Verwundete deutsche Soldaten in einem Lazarettzug.
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Krankentransportwesen / Lazarettzüge
Verwundete Soldaten wurden im Operationsgebiet zunächst in Feldlazaretten versorgt und anschließend
je nach Schwere der Verwundung
mit Kraftfahrzeugen zum Etappenhauptort verlegt. Von dort wurden Lazarettzüge zum Weitertransport ins Heimatgebiet eingesetzt. Die Lazarettzüge waren für Liegendkranke ausgestattet und hatten teilweise einen Chefarzt an Bord. Krankenzüge waren reine Transportzüge für alle Verwundeten
die nicht liegend transportiert werden mußten.
An den Bahnhöfen waren neben Krankensammelstellen auch Verpflegungsstationen und Verband- und Erfrischungsstellen eingerichtet.
Vereinslazarettzug "Trier F1"
Krankenzug Z3
Der Vereinslazarettzug "Trier F1" wurde im Oktober 1914 aufgestellt. Stiftung und erste Ausstattung hatten der Zweigverein vom Roten Kreuz und Vaterländischer Frauenverein Trier übernommen. Es befand sich kein Chefarzt im Lazarettzug.
Bislang sind keine Stempel vom Vereinslazarettzug "Trier" bekannt
sondern nur zwei verschiedene AK mit Bildmotiven vom Zuginnern.
Krankenzüge wurden unter Vermittlung der Krankentransportabteilungen von den Eisenbahnbehörden bei Bedarf aus Personenwaggons zusammengestellt
das begleitende Pflegepersonal gehörte zum Bestand der Freiwilligen Krankenpflege. Sie pendelten zwischen dem Etappengebiet und dem im Heimatgebiet jeweils zuständigen Sanitäts-Transport-Kommissar.
Der Sanitätstransportkommissar war zuständig für die Koordinierung der Verwundetentransporte. Die Dienststelle befand sich innerhalb des Bereiches des Reservelazaretts V.
wo auch eine Krankensammelstelle mit Übernachtungsmöglichkeit eingerichtet war.
Zur Zeit sind zwei verschiedene Stempel dieser Dienststelle bekannt. An Hand der Stempeldaten (1915 und 1918) kann vermutet werden
daß sie während des gesamten Krieges bestanden hat.
In seine Zuständigkeit fiel auch die Aufstellung und der Einsatz des Krankenzuges "Trier". Vom Kr-Zug TRIER ist noch kein Formationsstempel bekannt.
Genesungseinheiten bei der Truppe
Soldaten
deren Verletzungen oder Krankheiten auskuriert waren
die aber noch nicht voll dienstfähig waren
wurden zunächst in Genesendenkompanien / -batterien eingesetzt. Hier verrichteten sie leichte Tätigkeiten bis sie wieder für den Dienst an der Front tauglich waren.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Es ist - als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.
Das Deutsche Rote Kreuz ist Träger des DZI-Spendensiegels.
Grundsätze
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten
die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.
Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
entstanden aus dem Willen
den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten
bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit
menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt
Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis
Freundschaft
Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität
Rasse
Religion
sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht
den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewähren
enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch
zu jeder Zeit
an politischen
rassischen
religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind
müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren
die ihnen gestattet
jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht
einander zu helfen.
Aufgaben und Selbstverständnis
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
DRK-Hilfszug
Einsatzeinheiten
Schnelleinsatzgruppen
Sanitätsdienst
Betreuungsdienst
Wasserwacht
Bergwacht
Rettungshundestaffel
Selbstrettung
Blutspende
Vollblutspende
Knochenmarkspende
Jugendarbeit
Jugendrotkreuz
Schulsanitätsdienst
Sozialarbeit
Der Aufgabenbereich der Sozialarbeit wird durch Sozialpädagogen
Zivildienstleistende und Ehrenamtliche abgedeckt. Die DRK-Sozialarbeit wendet sich an Menschen jeden Alters. Sie verhindert
betreut und versorgt soziale Einschränkungen auf Grund von Erkrankungen oder Notfällen. Exemplarische Bereiche sind in der Einzelfallarbeit im DRK sind Betreuungsangebote für Demenzkranke
Mobile Hilfsdienste und Sozialberatungen z. B. für Migranten. Auch diverse Gruppenangebote bietet DRK Sozialarbeit an
wie z. B. Seniorengymnastikgruppen. An vielen Orten betreibt das DRK auch Kleiderkammern oder Angebote für sozialbenachteiligte Gruppen oder Menschen in der Gesellschaft. Im Mobilen Sozialen Hilfsdienst werden ältere Personen beim Einkaufen
im Haushalt oder bei Arztbesuchen unterstützt. So wird ihnen ein normales Leben auch im Alter erleichtert. Der Essen auf Rädern-Service und das Haus-Notruf-Angebot des DRK richtet sich ebenso an ältere oder durch Krankheit eingeschränkte Personen.
