THE WORLD'S BIGGEST MILITARIA AUCTION HOUSE!
The World's Biggest Militaria Auction House!


25.04.2024 - 16:05 MEZ
 
   Home | Sell | My Site | Forum | Service | Offline Tool | Help | Links
IMAGE

Enlarge image

All categories > Militaria till 1914 > Military History: Modern Age Till 1914

Garde-Rgt. Fahnen Standarten Feldzeichen Preußen 1910 Auction number: 0006768691 
End of auction: 04/28/24  at  10:53 AM a o clock    2 d. 18 h. 47 min. 21 sec.  
Number of bids: 0 Bids

 BID NOW

Buy it now for 199.95 €

Buy now

or
Make offer: Propose a price
 

Article Place: 83454 Anger (Deutschland)
Garantie: The seller guarantees unlimited for the genuineness of this item and grant a sale or return within 31 days from the day of shipping.
Condition: Used
Start of auction: 04/14/24  at  10:53 AM a o clock
Price: 199.95 €
Quantity: 1
Payment method:
Bank Wire Bank transfer     PayPal Paypal    
Cash Cash    
Shipping: International shipping (worldwide)
Shipping cost: The buyer pays the shipping
Visitor: 12

SELLER INFORMATION
   kumelek (114) 
      Rating: 125
      95,97% positively rated
      Member since 03/28/08
      City: 83454 Anger
      Country: Deutschland
   Get in contact
   Read ratings
   More offers

SPECIAL FEATURES
   Meinung einholen!
   Add to watch list
   Send auction to a friend
   Report auction to Support



IMAGE GALLERY
Click on image to enlarge Click on image to select

DESCRIPTION

Die Fahnen und Standarten der deutschen Armee (Preußische Armee).

 

Großformatige, originale Farb-Heliogravüre, um 1910.

 

Nach dem Originalgemälde von Richard Knötel.

In der Platte signiert.

 

Im unteren Rand mit eingerägtem Adelswappen.

 

Größe 690 x 275 mm.

 

Mit zwei vertikalen Bugfalten.

 

Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.

 

Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!

 

100%-Echtheitsgarantie – kein Repro, kein Nachdruck!!!

Besichtigung jederzeit möglich.

 

100% guarantee of authenticity - not a reproduction, not a reprint!

Visit any time.

 

Versand nur per Einwurf-Einschreiben (auf Wunsch auch Übergabe-Einschreiben und/oder auch versichert).

Versandkosten für diesen Artikel: 

Deutschland: 4,00 Euro

Europa: 5,00 Euro

Welt: 6,00 Euro

 

Aus großem Bildarchiv, weitere Angebote in meinen anderen Angeboten!!!

 

Out of a large archiv, more interesting items in my other offers!!!

 

 

Das Angebot wird als Sammlerstück verkauft  - Urheberrechte sind im Kauf ausdrücklich NICHT enthalten!!!

 

This offer is sold as a collector's item only and no copyrights are being sold here.

 

 

Weitere historische Originale finden Sie in meinen anderen Angeboten!!!

For more original historical prints please take a look in other offers!!!

 

_________________________________________________________________________________________
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
_________________________________________________________________________________________

100% Originalitätsgarantie auf alle angebotenen Gegenstände. Reproduktionen, sofern angeboten, werden von mir als solche unmißverständlich benannt.

Bücher und Alben sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht auf Vollständigkeit geprüft. Normale Alters- und Gebrauchsspuren, Unterstreichungen usw. werden nicht erwähnt, sind aber im Preis berücksichtigt.

 

Widerruf nach neuem EU-Recht:

Sie haben ein grundsätzliches Rückgaberecht von 1 Monat nach Erhalt der bestellten Ware. Bis zur Höhe von 40,00 Euro trägt der Käufer die Rücksendungskosten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Artikels. Die Rücksendung hat per Einschreiben bzw. als Paket zu erfolgen. Rücksendungen haben innerhalb von 1 Monat  zu erfolgen. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.
Der Kaufpreis wird sofort zurücküberwiesen.
Der Widerruf ist zu richten an: P. Welz, Heimatweg 14, D-83052 Bruckmühl, Steuer Nr. 64 930 522 814

Verkauf und Lieferung von Gegenständen des Zeitraumes 1933 - 1945 erfolgt gemäss § 86 Abs. 3 u. § 86 a StGB. Der Käufer Verpflichtet sich Gegenstände die mit Emblemen des Dritten Reiches sowie derer Organisationen versehen sind nur für historisch & wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Art u. Weise propagandistisch zu nutzen. Verkauf erfolgt nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher- u. widriger Bestrebungen, der wissenschaftlich & zeitgenössischen Aufklärung sowie zur militärhistorischen Forschung. Der Besteller verpflichtet sich mit der Bestellung zur absoluten Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften.

Bezahlung:

Der Besteller ist immer Zahlungspflichtiger, auch wenn die Bestellung Namens und Auftrags anderer Personen erfolgt.

Versand ausschließlich gegen Vorauskasse. Zahlungen aus Europa haben spesenfrei mit EU-Standard-Banküberweisung zu erfolgen. Zahlung mit PayPal oder moneybookers (zzgl. 8% Gebühren zu Lasten des Bestellers). Bargeldsendung werden nicht akzeptiert.
 

Versand:
Versand nach Zahlungseingang (des Gesamtbetrages) innerhalb eines Werktages. Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Lieferzwang besteht nicht.
Versand ausschließlich per Einschreiben, bzw. versichertem Paket.

 

Historische Informationen zum Artikel:

