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Foto Großkundgebung Dr Seyss-Inquart Uniform Orden 1941 Auction number: 0006838922 
End of auction: 12/16/25  at  12:37 PM a o clock    2 d. 9 h. 24 min. 41 sec.  
Number of bids: 0 Bids

Article Place: 83454 Anger (Deutschland)
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Condition: Used
Start of auction: 12/02/25  at  12:37 PM a o clock
Price: 49.95 €
Quantity: 1
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SELLER INFORMATION
   kumelek (121) 
      Rating: 132
      96,18% positively rated
      Member since 03/28/08
      City: 83454 Anger
      Country: Deutschland
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DESCRIPTION
Der Reichskommissar, Reichsminister Seyss-Inquart spricht auf der Großkundgebung gegen den Bolschewismus in Amsterdam vor 5000 Deutschen und Niederländern am 27. Juni 1941.
Fotoabbildung im Originaldruck von 1941.
Aufnahme: Polygoon.
Größe 225 x 150 mm.
Mit minimalen Gebrauchsspuren, am oberen Rand etwas fleckig, sonst sehr guter Zustand.
 
Stichworte: 40er – Jahre, Fotografie, Photographie, Lichtbild, Porträts, Persönlichkeiten, Deutsches Reich, Drittes Reich, 2. Weltkrieg, Orden, Ehrenzeichen, Parteiabzeichen, NSDAP, Westfront, Niederlande, Holland, nesetzte Gebiete
 
Versand nur per Einwurf-Einschreiben (auf Wunsch auch Übergabe-Einschreiben und/oder auch versichert).
Versandkosten für diesen Artikel: 
Deutschland: 2,00 Euro
Europa: 4,00 Euro
Welt: 4,00 Euro
 
Bitte warten hier kommt gleich eine große Abbildung:

 
 
 
 
 
 
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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
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100% Originalitätsgarantie auf alle angebotenen Gegenstände. Reproduktionen, sofern angeboten, werden von mir als solche unmißverständlich benannt.
Bücher und Alben sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht auf Vollständigkeit geprüft. Normale Alters- und Gebrauchsspuren, Unterstreichungen usw. werden nicht erwähnt, sind aber im Preis berücksichtigt.
 
Widerruf nach neuem EU-Recht:
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Der Kaufpreis wird sofort zurücküberwiesen.
Der Widerruf ist zu richten an: P. Welz, Magnolienweg 1, 83104 Tuntenhausen, Steuer Nr. 64 930 522 814

Verkauf und Lieferung von Gegenständen des Zeitraumes 1933 - 1945 erfolgt gemäss § 86 Abs. 3 u. § 86 a StGB. Der Käufer Verpflichtet sich Gegenstände die mit Emblemen des Dritten Reiches sowie derer Organisationen versehen sind nur für historisch & wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Art u. Weise propagandistisch zu nutzen. Verkauf erfolgt nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher- u. widriger Bestrebungen, der wissenschaftlich & zeitgenössischen Aufklärung sowie zur militärhistorischen Forschung. Der Besteller verpflichtet sich mit der Bestellung zur absoluten Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften.

Bezahlung:
Der Besteller ist immer Zahlungspflichtiger, auch wenn die Bestellung Namens und Auftrags anderer Personen erfolgt.
Versand ausschließlich gegen Vorauskasse. Zahlungen aus Europa haben spesenfrei mit EU-Standard-Banküberweisung zu erfolgen. Zahlung mit PayPal oder moneybookers (zzgl. 8% Gebühren zu Lasten des Bestellers). Bargeldsendung werden nicht akzeptiert.
 
Versand:
Versand nach Zahlungseingang (des Gesamtbetrages) innerhalb eines Werktages. Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Lieferzwang besteht nicht.
Versand ausschließlich per Einschreiben, bzw. versichertem Paket.
 
Historische Informationen zum Artikel selbst:
 