Rettungsdienst
DRK-Suchdienst
Eine vordringliche Aufgabe des DRK nach dem Zweiten Weltkrieg war der Suchdienst
der ausgebombte
vermisste
verschleppte
vertriebene Menschen wieder ihren Familien zuführte oder Heimstellen für Waisenkinder fand. Durch die etappenweise Öffnung und Freigabe von Archiven der östlichen Staaten können auch heute noch Schicksale geklärt werden.
Seit der Gründung vor 60 Jahren konnten vom Suchdienst mehr als 16 Millionen Menschen zusammengeführt
mehr als 500.000 Kinderschicksale geklärt und weltweit rund 600.000 Menschen über den Verbleib von Angehörigen in Konflikten und Katastrophen benachrichtigt werden.
Das heutige Spektrum des DRK-Suchdienstes umfasst im Wesentlichen die Aufgabenbereiche Nachforschungen
Familienzusammenführung und Ausreisen sowie den Hilfs- und Beratungsdienst.
Die Zentrale des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Leitstelle
Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB)) hat ihren Sitz beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin. Die Bearbeitung von Suchanfragen aus aller Welt und anderen mit der Aufgabenstellung verbundenen Anliegen wird - je nach Zuständigkeit - in den beiden Außenstellen (DRK-Suchdienst Hamburg und DRK-Suchdienst München) in Zusammenarbeit mit den DRK-Landes- und Kreisverbänden vorgenommen.
Konventionsarbeit
Als Nationale Rotkreuzgesellschaft ist es Aufgabe des DRK für die Verbreitung des Wissens über die Genfer Konventionen zu sorgen. Dazu bestellt jeder Kreisverband einen Konventionsbeauftragten. Weitere Mittel sind juristische Konferenzen zu Themen des humanitären Völkerrechts und Schulungsangebote.
Internationale Hilfe
Gliederung und Aufbau
Rechtsform
Das Deutsche Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein. Der Sitz des Generalsekretariats
vormals Bonn
ist seit dem 1990 gefassten Beschluss über die Verlegung Berlin. Die heute gültige Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Beitritt der Landesverbände des ehemaligen DRK der DDR durch die Bundesregierung und am 3. Mai 1991 durch das IKRK ausgesprochen.
Die Landes-
Bezirks- und Kreisverbände sind ebenfalls eingetragene Vereine
eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz
das aus historischen Gründen (da ehemals in der amerikanischen Besatzungszone) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Landesverband Hessen
der zunächst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war
hat diesen Status inzwischen abgelegt und den eines eingetragenen Vereins angenommen. Ungeachtet der privatrechtlichen Natur des DRK nimmt es die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr und ist damit eher eine „Organisation sui generis“ im Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Auftrag.
Das „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 9. Dezember 1937 gilt heute noch fort; es wurde nie aufgehoben und ist in der „Sammlung des Bundesrechts“ (BGBl. III. 2128-2) weiterhin als fortgeltendes Bundesrecht aufgeführt. Allerdings sind die meisten seinerzeit getroffenen Regelungen infolge Änderung anderer Gesetze obsolet geworden. Gültig sind aber jedenfalls heute noch der § 2 („Das Deutsche Rote Kreuz dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.“)
der § 4 Abs. 1 („Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz ist freiwillig.“) sowie Teile des § 18 („Das Deutsche Rote Kreuz ist von Gerichts- gebühren befreit.“). Durch Art. 7 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) wurde das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz aufgehoben
allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2010 (Art. 80 Abs. 2 a.a.O). Diese Frist dient dazu
bis zum Wirksamwerden der Gesetzesaufhebung ein den heutigen völkerrechtlichen Bedingungen und gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechendes neues DRK-Gesetz verabschieden zu können. Das Bundesministerium der Justiz hat daher den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 29. November 2007 den Bundesländern und den in § 20 Abs. 2 Zivilschutzgesetz genannten Hilfsorganisationen sowie dem Deutschen Bundeswehrverband übersandt.