1. Leibhusaren-Regiment Nr. 1, 1675, 17. Jahrhundert, 18. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, Abzeichenfarben, Achtzehntes Jahrhundert, Adel, Akademische Kunst, Akademische Malerei, Altdeutschland, Aristokratie, Armee, Attilafarbe, Befreiungskriege, Brandenburg, D-14467 Potsdam, D-14469 Potsdam, Degen, Deutsche Geschichte, Deutsche Geschichte, Deutsches Reich, Eckmedaillons, Ehrenzeichen, Elite, Elitetruppe, Emblem, Fahne, Fahnen, Fahnenstangen, Fahnenträger, Fahnentuch, Feldzeichen, Feldzug, Flagge, Flaggen, Franseneinfassung, friderizianisch, Friderizianische Zeit, Friedrich der Große, Garde-Infanterieregimenter, Garde-Jägerbataillon, Garde-Kürassiere, Garde-Kürassiere, Garde-Regimenter, Garnison, Gemälde, Genealogie, Graphik, Heer, Heeresleitung, Heerführer, Heerwesen, Heraldik, Herrscher, Historische Bilder, Hochadel, Hohenzollern, Insignien des Hausordens der Hohenzollern, Kaiserkrone, Königlich Preußische Armee, Kriegsadler, Kriegsauszeichnungen, Kriegsgeschichte, Krone, Kultur, Kulturgeschichte, Kunst, Kunstgeschichte, Leibfahne, Leibkompagnie, Majestät, Militär, Militärgeschichte, Militaria, Monarchie, Nationalfarben, Neunzehntes Jahrhundert, Oberster Kriegsherr, Offizier, Offiziere, Orden, Parade, Paradebänder, Paradebehänge, Patriotismus, Persönlichkeiten, Preußen, Preußenkorps, Preußischer Adler, Preußisches Heer, Pro Gloria et Patria, Regimentsfarben, Regimentsgeschichte, Regimentszeichen, Reichsadler, Reichshauptstadt Berlin, Säbel, Säkularbänder, Schlachtfelder, Schloßgarde-Kompagnie, Schwerter, Soldat, Soldaten, Standarte, Standarten, Standartenträger, Standartentuch, Standartenweihe, Tradition, Truppe, Truppenformationen, Uniform, Vaterland, Waffen, Waffengattung, Wappen, Zeitgeschehen, Zeitgeschichte

 

Richard Knötel (* 12. Januar 1857 in Glogau; † 26. April 1914 in Berlin) war ein deutscher Maler, Lithograph und Schriftsteller. Er gilt als einer der bedeutendsten deutschen Historienmaler.

Knötel war der Sohn des Oberlehrers, Malers und Schriftstellers Augustin Knötel. Er erhielt von seinem Vater Zeichenunterricht, studierte seit 1880 an der Berliner Akademie der bildenden Künste und beschäftigte sich eingehend mit der Geschichte des Militärs. Er wirkte als Illustrator für die Zeitschriften Illustrirte Zeitung, Daheim, Über Land und Meer und als Zeichner für den "Berliner Kalender" und den "Verein für die Geschichte Berlins". Knötel illustrierte viele militärische Werke und veröffentlichte die Abhandlung Die preußische Armee von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart (1883) und gab ein Quellenwerk zur Uniformenkunde in 18 Bänden heraus.

Zusammen mit dem Schlachtenmaler Carl Röchling illustrierte er auch zwei geschätzte Kinderbücher.

Carl Röchling, Richard Knötel: Der Alte Fritz in 50 Bildern für Jung und Alt, 1895

Carl Röchling, Richard Knötel: Die Königin Luise in 50 Bildern für Jung und Alt, 1896

 

Die Königlich Preußische Armee (preußische Armee) war die Armee des preußischen Staates von 1701 bis 1919. Sie ging aus dem seit 1644 existierenden stehenden Heer Brandenburg-Preußens hervor. 1871 ging sie ins Deutsche Heer ein und wurde 1919 als Folge der Niederlage des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg aufgelöst.

Die militärische Stärke dieser Armee war Voraussetzung für die Entwicklung Brandenburg-Preußens zu einer der fünf europäischen Großmächte des 18. und 19. Jahrhunderts. Ihre Niederlage zu Beginn der Napoleonischen Kriege 1806 stellte eine Zäsur in ihrer Geschichte dar. Sie leitete eine grundlegende Modernisierung unter Führung von Gerhard von Scharnhorst ein, die die Armee völlig veränderte. Historiker sprechen deshalb von der altpreußischen Armee (1644–1807) und der neupreußischen Armee (1807–1919).

Nach der Reform nahm die preußische Armee zwischen 1813 und 1815 an den Befreiungskriegen teil und leistete einen entscheidenden Anteil zur Befreiung der deutschen Staaten von der französischen Fremdherrschaft. Während der Zeit vom Wiener Kongress bis zu den deutschen Einigungskriegen wurde die preußische Armee zum Instrument der Restauration und trug wesentlich zum Scheitern der nationalstaatlich-bürgerlichen Revolution von 1848 bei.

Die militärischen Erfolge der preußischen Armee in den Einigungskriegen waren entscheidend für den Sieg der verbündeten deutschen Truppen über Frankreich. Im Kaiserreich bildete sie den Kern des deutschen Heeres. Die Verfassung von 1871 sah vor, dass zu Kriegszeiten die preußischen Armeeverbände in die Verbände des deutschen Heeres integriert werden. Im Ersten Weltkrieg war die preußische Armee damit rechtlich nicht selbstständig. Nach Kriegsende musste Deutschland entsprechend den Vorschriften des Versailler Vertrags seine Landstreitkräfte auf 100.000 Mann verkleinern. Die bestehenden Länderarmeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs wurden aufgelöst.

Eines der auffälligsten Merkmale der preußischen Armee, das ihr Bild bis in die Gegenwart bestimmt, war ihre bedeutende gesellschaftliche Rolle. Ihr Einfluss auch im zivilen Teil des Staatswesens prägte Preußen als Inbegriff eines militaristischen Staates.

Geschichte

Unter dem Großen Kurfürsten (1640–1688)

Die Anfänge der preußischen Armee als stehendes Heer liegen in der Regierungszeit des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688). In einer Sitzung des Geheimen Rates am 5. Juni 1644 wurde die Aufstellung einer stehenden Armee beschlossen. Vorher hatte Brandenburg im Kriegsfall ein bezahltes Söldnerheer aufgestellt, das nach Kriegsende wieder aufgelöst wurde. Dieses Verfahren, so zeigte der Verlauf des Dreißigjährigen Krieges, war nicht mehr zeitgemäß.

Das Wachstum des Heeres erforderte massive Rekrutenaushebungen in Brandenburg. Die nötigen Rekrutenzahlen konnten nur mit Zwangsmaßnahmen aufgebracht werden. Die für die neue Armee unternommenen Werbungen brachten allein in Kleve 4.000 Mann zusammen. Im Herzogtum Preußen konnten 1.200 reguläre Soldaten und etwa 6.000 Milizen ausgehoben werden. In der Kurmark war die Bilanz aufgrund der dezimierten Bevölkerung weit geringer. Lediglich 2.400 Soldaten konnten ausgehoben werden. Hinzu zu zählen waren noch die 500 Musketiere der Leibgarde des Kurfürsten. Bereits 1646, zwei Jahre nach seiner Gründung, bestand das kurfürstliche Heer aus 14.000 Mann, 8.000 regulären Soldaten und 6.000 bewaffneten Milizen.

Friedrich Wilhelm war es auch, der wesentliche Prinzipien der späteren preußischen Armee durchsetzte: 1. Verbindung des Werbesystems mit der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne, 2. Rekrutierung der Offiziere aus dem einheimischen Adel, 3. Finanzierung des Heeres durch die kurfürstlichen Domäneneinkünfte.