Arthur Seyß-Inquart (* 22. Juli 1892 in Stannern; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein österreichischer Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus in unterschiedlichen Funktionen politisch Karriere gemacht hatte.
Seyß-Inquart gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen und wurde am 1. Oktober 1946 in drei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und als Kriegsverbrecher hingerichtet.
Familie
Arthur Seyß-Inquart kam als Sohn des Pädagogen Emíl Seyß-Inquart (* 29. November 1841 Jaroslau, Lehrer am k.k. Staats-Gymnasium in Villach, 1882–1888 Professor am Gymnasium in Iglau, danach Direktor des k.k. Deutschen Staats-Gymnasiums in Olmütz; † 17. Oktober 1920 Wien) und dessen Frau Auguste, geb. Hyrenbach, in Südmähren als jüngstes von sechs Geschwistern zur Welt. 1907 übersiedelte die Familie nach Wien. 1911 lernte Arthur Gertrud Maschka kennen, die er im Dezember 1916 heiratete. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.
In Eintragungen der englischen, polnischen, slowenischen und finnischen Wikipedia wird mitgeteilt, Arthurs Familie habe den Namen Zajtich geführt und ihn erst 1907, nach der Übersiedlung nach Wien, auf Seyß-Inquart geändert. Dagegen sprechen Schulpublikationen, die Arthurs Vater Emil Seyß ab den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts unter diesem Namen veröffentlicht hat. Die Führung des Namens Zajtich ist nicht durch Primärquellen nachgewiesen und scheint in der deutschsprachigen Literatur nicht auf.
Politischer Werdegang bis 1939
Seyß-Inquart promovierte 1917 in Wien zum Dr. jur. Er war zunächst als Rechtsanwalt tätig. Seit 1931 engagierte er sich in österreichischen Organisationen, die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) nahe standen. 1937 wurde er in den Staatsrat berufen, um die Verbindung zur - wie es hieß - "nationalen Opposition" herzustellen. 1938 trat er der NSDAP bei. Auf Druck von Adolf Hitler, der im Berchtesgadener Abkommen vom 15. Februar 1938 ultimativ die Beteiligung der NSDAP an Regierungsämtern gefordert hatte, überließ der damalige österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg Seyß-Inquart am darauffolgende Tag das Amt des Innen- und Sicherheitsministers.
In dieser Funktion begann er Überlegungen dazu, ein nationalsozialistisches Österreich nicht sofort voll in das Deutsche Reich zu integrieren, sondern vorerst nur die Personalunion des Staatsoberhauptes herzustellen. Dies hätte seiner eigenen Karriere genützt und Skrupel in Bezug auf seinen österreichischen Amtseid vermieden. Wie er allerdings in den Anschlusstagen selbst zugeben musste, wurde er von den treibenden Kräften des „Anschlusses“ nur vor- − und wie sich bald zeigte – beiseite geschoben. So versuchte Seyß-Inquart noch in der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938, Stunden vor dem Einmarsch der Wehrmacht, über die zuständigen Stellen in Berlin Hitler davon zu überzeugen, von einem Grenzübertritt abzusehen. Dieser, noch wenige Stunden zuvor schwankend in seinem Entschluss, wurde daraufhin geweckt, erklärte jedoch, dass der Einmarsch nicht mehr aufzuhalten sei.
Seyß-Inquart österreichischer Bundeskanzler
Schuschnigg musste sein Vorhaben, eine Volksbefragung über Österreichs Unabhängigkeit abzuhalten, unter dem Druck Hitlers aufgeben und trat am 11. März 1938 zurück. Darauf hin wurde Seyß-Inquart von Bundespräsident Wilhelm Miklas nach mehrstündigem Zögern und nach telefonischen Drohungen Hermann Görings noch am späten Abend zum Bundeskanzler bestellt und am darauffolgenden Morgen vereidigt. Er übte dieses Amt bis zum 13. März 1938, dem Tag des „Anschlusses“ Österreichs an das Deutsche Reich aus. Seyß-Inquart war aber nicht der am kürzesten amtierende Kanzler Österreichs, Walter Breisky leitete nur einen Tag das Kanzleramt.
Seyß-Inquart in der Funktion des Bundespräsidenten
Am 13. März 1938 wurde der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich staatsrechtlich vollzogen. Das entsprechende, von der NS-Bundesregierung beschlossene Bundesgesetz musste, den Regeln der Ständestaatsverfassung entsprechend, vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, um in Kraft treten zu können. Wilhelm Miklas weigerte sich und trat zurück.
Seine Funktionen gingen damit verfassungsgemäß auf Bundeskanzler Seyß-Inquart über. Dieser unterschrieb den Beschluss nunmehr in seiner Doppelfunktion als amtierendes Staatsoberhaupt und als Bundeskanzler. Seine Unterschrift gab dem Anschlussgesetz Rechtskraft; da damit der Staat Österreich zu bestehen aufhörte, endete mit dieser Unterschrift auch Seyß' Funktion als amtierendes Staatsoberhaupt.