Die Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit der einzelnen Rotkreuzverbände (§ 2 DRKG a.F.) - wichtig für die Steuerabzugsberechtigung von Spenden - ist damit bereits in jedem Fall auf Grund gesetzlicher Vorschrift gegeben; die regelmäßige Finanzamtsbescheinigung hierzu hat also lediglich deklaratorischen Charakter. Zur Mitgliedschaft und Mitwirkung im DRK kann niemand gezwungen werden (§ 4 Abs. 1 DRKG a.F.); diese Bestimmung findet sich z. B. auch in der amtlichen Begründung zum Zivilschutzgesetz wieder
wo ausdrücklich die Zuweisung „Zivilschutzdienstpflichtiger“ an das Deutsche Rote Kreuz von deren vorheriger freiwilliger Bereitschaftserklärung abhängig gemacht wird
dem DRK zugewiesen zu werden. Allerdings wird die Gerichtskostenbefreiung des DRK (§ 18 DRKG a.F.) nicht immer als heute noch gegeben anerkannt; wie die Erfahrung zeigt
ist sie aber wegen der Weitergeltung des DRK-Gesetzes - ggf. nach Hinweis auf die Sach- und Rechtslage - durchsetzbar. Das Hanseatische Oberlandesgericht z. B. hat diese Gerichtskostenbefreiung zuletzt in einem Urteil aus dem Jahr 2007 als weiterhin gültig angenommen.
Gemeinschaften
Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert.
Als Gemeinschaften gelten
die Bereitschaften
die Bergwacht
das Jugendrotkreuz
die Wasserwacht
die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen.
Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst.
Geschichte
Entwicklung bis 1921
Die internationale Rotkreuzbewegung hat ihren Ursprung in der Schlacht von Solferino (24. Juni 1859
über 40.000 Gefallene). Der Begründer der Idee war Henry Dunant.
In den Ländern des Deutschen Reichs erfolgte die Gründung von Rotkreuzgemeinschaften zunächst relativ unabhängig voneinander
meist auch unter anderem Namen. Am 12. November 1863 wurde der Württembergische Sanitätsverein als erste Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet des späteren Reiches gegründet
als zweite folge im Januar 1864 der Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg. Ein Großteil der Arbeit des Roten Kreuzes wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen (Vaterländischer Frauenverein).
In Sachsen beispielsweise gründete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann
dem König Albert)
die später allmählich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte
ist unklar
da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen.
Neben dem Hauptanliegen des Vereins
der Pflege verwundeter Soldaten
betätigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege.
Das DRK in der Weimarer Republik
Am 25. Januar 1921 wurde in Bamberg das Deutsche Rote Kreuz gegründet
als eingetragener
rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts und Dachorganisation der jeweiligen Landesvereine (Männer- und Frauenvereine) vom Roten Kreuz
deren Selbständigkeit durch den Zusammenschluss nur marginal berührt wurde.
Die Neuorganisation der deutschen Rotkreuzgesellschaften war notwendig geworden
um zahlreichen Angriffen von außen und innerorganisatorischen Problemen ein Konzept organisatorischer Geschlossenheit entgegenzusetzen. Insbesondere durch den Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 waren die deutschen Rotkreuzvereine in eine ernste Krise gestürzt worden.