Im Zweiten Schwedisch-Polnischen Krieg (1655–1660) erreichte das brandenburgisch-preußische Heer bereits eine Gesamtstärke von rund 25.000 Mann einschließlich Garnisonstruppen und Artillerie. Vom Großen Kurfürsten persönlich geführt, besiegten 8.500 Brandenburger und 9.000 Schweden 40.000 Polen in der Schlacht bei Warschau. In diesem Krieg erlangte Friedrich Wilhelm im Vertrag von Oliva im Jahre 1660 die Souveränität im Herzogtum Preußen.

Friedrich Wilhelm und sein Feldmarschall Derfflinger schlugen 1675 die schwedische Armee im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg in der Schlacht von Fehrbellin. Anschließend vertrieb die kurfürstliche Armee die Schweden aus Deutschland und später aus Preußen während der „Jagd über das Kurische Haff“ von 1678. Diesen Siegen verdankte Friedrich Wilhelm seinen Beinamen „Der Große Kurfürst“.

Während der Regierung Friedrich Wilhelms erreichte die Armee zeitweise eine Friedensstärke von 7.000 und eine Kriegsstärke von 15.000 bis 30.000 Mann.

Unter Kurfürst und König Friedrich I. (1688–1713)

Bei Beginn des Reichskrieges mit Frankreich 1688 ordnete Kurfürst Friedrich III. erstmals an, dass zum Mannschaftsersatz neben der Werbung durch einzelne Regimenter auch seine lokalen, kurbrandenburgischen Landesbehörden innerhalb des Reichs einen Teil der Rekruten aufzubringen haben. Seither ergänzte sich die Armeemannschaft mehrheitlich durch zwangsrekrutierte „Inländer“ und weniger durch geworbene „Ausländer“.

Im Jahr 1701 krönte sich Friedrich III. zum „König in Preußen“. Dies hatte zur Folge, dass seine Armee seitdem „königlich-preussisch“ und nicht länger „kurbrandenburgisch“ hieß. Der Name Preußen ging im Laufe des 18. Jahrhunderts auf den gesamten, inner- und außerhalb des Reichs gelegenen brandenburg-preußischen Staat über. Der Preis, den Preußen für die kaiserliche Anerkennung der Standeserhöhung zu zahlen hatte, war die Teilnahme am Spanischen Erbfolgekrieg. Die preußischen Truppen nahmen unter anderen an den Schlachten von Höchstädt, Ramillies, Turin, Toulon und Malplaquet teil. Während des Spanischen Erbfolgekrieges teilte Friedrich I. seine Truppen an die verschiedenen Kriegsschauplätze auf. 5.000 Mann wurden in die Niederlande geschickt, 8.000 Soldaten nach Italien. Somit standen ungefähr 3/4 der preußischen Truppen im Dienst der Alliierten. Schon zu der Zeit standen die preußischen Truppen im Ruf, die besten Europas zu sein. Die damit verbundene finanzielle Belastung – zusammen mit seinem luxuriösen Lebensstil – zwang den König, die Armee nach Kriegsende zeitweilig auf 22.000 Mann zu reduzieren. Es war die letzte Reduktion der brandenburg-preußischen Armee.

1692 wurde ein Militärgericht gegründet, das die Disziplin der Soldaten heben sollte.

Um 1700 wurde in der preußischen Armee begonnen, die Soldaten immer einheitlicher zu kleiden. Eine uniforme Kleidung brachte mehrere Vorteile: Erstens erfüllte die Uniform die Soldaten mit einem gewissen Korpsgeist. Zweitens war es leichter, Freund und Feind zu unterscheiden. Drittens wurde die Einkleidung der Soldaten durch die Massenanfertigung billiger. In der preußischen Armee dominierte als Grundfarbe Blau.

Unter dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

Besondere Bedeutung erlangte die Armee seit der Regierungszeit des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. (1713 bis 1740). Die Armee genoss Priorität im nunmehrigen Königreich Preußen in einer Weise, dass der Staat ohne die Armee undenkbar wurde.

Friedrich Wilhelm I. war es auch, der 1733 das erste gesetzliche Rekrutierungssystem (Kantonreglement) einführte, welches bis 1814 Bestand haben sollte. Ziel war es, die oftmals gewaltsamen Werbungen der Armee zu beenden. Das Kantonreglement erzwang eine Registrierung zum Militärdienst aller männlichen Kinder. Zusätzlich wurde das Land in Kantone unterteilt, denen jeweils ein Regiment zugeteilt wurde, aus dem es die Wehrpflichtigen rekrutierte. Die Dienstzeit eines Kantonisten (Wehrpflichtiger) betrug in der Regel zwei bis drei Monate im Jahr. Den Rest des Jahres konnten die Soldaten zu ihren Höfen zurückkehren. Städtische Bürger waren oft vom Militärdienst befreit, hatten aber für die Soldaten Quartiere bereitzustellen.

Die Vergrößerung des Heeres erfolgte schrittweise. 1719 zählte es bereits 54.000, 1729 reichlich 70.000, 1739 über 80.000 Mann (zum Vergleich: im Jahre 1739 hatte Österreich 100.000 Mann, Russland 130.000 Mann, Frankreich 160.000 Mann unter Waffen). Preußen steckte „als Zwerg in der Rüstung eines Riesen“. In der Rangfolge der europäischen Staaten an 13. Stelle stehend, besaß es die dritt- oder viertstärkste Militärmacht. Insgesamt gab Preußen zu dieser Zeit 85 % seiner Staatsausgaben für das Heer aus. Was zur Ebenbürtigkeit mit den Großmachtheeren noch fehlte, wurde durch die Qualität der Ausbildung wettgemacht.

Als Lehr- und Mustertruppe diente das Königs-Regiment der Langen Kerls in Potsdam. Dieses Regiment entsprang der Soldatenliebhaberei des „Soldatenkönigs“ die sich zu einer Art wahnsinniger Zwangsvorstellung steigerte. Der König ließ in allen Himmelsrichtungen Europas Werbeoffiziere aussenden, um allen großgewachsenen Männern ab 1,88 Meter habhaft zu werden, die es gab. Diese Leidenschaft des Königs für „lange Kerls“ hatte einen praktischen Sinn, da diese Füsile mit längeren Läufen benutzen konnten. Der Ladestock konnte schneller aus dem Vorderlader gezogen und eingeführt werden. Damit konnten diese genauer und weiter im Gefecht schießen. Ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Armeen. Das Regiment umfasste drei Bataillone mit 2400 Mann. Jeden Soldaten dieses Regimentes kannte der König persönlich mit Namen, Herkunft, Lebenslauf und privaten Umständen.

