten Weltkriegs in Torgau inhaftiert. Mehrere Hundert zum Tode Verurteilte wurden in einer nahegelegenen Kiesgrube und im Wallgraben von Fort Zinna erschossen. Viele Tausend Gefangene wurden von Fort Zinna aus in Straf- und Bewährungseinsätze an die Front geschickt. Unzählige kamen bei diesen besonders gefährlichen Einsätzen um.
Ab August 1943 fanden auch Verhandlungen des Reichskriegsgerichts in Fort Zinna statt.
Am 15. April 1945, kurz vor dem historischen Zusammentreffen der US-amerikanischen und sowjetischen Truppen in Torgau, wurde Fort Zinna geräumt. Die im Gefängnis verbliebenen kranken Häftlinge und alliierten Gefangenen wurden am 25. April 1945 von alliierten Truppen befreit.trafgefangenen als auch an Soldaten in Untersuchungshaft. Nachweislich wurden in Germersheim 47 Soldaten hingerichtet. Das geschah zunächst auf dem MG-Schiessstand der Garnison, später am Wallgraben der Theobaldkaserne.“ Die erste Exekution in Germersheim war am 16. Dezember 1939 im Wehrmachtsgefängnis. Die folgenden Hinrichtungen: Fünf 1939, fünf 1940, eine 1941, neun 1942 (elf, zählt man die durch das Todesurteil ausgelösten zwei Selbstmorde dazu), fünf 1943 (dazu ein Selbstmord), 18 1944, drei 1945. Allerdings sei davon auszugehen, dass mehr als ein Drittel der hier ausgesprochenen Todesurteile anderswo vollstreckt worden sind. Das erkläre sich damit, so Warmbrunn, dass in Germersheim verurteilte Militärsträflinge an Hinrichtungsstätten der ordentlichen Gerichtsbarkeit exekutiert worden sind. Prominentester der in Germersheim erschossenen Häftlinge war Generalleutnant Hans Emil Otto Graf von Sponeck (1888 - 1945). Das Reichkammergericht unter Vorsitz von Hermann Göring hatte ihn 1942 wegen „fahrlässigen Ungehorsams im Feld“ zum Tode verurteilt (er hatte dem 46. Infanterieregiment auf der Krim den raschen Rückzug befohlen und es so vor dem Einschluss durch Sowjettruppen bewahrt). Hitler begnadigte den Generalleutnant, die Todesstrafe wurde in Festungshaft umgewandelt
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