Die darin angestrebte Abrüstung Deutschlands und die Entmilitarisierung des öffentlichen Lebens gefährdete die Existenz weiter Teile der Organisationen
deren vornehmliche Aufgabe bisher in der militärisch organisierten Vorbereitung auf den Kriegssanitätsdienst bestand. Die Satzung von 1921 versuchte diesen Problemen Rechnung zu tragen und dem Deutschen Roten Kreuz eine internationale und vorwiegend auf Friedensaufgaben orientierte Legitimationsgrundlage zu geben. Dazu heißt es in Paragraph 2 allgemein:
„Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betätigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten
deren Zweck die Verhütung
Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher
wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet“. Nach einer Aufzählung vorwiegend karitativer und wohlfahrtsorientierter Friedensaufgaben folgt erst als letzter Punkt die Verwundetenfürsorge
wobei auch hier in Bezug auf den § 25 der Völkerbundsakte die internationale Anbindung als nationale Rotkreuzgesellschaft betont wurde.
Mit dieser Neuorientierung auf die Friedenstätigkeit und dem Beitritt zur „Internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften“ konnte sich das Deutsche Rote Kreuz in der Weimarer Republik als Wohlfahrtsorganisation etablieren. Gleichzeitig blieb die traditionelle Aufgabe des Kriegssanitätsdienstes und die damit zusammenhängende militärische Organisationsstruktur beibehalten. Die nach 1918 propagierte Demilitarisierung des Roten Kreuzes fand jedoch nur oberflächlich statt und konnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Ebenso überdauerten die traditionell monarchistisch-konservativ eingestellten Führungskräfte im Roten Kreuz.
Das DRK nach 1945
Das DRK wurde nach dem ZW in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute der nördliche Teil von Baden-Württemberg
Bremen
Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ weiterarbeiten
während in der britischen Zone und später auch in der französischen Zone DRK-Landesverbände als „eingetragene Vereine“ neu gegründet wurden. Eine Ausnahme bildete zunächst das Saargebiet
wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung „Saarländischer Sanitäts- und Hilfsdienst“ (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das „Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ als Bundesverband wurde am 4. Februar 1950 wiedergegründet. Kurze Zeit später wurde es durch die Bundesregierung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt
die Anerkennung durch das IKRK erfolgte am 25. Juni 1952. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprünglich seit den 20er Jahren bestehende „Deutsche Jugendrotkreuz“ (JRK) wiederbegründet. Der „Saarländische Sanitäts- und Hilfsdienst“ wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als „Landesverband Saarland“ wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes.
In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) rund 4,5 Millionen Mitglieder (aktiv/fördernd) und Mitarbeiter für das Rote Kreuz tätig.
DRK in der DDR
Das „Deutsche Rote Kreuz der DDR“ wurde am 23. Oktober 1952 gegründet. Am 9. November 1954 erfolgte die Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft durch das IKRK und wenig später die Aufnahme in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Der Zentralausschuss und das Präsidium als die leitenden Organe hatten ihren Sitz in Dresden. Seine wichtigsten Aufgaben waren der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
die Verbreitungsarbeit
die Durchführung des Rettungsdienstes in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Gesundheitserziehung. Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK dem Ministerium des Innern. Weitere Tätigkeitsfelder waren der Bereich der Pflege und Altenversorgung
das Blutspendewesen
der Suchdienst sowie die Wasser-
Berg- und Grubenrettungsdienste.
Neben den Aufgaben
die sich direkt oder indirekt aus der Tätigkeit als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz ergaben
galt das DRK in der DDR darüber hinaus auch als Massenorganisation. Jeder größere Betrieb hatte ebenso wie Wohngebiete eine Grundorganisation des DRK
von denen es landesweit etwa 14.000 gab. Über den Grundorganisationen existierten Stadtbezirks-
Kreis- und Bezirkskomitees als weitere Organisationsebenen. DRK-Arbeit galt als „gesellschaftliche Tätigkeit“
sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Die Zahl der erwachsenen Mitglieder betrug Mitte der 1980er Jahre auf rund 650.000 Menschen.
Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe)
wer wollte
konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen. Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen
Großveranstaltungen vor allem im Sport
Krankenhäusern
Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine Entschädigung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift („Deutsches Rotes Kreuz“). Als Vorbild galt Albert Schweitzer
aber auch die Tradition der Arbeitersamariter.
Mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem am 6. Oktober 1990 gefassten Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung des DRK der DDR zum 31. Dezember 1990 endete dessen Geschichte. Auf einer gemeinsamen Bundesversammlung des DRK am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen.
Präsidenten des DRK
Zeitraum Präsident
1921 – 1933 Joachim von Winterfeldt-Menkin
1933 – 1945 Carl Eduard (Sachsen-Coburg und Gotha)
1950 – 1952 Dr. Otto Geßler
1952 – 1961 Dr. Heinrich Weitz
1961 – 1967 Hans Ritter von Lex
1967 – 1982 Walter Bargatzky
1982 – 1994 Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
1994 – 2003 Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Knut Ipsen
seit 2003 Bundesminister a. D. Rudolf Seiters
Ein Lazarettzug ist ein Eisenbahnzug mit Krankenbetten
Operationsraum
Apotheke usw. zur Zurückführung Verwundeter und Kranker aus dem Einsatz- bzw. Kriegsgebiet.
Man unterschied
Leichtkrankenzüge;
gemischte Lazarettzüge versehen zur Hälfte mit Bänken und Betten und
Volllazarettzüge.
Lazarettzüge wurden von Armeen oder Hilfsorganisationen bestellt und während sowie nach Kriegen eingesetzt
z. B der deutsche Lazarettzug 605:
Er wurde im Jahr 1939 in Berlin-Tempelhof als Leichtkrankenzug in Dienst gestellt. Als gemischter Lazarettzug war er im Zweiten Weltkrieg in Belgien
Holland
Rumänien
Bulgarien und Griechenland bis Juli 1942 im Einsatz. Danach wurde er zum Volllazarettzug umgebaut und diente dem Rücktransport Schwerkranker von der Ostfront und anderen Fronten oder Einsatzgebieten
darunter aus Frankreich
Schweden
Norwegen und Dänemark.
Nach Kriegsende nutzte ihn die 3. US-Armee bis Mai 1946 zum Transport von ehemaligen KZ- und anderen Gefangenen sowie verschleppter Personen. Danach beförderte er Urlauber und Kranke der US-Armee.
Nach Verhandlungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz mit der Deutschen Reichsbahn wurde der Zug 1947 neu aufgebaut und als Lazarettzug Genf von Stuttgart nach Berlin überführt. Ab 1948 erfolgten acht Einsätze zum Heimtransport von Kranken
von der Siegermacht Sowjetunion entlassenen Wehrmachtsangehörigen und zivilen Internierten aus dem zentralen Heimkehrerlager Gronenfelde in Frankfurt (Oder).
Die Deutsche Reichsbahn war die staatliche Eisenbahn in der Weimarer Republik und während der Zeit des N.
die bis zur Ablösung durch die Staatsbahnen der Bundesrepublik Deutschland (Deutsche Bundesbahn) und der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1949 existierte.
Geschichte
Vorgeschichte
Die ersten im Eigentum des 1871 gegründeten Deutschen Reiches befindlichen Bahnen waren die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen
deren "Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen" ihren Sitz in Straßburg hatte. Sie entstanden nachdem Frankreich 1871 das Gebiet von Elsaß-Lothringen an das Deutsche Reich abgetreten hatte und formal die private "Französische Ostbahn-Gesellschaft" käuflich erworben und dann wieder dem Deutschen Reich verkauft hatte. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges fiel diese staatliche "Reichseisenbahn" wieder an Frankreich zurück.
In den übrigen deutschen Ländern unterstanden die jeweiligen staatlichen Eisenbahnen dagegen weiterhin der Landeshoheit
nachdem Otto von Bismarck vergeblich versucht hatte
die Haupteisenbahnlinien für das Reich zu erwerben. Dies scheiterte ebenso am Widerspruch der Mittelstaaten
wie der 1875 von Albert von Maybach dem Bundesrat vorgelegte Entwurf eines Reichseisenbahngesetzes.
In Befolgung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wurde am 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt und damit die vormaligen Länderbahnen unter der Hoheit des Deutschen Reiches unterstellt. Im einzelnen waren dies die Länderbahnen Preußens
Bayerns
Sachsens
Württembergs
Badens
Mecklenburg-Schwerins
Hessens und Oldenburgs.
Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft
Der 1924 entwickelte Dawes-Plan sah u. a. vor
die Reichseisenbahnen komplett an die Reparationsgläubiger zu verpfänden. Die Reichsregierung erließ daher am 12. Februar 1924 die Verordnung zur Schaffung der Deutschen Reichsbahn als staatliches Unternehmen. Da den Reparationsgläubigern diese Maßnahmen nicht weit genug gingen
wurde am 30. August 1924 das (die Reichsverfassung brechende) "Gesetz über die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Reichsbahngesetz)" zur Gründung der privatwirtschaftlichen Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft erlassen. Gleichzeitig mit dem Reichsbahngesetz wurde die Gesellschaft mit einer Schuldverschreibung zugunsten der Sieger in Höhe von elf Milliarden Goldmark belastet. Die Weltwirtschaftskrise und die ständigen Geldabflüsse durch die Reparationsleistungen (etwa 660 Millionen Reichsmark jährlich) belasteten die Reichsbahn erheblich. Erst 1931 wurde die Reichsbahn durch das Lausanne-Abkommen von den finanziellen Verpflichtungen befreit.
Während dieser Zeit erfuhr die Deutsche Reichsbahn folgende Erweiterungen:
Am 27. Juni 1933 wurde das neue Unternehmen Reichsautobahn als Zweig der Deutschen Reichsbahn gegründet.
Am 1. März 1935 wurden die Saar-Eisenbahnen in die Deutsche Reichsbahn eingegliedert.
Der Beginn der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft war durch die Entwicklung eines Fahrzeugtypenprogrammes gekennzeichnet
um den sehr heterogenen Fahrzeugpark der Länderbahnen durch die Einheits-Dampflokomotiven zu harmonisieren. Tatsächlich konnte die Fahrzeugbeschaffung jedoch aus finanziellen Gründen und aufgrund von Verzögerungen beim Ausbau der Strecken auf höhere Achslasten zunächst nicht in den gewünschten Stückzahlen erfolgen. Bis zum Ende 1930er Jahre hinein dominierten die übernommenen Baureihen der Länderbahnen
insbesondere die preußischen Baureihen. Es wurden sogar einige Länderbahnbaureihen
wie die preußische P8 (BR 38.10)
die preußische P10 (BR 39)
die preußische G12 (BR 58.10) und die preußische T20 (BR 95) noch in den ersten Jahren der Reichsbahnzeit weitergebaut. Die bayerische S3/6 (BR 18.5) wurde sogar noch bis 1930 gebaut.
Erst mit dem Beschaffungsprogramm für die Kriegslokomotiven wurden Güterzuglokomotiven in nennenswerten Stückzahlen gebaut - nun aber aufgrund einer anderen Zielsetzung.
In den späten 1930er Jahren wurde vor allem die Geschwindigkeits-Entwicklung forciert mit Schnelltriebzügen wie dem Fliegenden Hamburger und Stromlinien-Dampfloks wie der Baureihe 05
die bis zu 200 km/h Spitzengeschwindigkeit erreichte. Das Verkehrsnetz war vor dem Zweiten Weltkrieg vornehmlich in Ost-West-Richtung organisiert. Die modernsten "Rennstrecken" ihrer Zeit waren damals die Preußische Ostbahn
die durch den polnischen Korridor verlief (dort durch den schlechten Gleiszustand langsamer)
die Strecken von Berlin nach Hamburg
über Hannover ins Ruhrgebiet
über Frankfurt am Main nach Südwestdeutschland
auf der die Dieselschnelltriebwagen verkehrten
und die Schlesische Bahn von Berlin nach Breslau.
Leitung der Reichsbahn
In der Zeit von 1924 bis 1926 war Dr. Rudolf Oeser der Generaldirektor der Reichsbahn.
Das Reichsbahngesetz vom 11. Juli 1939 bestimmte in § 3:
(1) Leiter der Deutschen Reichsbahn ist der Reichsverkehrsminister. Er führt als solcher die Bezeichnung Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn. Er ist für die Geschäftsführung der Deutschen Reichsbahn verantwortlich.