Das Offizierskorps bestand seit der Regierungszeit Friedrich Wilhelm I. im Wesentlichen aus Angehörigen des Adels. Dieser musste allerdings regelrecht systematisch gezwungen werden in die Armee einzutreten. Friedrich-Wilhelm I. verbot dem Adel den Militärdienst in einer anderen als der preußischen Armee. Weiterhin erließ er die Anordnung, dass der Adel seine Söhne im Alter von 12–18 Jahren zur Ausbildung und Erziehung in das neu geschaffene Kadettenkorps zu geben hatte. Somit wurde der Adel, ähnlich den einfachen Bauern oder Bürgern, einer Dienstpflicht unterworfen. Grundsätzlich wurden in Friedenszeiten nur in Ausnahmefällen langgediente und besonders bewährte nichtadlige Unteroffiziere zu Offizieren ernannt.

Obwohl Friedrich Wilhelm I. als Soldatenkönig in die Geschichte einging, führte er in seiner gesamten Amtszeit seine Armee nur einmal in den Krieg und zwar während des Großen Nordischen Krieges in der Belagerung von Stralsund (1715).

Unter Friedrich dem Großen (1740–1786) bis zur Niederlage von 1806

Der Nachfolger von Friedrich Wilhelm I., Friedrich der Große (1740–1786), begann nach Neugliederung der preußischen Infanterie ein halbes Jahr nach der Thronbesteigung die Schlesischen Kriege und in europäischer Perspektive den übergeordneten Österreichischen Erbfolgekrieg. Die preußische Armee erlangte einen Sieg über Österreich in der Schlacht bei Mollwitz (1741) unter der Führung von Feldmarschall Kurt Christoph von Schwerin und entschied so den ersten Schlesischen Krieg zu Gunsten Preußens.

Österreich versuchte Schlesien im Zweiten Schlesischen Krieg zurückzuerobern. Die preußische Armee hatte sich jedoch in den zwei Friedensjahren um neun Feldbataillone, 20 Husarenschwadronen (darunter 1 Schwadron Bosniaken) und sieben Garnisonsbataillone vermehrt. Außerdem führte man bei der Kavallerie und der Infanterie am 1. Juni 1743 ein neues Reglement ein, in dem die Erfahrungen des Ersten Schlesischen Krieges berücksichtigt wurden. So wurden Österreich und Sachsen in der Schlacht bei Hohenfriedberg 1745 besiegt. Besonders die Husaren unter der Führung von General Zieten konnten sich in dieser Schlacht auszeichnen.

Österreich verbündete sich daraufhin mit Frankreich im Zuge der Diplomatischen Revolution (1756); Österreich, Frankreich und Russland standen gemeinsam gegen Preußen. Friedrich der Große griff seine Feinde mit einer Armee von 150.000 Mann präventiv an, womit er den Siebenjährigen Krieg auslöste. Obwohl zahlenmäßig unterlegen, erreichte die preußische Armee beachtenswerte Siege in der Schlacht von Roßbach und der Schlacht von Leuthen 1757. Hingegen wurden die preußischen Kräfte in der Schlacht bei Kunersdorf deutlich besiegt (1759).

Mit zunehmend schwindenden physischen Reserven gewann vor allem der Kleinkrieg immer größere Bedeutung. Um die Überlegenheit der Österreicher (Grenzer, Panduren) und Russen (Kosaken) hier ausgleichen zu können, stellte Friedrich Freibataillone („Dreimal blau und dreimal des Teufels, ein exekaberes Geschmeiß!“) auf und griff sogar, mit Aufstellung von Milizeinheiten, der militärischen Entwicklung der Befreiungskriege vor.

Der offensiv orientierte Friedrich II. war ein Verfechter der „Schiefen Schlachtordnung“, welche beträchtliche Disziplin und Mobilität der Truppen erforderte. Dabei wurde der Großteil seiner Streitkraft auf den linken oder rechten Flügel des Feindes konzentriert. Diese ließ er gestuft um die gegnerische Flanke vorrücken. Um den Zug zu vertuschen, griff Friedrich gleichzeitig die gegnerische Linie mit weiteren Einheiten frontal an, um den Gegner beschäftigt zu halten, damit der keine Zeit bekam, seine Formation dem Zug anzupassen. Wenn die Truppen nah an der Flanke des Gegners positioniert waren, konnten die preußischen Einheiten lokale Überlegenheit erlangen, in die Flanke eindringen und die feindlichen Reihen von der Seite her aufrollen und die Formation damit sprengen. Obwohl diese Taktik bei Kunersdorf fehlschlug, wurde sie mit großem Erfolg in der Schlacht von Leuthen und der Schlacht von Roßbach angewandt. Gegen Ende des Siebenjährigen Krieges begann Friedrich II. neue Taktiken auszuarbeiten, um die schräge Gefechtsreihe zu ersetzen.

Die preußische Niederlage schien kurz bevorzustehen, aber Friedrich der Große wurde durch das „Mirakel des Hauses Brandenburg“ gerettet. Der plötzliche Tod der Zarin Elisabeth führte zum Ausscheiden Russlands aus dem Krieg und zur Rettung Preußens. Der Besitz Schlesiens wurde im Frieden von Hubertusburg (1763) bestätigt. Am Ende von Friedrichs Regierungszeit (1786) war die preußische Armee ein fester Bestandteil der preußischen Gesellschaft geworden. Die Mannschaftsstärke der preußischen Armee betrug etwa 193.000 Soldaten. Dies veranlasste den französischen Politiker und Schriftsteller Marquis de Mirabeau zu der Bemerkung, dass „Preußen kein Land mit einer Armee war, sondern eine Armee mit einem Land“ sei.

Der Nachfolger Friedrichs des Großen, sein Neffe Friedrich Wilhelm II., kümmerte sich kaum um die Armee. Er hatte wenig Interesse an militärischen Fragen und übertrug die Verantwortung für sie vor allem an Karl-Wilhelm Ferdinand, Herzog von Braunschweig, an Wichard von Möllendorff sowie an Ernst von Rüchel. In der Folgezeit büßte die Armee ihren militärischen Qualitätsstandard ein. Geführt durch alternde Veteranen der Schlesischen Kriege, zudem schlecht ausgerüstet, konnte sie nicht mit der französischen Armee der Napoleonischen Kriege mithalten.