Wie die gesamte Gesetzgebung der Ständestaatsdiktatur wurde auch dieser Vorgang bei der Wiedererrichtung der Republik Österreich 1945 als verfassungswidrig aufgehoben.
Weitere Funktionen
Mit der Gleichschaltung der österreichischen und deutschen alpinen Vereine im Jahr 1938 wurde Seyß-Inquart zum „Führer des Deutschen Alpenvereins (DAV)“ bestellt.
Von 15. März 1938 bis 30. April 1939 war Seyß-Inquart dann von Hitler zum Leiter der österreichischen Landesregierung (mit dem Titel Reichsstatthalter, im Rang eines SS-Obergruppenführers), bestellt. Die Landesregierung wurde im Mai 1938 verkleinert und hatte unter der Aufsicht des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Josef Bürckel, die Liquidation der österreichischen Zentralstellen durchzuführen. Als Reichsstatthalter in Österreich führte Seyß-Inquart die Beschlagnahme jüdischen Eigentums durch. ... wurden politische Gegner der Nazis durch die Gestapo in Konzentrationslager geschafft, misshandelt und in vielen Fällen getötet (Urteil, s.u., S. 246).
Mit Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 wurde die Landesregierung aufgelöst. Seyß-Inquart war 1939–1945 Reichsminister ohne Geschäftsbereich. 1939 wurde Seyß-Inquart Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank in den besetzten polnischen Gebieten.
Reichskommissar für die Niederlande
Am 29. Mai 1940 ernannte Hitler ihn zum Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Dort war Seyß-Inquart verantwortlich für die Einführung von Zwangsarbeit, Deportationen von über 100.000 niederländischer Juden in Vernichtungslager, Niederschlagung des Februarstreiks und Erschießung von Widerstandskämpfern. Für die niederländische Hauptstadt Amsterdam war ihm Hans Böhmcker unterstellt.
Im Urteil des Nürnberger Internationalen Militärgerichtshofes wird Seyß-Inquarts Verhalten beschrieben (Auszug):
Als Reichskommissar … übte Seyß-Inquart unbarmherzigen Terror zur Unterdrückung allen Widerstandes gegen die deutsche Besatzung, ein Programm, das er selbst als „Vernichtung“ der Gegner bezeichnete. … Die wirtschaftliche Verwaltung der Niederlande führte Seyß-Inquart durch, ohne die Regeln der Haager Konvention… zu beachten. … Öffentlicher und privater Besitz wurde in großem Stil geplündert … Sofort … begann er, Sklavenarbeiter nach Deutschland zu schicken. … Während der Besetzung wurden 500.000 Menschen von den Niederlanden nach dem Reich als Arbeiter gesandt, und nur ein ganz geringer Bruchteil davon waren tatsächlich Freiwillige (Urteil, s.u., S. 247).
Eine der ersten Maßnahmen … war der Erlass einer Reihe von Gesetzen, die die wirtschaftliche Schlechterstellung der Juden erzwang. … … Es ist … wahr, dass in gewissen Fällen Seyß-Inquart gegen besonders scharfe Maßnahmen, die von anderen Dienststellen getroffen wurden, protestierte … Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass Seyß-Inquart ein wissender und freiwilliger Teilnehmer an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit war, die während der Besetzung der Niederlande begangen wurden (Urteil, s.u., S. 248).
Adolf Hitler ernannte Seyß-Inquart in seinem Testament zum Außenminister.
Mitglieder der letzten Bundesregierung vor dem sogenannten Anschluss
Bundeskanzler: Arthur Seyß-Inquart
Vizekanzler: Edmund Glaise-Horstenau
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten: Wilhelm Wolff
Bundesminister für Justiz: Franz Hueber
Bundesminister für Unterricht: Oswald Menghin
Bundesminister für soziale Verwaltung: Hugo Jury
Bundesminister für Finanzen: Rudolf Neumayer
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: Anton Reinthaller
Bundesminister für Handel und Verkehr: Hans Fischböck
mit der Leitung des Bundesministeriums für Landesverteidigung betraut: Seyß-Inquart als Bundeskanzler
Staatssekretär für Sicherheitswesen: Polizeipräsident Michael Skubl (trat zurück)
dem Bundeskanzler für Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit beigegeben: Ernst Kaltenbrunner (Führer der österreichischen SS)
für die Angelegenheiten der politischen Willensbildung: Major Hubert Klausner (Landesleiter der NSDAP Österreich)
Nürnberger Prozess

Im Sommer 1945 wurde Seyß-Inquart bis zu Überstellung nach Nürnberg im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf mit einer Anzahl von NSDAP-Größen und hohen Wehrmachtsangehärigen interniert. Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1946 wurde er in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 (Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) für schuldig gesprochen, zum Tod durch den Strang verurteilt und am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet. Sein Strafverteidiger war Gustav Steinbauer.

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