Demgemäß war Julius Dorpmüller (seit 1937 Reichsverkehrsminister) in der Zeit von 1926 bis 1945 Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.
Die Deutsche Reichsbahn ab 1937
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn vom 10. Februar 1937 wurde die Reichsbahn wieder unter die Reichshoheit gestellt und in Deutsche Reichsbahn zurückbenannt.
Die Logistik der Reichsbahn war bedeutend für die Durchführung der Angriffskriege
die Vorbereitung zum Einfall in die Sowjetunion soll der größte Eisenbahnaufmarsch in der Geschichte gewesen sein. Zur Vernichtung der Juden war die Logistik der Reichsbahn ebenfalls ein wichtiger Baustein. [1]
Charakteristisch für die ersten sechseinhalb Jahre dieses Zeitraumes war das rasante Wachstum der Deutschen Reichsbahn
das fast ausschließlich durch Übernahmen anderer Eisenbahnen zustande kam. Dies betraf sowohl Teile fremder Staatsbahnen (in Österreich der gesamten Staatsbahn) in den an das Deutsche Reich angegliederten Gebieten
als auch Privatbahnen im Kernland und in angegliederten Gebieten:
Von der Deutschen Reichsbahn übernommene bzw. in diese eingegliederte Staatsbahnen
Übernahme-
datum Name Bemerkungen
18. März 1938 Österreichische Bundesbahnen (BBÖ) Die Übernahme der Fahrzeuge erfolgte offiziell erst am 1. Januar 1939.
19. Oktober 1938 Teile der Tschechoslowakischen Staatsbahnen (ČSD) nur Bahnstrecken
die sich in den an das Deutsche Reich abgetretenen Gebieten ("Sudetenland") befanden.
1. November 1939 Teile der Polnischen Staatsbahnen (PKP) Strecken in bis 1918 deutschen Gebieten
ab 1940 Teile der Nationalgesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (NMBS/SNCB) schrittweise Übernahme in den 1920 an Belgien abgetretenen Gebieten
1941 Teile der Jugoslawischen Eisenbahnen (JŽ-JЖ) Strecken innerhalb der eingegliederten Gebiete "Untersteiermark und Oberkrain"
1941 Teile der Sowjetischen Eisenbahnen (SŽD/СЖД)
Strecken
die sich im bis 1939 polnischen Bezirk Bialystok befanden
Von der Deutschen Reichsbahn übernommene bzw. in diese eingegliederte private Bahngesellschaften
Übernahme-
datum Name Strecken-
länge
1. Januar 1938 Lübeck-Büchener Eisenbahn (LBE) 160,8 km
1. Januar 1938 Braunschweigische Landes-Eisenbahn (BLE) 109,5 km
1. August 1938 Lokalbahn Aktien-Gesellschaft München (LAG) 187,7 km
1. Januar 1939 Lausitzer Eisenbahn-Gesellschaft 80,9 km
23. März 1939 Eisenbahnen im Memelgebiet
1939 bis 1940 im ehemaligen Österreich: Schneebergbahn
Schafbergbahn
Steyrtalbahn
Niederösterreichische Waldviertelbahn
Eisenbahn Wien - Aspang
1940 9 ehemals tschechische Privatbahnen
auf denen die DR bereits im Oktober 1938 die Betriebsführung übernommen hatte
ab 1940 Eisenbahnen in Luxemburg (Prinz-Heinrich-Bahn
Wilhelm-Luxemburg-Bahn
Luxemburgische Schmalspurbahnen)
1. Januar 1941 Mecklenburgische Friedrich-Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft 112,6 km
1. Januar 1941 Prignitzer Eisenbahn AG 61,5 km
1. Januar 1941 Wittenberge-Perleberger Eisenbahn 10 km
1. Mai 1941 Eutin-Lübecker Eisenbahn-Gesellschaft (ELE) 39,3 km
1. August 1941 Kreis Oldenburger Eisenbahn (KOE) 72,3 km
1. Januar 1943 Kleinbahn Toitz-Rustow-Loitz 7 km
1. Juli 1943 Schipkau-Finsterwalder Eisenbahn-Gesellschaft 33 km