Von der Heeresreform unter Scharnhorst bis zu den Befreiungskriegen

Einen großen Umbruch brachte das Jahr 1806. Das Heer, das bis dahin aus Zwangsverpflichteten und Geworbenen bestand, wurde in der Schlacht bei Jena und Auerstedt von der französischen Armee vernichtend geschlagen. Preußen verlor als Folge dieser Niederlage im Frieden von Tilsit 1807 große Teile seines Territoriums und die Armee wurde auf eine Stärke von 42.000 Mann begrenzt. Daraufhin begann Gerhard von Scharnhorst die Heeresreform.

August von Gneisenau, Carl von Clausewitz und andere Offiziere halfen ihm bei der Reorganisation des Heeres. Scharnhorst öffnete die Armee für Bürgerliche mit dem Ziel, den Leistungsgedanken vor den Geburtsrechten des Adels zu verstärken. Dies galt besonders für das Offizierskorps. Das Bürgertum und der Adel sollten eine neue Offiziersschicht bilden, die des wissenschaftlich gebildeten Offiziers.

Er befürwortete das Konzept der Massenaushebung (französisch levée en masse) für das preußische Heer, um die begrenzte preußische Armee zu verstärken; daraufhin wurde die Landwehr als Miliz geschaffen, die eine Stärke von 120.000 Mann erreichte. Nach Abschluss der Reorganisation im September 1808 dienten von den 142 preußischen Generälen des Jahres 1806 nur noch 22, von den übrigen waren 6 gefallen und 17 strafweise ausgeschieden. Scharnhorst führte das „Krümpersystem“ ein, indem bis zu einem Drittel der jeweiligen Soldaten beurlaubt und durch neue Rekruten ersetzt wurde. Dadurch wurde die festgesetzte Höchststärke von 42.000 Mann nicht umgangen, gleichzeitig aber ein Reservoir an dienstfähigen Männern geschaffen.

Scharnhorst reformierte ebenfalls den Strafenkatalog. Stockprügel und der Spießrutenlauf wurden verboten, stattdessen sah das neue System nur noch Arreststrafen vor. Bei kleineren Vergehen wurden die Strafen entsprechend abgestuft, vom Nachexerzieren bis hin zum Arbeitsdienst oder der Strafwache. Diese Reform der Disziplinarstrafen war notwendig, damit das Konzept des Volksheeres aufgehen konnte. Das Bild des in den Dienst gepressten Soldaten, der mit Desertion drohte und den man mit Gewalt in der Armee halten musste, sollte abgelöst werden. Stattdessen sollte der Soldat ein angesehener ehrenhafter Berufsstand werden, der seine Pflichten freiwillig erfüllt. Der Erfolg dieser Reformpolitik ermöglichte Preußen wenige Jahre später, an den Befreiungskriegen erfolgreich teilnehmen zu können.

Der Bündnisvertrag vom 24. Februar 1812 verpflichtete Preußen zur Stellung eines Hilfskorps von 20.000 Mann (14.000 Mann Infanterie, 4000 Mann Kavallerie, 2000 Mann Artillerie mit 60 Kanonen) für den Krieg gegen Russland. Dieses Hilfskorps wurde der 27. Division des X. Armeekorps der „Grande Armée“ zugeteilt. Die teilzunehmenden Bataillone und Regimenter wurden per Losentscheid ausgesucht. Das preußische Hilfskorps (Yorcksches Korps) geriet aber nicht in den Untergang der Großen Armee auf ihrem Weg nach Moskau und zurück, da es auf der linken Flanke in Kurland eingesetzt war. Widerrechtlich wurden dagegen auf direkten Befehl Napoleons zwei Stammkompanien der preußischen Artilleriebrigade der französischen Garde-Artillerie als Trainsoldaten angeschlossen. Diese kamen bis nach Moskau und sind dort im Gefolge der Garde-Artillerie mit untergegangen. Von diesen beiden Einheiten gab es fast keine Rückkehrer. Trotz einiger Gefechte konnte das Hilfskorps von Yorck weitgehend geschont werden und bildete nach einer Ergänzung im Januar/Februar 1813 in Tilsit den Kern der ersten Truppen im Befreiungskampf gegen Frankreich.

Nach der Niederlage der „Grande Armée“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen (Tauragė in Litauen) der Waffenstillstand zwischen Preußen und Russland durch den preußischen Generalleutnant Graf Yorck und von Diebitsch, General der russischen Armee, unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs. Die Konvention besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen solle. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden.

Als am 17. März 1813 das Volk zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, standen 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt, ab 1814 galt sie auch für die Friedenszeit. Neben dem Stehenden Heer und der Landwehr, wurde mit dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 noch ein drittes Aufgebot geschaffen, der sogenannte Landsturm, der nur für den Verteidigungsfall eingesetzt werden konnte und das letzte Aufgebot darstellte. Am Ende des Jahres 1815 hatte die preußische Armee eine Stärke von 358.000 Mann.

Vom Wiener Kongress bis zu den Einigungskriegen

Nach dem Wiener Kongress wurde ein Großteil der Landwehr und ein Teil der Linienarmee demobilisiert, so dass die Stärke von 358.000 Mann 1815 auf etwa 150.000 Mann im Jahre 1816 sank. In den Jahren zwischen 1816 und 1840 (Tod Friedrich Wilhelm III.) wurde der Militärhaushalt infolge eines strukturellen Haushaltsdefizits des preußischen Staates durch vielerlei Sparmaßnahmen begrenzt. Betrug der Anteil am Haushalt 1819: 38 %, so fiel der Militäranteil am Staatshaushalt 1840 auf: 32 %.

Nach den Befreiungskriegen verblassten viele der zum Teil idealistisch gedachten Militärreformen. Dies ging mit der allgemeinen Restauration der alten Zustände einher. Die Landwehr war nicht in der Lage, den Platz, den ihr neben dem stehenden Heer zugedacht war, einzunehmen, da ihr militärischer Wert zu begrenzt war. Der Offiziersberuf stand zwar weiterhin dem Bürgertum offen, jedoch wurde die Adelsschicht offensichtlich bevorzugt. So wurde die preußische Armee wieder ein Hort für konservative, aristokratische und monarchische Gesinnung. Während der Revolution von 1848 war die preußische Armee das Instrument, das dafür sorgte, dass die Revolution scheiterte und die Herrschaftsstrukturen unangetastet blieben. Nachdem Preußen im Jahre 1850 eine Verfassung bekam, wurden die Soldaten auf den Herrscher vereidigt und nicht etwa auf den preußischen Staat.

1859 wurde Albrecht von Roon (Kriegs- und Marineminister) von Wilhelm I. beauftragt, eine Heeresreform durchzuführen um sich den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Ursachen für den erneuten Reformbedarf lagen im technischen Fortschritt und der stark gestiegenen Bevölkerungszahl (Die Heeresgröße lag wie 1816 bei 150.000 Mann). Weiterhin zeigte sich nach zwei chaotischen Mobilmachungen 1850 und 1859, dass die Landwehr für einen Verteidigungskrieg zwar gut zu gebrauchen war, jedoch bei einem Angriffskrieg nur von begrenztem Wert.

Sein Ziel war es, das System von Scharnhorst auszudehnen und eine bewaffnete Nation zu schaffen. Um dies zu erreichen, schlug er in seiner Heeresreform vor, die Wehrpflicht bei drei Jahren beizubehalten, die Rekrutenzahl um 1/3 zu erhöhen, das Feldheer zu vergrößern und die Landwehr zu verkleinern. Durch einen dadurch ausgelösten Verfassungskonflikt wurde die Reform erst 1866 vom Norddeutschen Bund angenommen. Durch die weitere Zurückdrängung der Landwehr wurde der Prozess der „Entbürgerlichung“ des Heeres weiter vorangetrieben.

Außerdem wurde in dieser Zeit (1850er und 1860er) die veraltete Ausrüstung modernisiert. Die preußische Armee war die erste, die die gesamte Infanterie mit gezogenen Gewehren, den Zündnadel-Hinterladern, ausstattete. Ebenso wurden die bisherigen glattgebohrten Geschütze allmählich durch neue gezogene Geschütze ersetzt. Der starke Drill, der noch von Friedrich Wilhelm I. stammte, wurde mehr und mehr von einem besseren Ausbildungssystem verdrängt, indem mehr Wert auf Gefechtsübungen und Scheibenschießen gelegt wurde. Dadurch wurde die Kampfkraft der Armee deutlich verbessert. Nachdem die Berufsausbildung der Offiziere lange Zeit vernachlässigt worden war, brachte man sie wieder auf einen hohen Stand. Durch diese Umstellungen wandelte sich die preußische Armee wieder in eine der kampfkräftigsten ihrer Zeit. Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 und der Deutsche Krieg von 1866 zeigte diese Tatsache deutlich.

Im Kaiserreich

Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 wurde die preußische Armee zum Kernbestandteil des Deutschen Heeres, die Badische Armee ging als XIV. Korps in ihr auf. Die preußische Armee blieb in Friedenszeiten rechtlich neben den anderen Länderarmeen (Sächsische Armee, Bayerische Armee, Württembergische Armee) bestehen.

So gab es nach Artikel 63 Absatz 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 zu Kriegszeiten ein gesamtdeutsches Heer, das dem Oberbefehl des Kaisers unterstand. In Friedenszeiten dagegen war den Bundesfürsten mit eigenem Heer (Preußen, Sachsen, Württemberg und Bayern) der Oberbefehl vorbehalten. Somit hatte in Friedenszeiten der preußische König (der zugleich deutscher Kaiser war) den Oberbefehl über die preußische Armee. Zudem behielt das preußische Parlament in Friedenszeiten das Etatrecht für den Militärhaushalt. Durch die Reichsgründung besaß kein Bundesstaat mehr ein souveränes Kriegführungsrecht.

Die preußische Armee als rechtlich eigenständige Armee wurde 1919 mit der Aufstellung der Reichswehr aufgelöst.

Ein wichtiges Nachschlagewerk für und über die preußische Armee war – und ist noch heute zum Beispiel für Historiker oder Genealogen – die regelmäßig vom Kriegsministerium zu Berlin herausgegebene Rangliste.

Nach der Auflösung

Artikel 160 des Versailler Vertrages begrenzte die Größe des Landheeres auf 100.000 und die der Marine auf 15.000 Berufssoldaten. Der Unterhalt von Luftstreitkräften, Panzern, schwerer Artillerie, U-Booten und Großkampfschiffen war dem Reich untersagt. Zugleich wurde die Auflösung von Generalstab, Kriegsakademien und Militärschulen verfügt.

Die meisten Soldaten wurden entlassen; viele hatten Schwierigkeiten, sich nach dem Krieg im Zivilleben zurechtzufinden.

Reichswehrminister Otto Geßler begnügte sich während seiner Amtszeit mit begrenzten politischen und administrativen Aufgaben; es gelang dem Chef der Heeresleitung Hans von Seeckt, die Reichswehr der Kontrolle des Reichstages weitgehend zu entziehen. Unter Seeckt entwickelte sich die Reichswehr zu einem „Staat im Staate“. Sie fühlte sich eher einer abstrakten Staatsidee als der Verfassung verpflichtet und stand der politischen Linken mit ausgeprägtem Misstrauen gegenüber.

V. Seeckt war 1885 in die preußische Armee eingetreten und hatte bis 1918 eine steile Karriere gemacht. Während des Kapp-Putsches 1920 verweigerte Seeckt den Einsatz der Reichswehr gegen die putschenden Freikorps; den Aufstand der Roten Ruhrarmee ließ er aber brutal niederschlagen. Die Reichswehr organisierte außerdem mit der sogenannten „Schwarzen Reichswehr“ eine geheime und mit paramilitärischen Formationen vernetzte Personalreserve, als deren Führungskader sie sich begriff. 1926 wurde v. Seeckt gestürzt.

Unter der Reichspräsidentschaft Hindenburgs erlangte die Reichswehrführung zunehmenden politischen Einfluss und bestimmte schließlich auch die Zusammensetzung der Reichsregierungen mit. Dadurch trug die Reichswehr maßgeblich zur Entwicklung eines autoritären Präsidialsystems während der Endphase der Weimarer Republik bei.

Uniformierung

Allgemeines

Uniformen im modernen Sinn wurden erst mit Einführung der stehenden Heere und der Gründung von Textilmanufakturen eingeführt. Die Grundfarbe der Uniformen war in Preußen blau. Diese war günstig in der Herstellung und meist die Farbe der ressourcenschwachen protestantischen Staaten im Nordosten Europas, wie zum Beispiel Schweden oder Hessen-Kassel. Im Gegensatz dazu trugen reiche römisch-katholische Staaten im Allgemeinen helle (Weiß, Grau und Gelb), reiche protestantische Staaten rote Uniformröcke (Kurhannover, Dänemark, Großbritannien).

Ursprünglich wurde in Brandenburg-Preußen die Uniform Livree oder Montierung genannt, erst ab Friedrich II. setzte sich die Bezeichnung Uniform durch, die alten Begriffe haben sich aber umgangssprachlich noch lange behauptet.

Als grobe Regel galt, dass der preußische Soldat einmal im Jahr eine neue Uniform bekam, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer. Jeder Soldat konnte – nachdem er eine Austauschgarnitur erhielt – seine alte Uniform zur freien Verfügung behalten. In der Regel wurde diese zur Einkleidung der Familienmitglieder weiterverwendet. So kam es, dass besonders auf dem Land die ausgesonderten Uniformen durch die Zivilbevölkerung jahrelang getragen wurden. Hergestellt wurden die preußischen Uniformen zum größten Teil durch das extra dafür im Jahre 1713 durch königliche Weisung gegründete königliche Lagerhaus in Berlin.

Insbesondere die Offiziersuniform erfüllte nicht nur repräsentative Funktion, sondern wurde von ihren Trägern auch im Rahmen einer jeweils spezifischen Regimentskultur als Distinktionsmittel genutzt. Auch ohne Dienstgradabzeichen ließen sich über Details der Uniform (z. B. Hutfedern, Portepees) Binnendifferenzierungen vornehmen.

Infanterie

Kurbrandenburgisch/preußische Infanterieuniformen (1644–1709)

Blauer, vorne offener Rock, dazu Halsbinde, Weste, Hosen und Strümpfe in Regimentsfarben. Breite Halbschuhe mit Spangen, eine große Patronentasche und einen breiten, aufgeschlagenen Hut oder Grenadiermütze. Die Offiziere unterschieden sich durch bessere Stoffe, Schnitte und Stickereien an der Uniform. Zeichen ihres Standes waren auch Sponton, Degen und die Offiziersschärpe.

Altpreußische Infanterieuniformen (1709–1806)

1709 wurde ein Reglement für einheitliche preußische Uniformen eingeführt. Es wurde von allen Soldaten (Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren) im Prinzip der gleiche blaue Rock getragen. Die Röcke unterschieden sich in der Qualität der Stoffe und der Schnitte. Dazu eine weiße oder gelbe Weste und eine gleichfarbige Hose. Die Gamaschen waren anfangs weiß, ab 1756 schwarz, mit Halbschuhen. Stiefel wurden zumeist nur von den Stabsoffizieren und Generälen getragen. Ärmel, Rabatten, Kragen und Aufschläge waren in den Regimentsfarben ausgeführt. Ebenso war das jeweilige Regiment an der Form der Ärmelaufschläge sowie der Farbe und der Gestalt der Knöpfe, Borten, Schleifen, Tressen und Stickereien zu erkennen. Kopfbedeckung war der Dreispitz, bei den Grenadieren die Grenadiermütze.

Offiziere waren am Portepee, der Schärpe und am Ringkragen zu erkennen. Die Offiziere untereinander unterschieden sich durch die Stickereien am Rock. Ab 1742 wurden die Generäle durch eine Straußenfeder an der Hutkrempe erkenntlich. Unteroffiziere waren an einer glatten Litze am Hut und Tressen an den Ärmelaufschlagen sowie an der Seitenwaffe zu erkennen. Seit 1741 in der Garde und seit 1789 allgemein durften die Unteroffiziere ab Vizefeldwebel auch das Portepee tragen.

Jäger trugen einen grünen Rock mit grüner Weste und dazu eher olivefarbene Hosen mit schwarzen Gamaschen, ab 1760 Stiefel.

Neupreußische Infanterieuniformen (1806–1871)

Infolge der französischen Revolution und den sich anschließenden Erfolgen der napoleonischen Armeen nach 1789 passten sich die auch die preußischen Uniformen mehr dem neuen französischen Stil an. Bis zum Untergang der altpreußischen Armee in der Schlacht von Jena und Auerstedt glichen sie noch weitgehend den Uniformen zu den Zeiten Friedrichs II.

Im Zuge der Heeresreformen nach dem Untergang der altpreußischen Armee 1806 wurden auch neue Uniformen eingeführt. Die Grundfarbe blieb blau. Die neuen Röcke waren der Mode entsprechend sehr kurz, die Hosen weit nach oben gezogen, teilweise jetzt eher grau, sehr hohe Stehkragen, Rock und Hose sehr eng geschnitten. Als Kopfbedeckung wurde das Tschako in einer hohen und weiten Form eingeführt. Schulterstücke bzw. Epauletten zur Unterscheidung der Dienstgrade wurden ab 1808 eingeführt.

Die neu entstandene Landwehr hatte eine einfach gehaltene Uniform mit einer Litewka aus blauem oder schwarzem Tuch mit farbigem Kragen und weiten leinenen Hosen. Die Abzeichen am Kragen, Aufschlagvorstoß, Mützenrand und Deckelvorstoß waren in den Farben der jeweiligen Provinz gehalten. Auf der Mütze trugen sie ein großes Landwehrkreuz.

1843 wurde ein neuer Helm, im Volksmund „Pickelhaube“ genannt, eingeführt. Die Glocke war anfangs sehr hoch geschnitten. Allgemein änderten sich die Uniformen der Mode entsprechend Mitte des Jahrhunderts zu niedrigeren und weicheren Stehkragen, längeren Rockschößen, weiterem Hosenschnitt und niedrigerem Helm mit kürzeren und runden Augenschirmen in mehreren Schritten. 1853 wurde der sogenannte Gefreiten-Knopf am Kragen als Dienstgradabzeichen eingeführt. 1866 kamen die endgültigen Schulterstücke für die Offiziere. Der Waffenrock wurde einreihig mit acht Knöpfen. Die Stiefel wurden niedriger bis zu der bekannten „Knobelbecher-Form“.

Preußische Infanterieuniformen im Kaiserreich 1871–1919

Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Nach der Reichsgründung wurde ab 1897 neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen. 1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die aber nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte. Die feldgraue Uniform erfuhr bis zum Kriegsbeginn und während des Krieges noch einige Änderungen, so wurde die Farbe beispielsweise eher ein Graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich eine feldgraue Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt.

Jäger und Schützen trugen einen dunkelgrünen Waffenrock und als Kopfbedeckung ein Tschako. Die Artillerie trug ebenfalls einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzem Kragen. Die Helmspitze endete in einer Kugel. Die Soldaten des Trains trugen dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauem Kragen und ein Tschako.

Kavallerie

Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Einige Regimenter trugen dazu einen Pelz. Die Dragoner hatten einen Waffenrock aus kornblumenblauem Tuch mit je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Der Helm war ähnlich dem der Infanterie. Die Ulanen hatten eine Ulanka (Waffenrock) aus dunkelblauem Tuch mit Epauletten und je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Bei den Kürassieren war der Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung war ein Stahlhelm (Kürassierhelm). Die Jäger zu Pferde hatten einen Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch mit hellgrünen Schulterklappen und Aufschlägen. Geschwärzter Stahlhelm als Kopfbedeckung.

Dienstgrade

Dienstgradgruppen

Es gab sechs Dienstgradgruppen in der preußischen Armee: 1. Mannschaften (Gemeine), 2. Unteroffiziere (mit und ohne Portepee), 3. Subalternoffiziere, 4. Hauptleute, 5. Stabsoffiziere und 6. Generale.

Der Mannschaftsdienstgrad beschränkte sich auf den einfachen Soldaten, seinerzeit „Gemeiner“ genannt, der auch nach der jeweiligen Waffengattung bezeichnet wurde und als zweiter Dienstgrad den Gefreiten bei der Infanterie. Bei der Kavallerie verzichtete man ganz auf den Gefreitendienstgrad. Erst 1859 änderte sich dies durch die Einführung des Obergefreiten-Dienstgrades teilweise. Allerdings blieb dieser Dienstgrad nur auf die Artillerie beschränkt. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts wurden einige Dienstgradbezeichnungen in Preußen modernisiert. Anstelle der bisherigen Bezeichnungen Obristwachtmeister und Obrist setzte sich die Bezeichnung Major und Oberst durch.

Im 18. Jahrhundert waren Dienstgradabzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Dienstgrade noch nicht üblich. Sie wurden erst 1808 in Preußen eingeführt. Mit der Einführung einer einheitlichen Uniformierung in der preußischen Armee, bekamen die Offiziere nach und nach Abzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Rangklassen. So galt das Tragen eines Degens im 18. Jahrhundert bereits als Rangabzeichen. Weitere Unterscheidungsmerkmale waren zum Beispiel die Qualität und der Schnitt der Uniform an sich.

Die Dienstgrade der preußischen Armee waren Vorbild für die Dienstgrade der nachfolgenden deutschen Armeen bis zur heutigen Bundeswehr.

Dienstgradabzeichen

Die Gefreiten trugen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf (der sog. Gefreitenknopf) mit dem preußischen Adler. Die Obergefreiten trugen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere.

Unteroffiziere ohne Portepee trugen goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast. Die Sergeanten trugen dazu einen großen Auszeichnungsknopf.

Unteroffiziere mit Portepee (Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister) trugen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee.

Offiziersstellvertreter trugen die Abzeichen der Vizefeldwebel (beziehungsweise Vizewachtmeister) mit dem Unterschnallkoppel der Offiziere. Die Schulterklappen hatten eine Tresseneinfassung.

Leutnants und Hauptleute trugen ein Schulterstück (Achselstück) aus mehreren nebeneinander liegenden Pattschnüren. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Ein einfacher Leutnant trug keinen Stern, ein Oberleutnant trug einen silbernen Stern, ein Hauptmann hatte zwei silberne Sterne. Die Epauletts waren ohne Fransen, sonst wie die Schulterstücke.

Die Epauletten der Stabsoffiziere hatten geflochtene mit Silber durchzogene Schnüre. Beim Major ohne Stern, der Oberstleutnant hatte einen goldenen Stern, ein Oberst zwei goldene Sterne. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften trugen. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie die Schulterstücke.

Die Generale besaßen am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. An den Schulterstücken waren die goldenen geflochtenen Schnüre silberdurchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern, General der Infanterie usw. zwei Sterne, Generaloberst drei Sterne und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe. Epauletts mit goldenen Fransen.

Bewaffnung

Die Bewaffnung der Soldaten der preußischen Armee war je nach Dienstgrad und Regiment verschieden. Im 17. und 18. Jahrhundert bestand das Wehrmaterial aus Degen, Säbel, Pike, Bajonett, Muskete, Gewehr (Steinschlossflinte), Karabiner, Kanone, Haubitze und Mörser. Die Hieb- und Stichwaffen änderten sich wenig im Laufe des 19. Jahrhunderts. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen die sog. Zündnadelgewehre hinzu, wovon 60.000 Stück im Auftrag von König Friedrich Wilhelm IV. im Jahre 1840 gefertigt wurden. Hinzu kamen außerdem ein größtenteils neugeschaffenes, erleichtertes Material an altbewährten glatten Geschützen (Kanonen und Haubitzen), bei denen sowohl Wirkung als auch Beweglichkeit ausgewogener berücksichtigt wurden.

Organisation

Altpreußische Armee

Wie alle Armeen in der Zeit von 1644 bis 1806 bestand die Armee aus den Waffengattungen der Infanterie und Kavallerie. Als eigenständige Waffengattung kam die Artillerie später hinzu. Die preußische Armee konzentrierte sich mehr auf die Infanterie. So stellten die beiden Waffengattungen Kavallerie und Artillerie wenig mehr als Unterstützungskräfte der Infanterie in der Ansicht der damaligen Befehlshaber dar. Dies äußert sich zum Beispiel in der sehr auf die Infanterie zentrierten Ausbildung der Artillerie oder der Dragoner. Wie der Anstieg der numerischen Größe der Armee in Verlaufe der Zeit vermuten lässt, so stieg die Zahl der neugegründeten militärischen Einheiten parallel mit an. Bei allen drei Waffengattungen stellte das Regiment die größte Organisationsform in der Armee dar. Die Stärke veränderte sich natürlich in Verlaufe der Zeit, so dass einheitliche Zahlenangaben nicht möglich sind.

Die Infanterie bildete bis 1806 nach und nach insgesamt 60 Infanterieregimenter aus.

Die Kavallerie hatte bis 1806 eine Anzahl von 35 Regimentern gebildet.

Die Artillerie bestand 1806 aus 4 Feldartillerieregimentern, einem reitenden Artillerieregiment und 17 Garnisonartilleriekompanien.

Neben diesen drei Waffengattungen gab es auch noch kleinere Gruppen in der preußischen Armee. Zu nennen wären die technischen Truppen (zum Beispiel Mineure und die Ingenieure), Spielleute, das rudimentäre Sanitätswesen und die Feldprediger.

Neupreußische Armee

Die altpreußische Armee wurde im Krieg von 1806 durch Napoleon völlig zerschlagen, viele Soldaten gingen in Gefangenschaft. Die preußischen Generäle hatten 1806 schmerzlich erfahren, dass die bisherige Organisationsstruktur mit dem Regiment als größte Organisationsform, strikt getrennt nach den einzelnen Waffengattungen, nicht mehr zeitgemäß war. Mit der Neuaufstellung der Armee ab 1807 wurde beschlossen, die alten Regimenter in ihrer bestehenden Form aufzulösen und eine neue Struktur zu schaffen.

Die Reformer um Scharnhorst bildeten daraufhin gemischte Truppenverbände, in denen die verschiedenen Waffengattungen (Artillerie, Kavallerie, Infanterie) integriert waren. Diese Truppenverbände sollten in der Lage sein, sämtliche in einer Schlacht bzw. in einem Feldzug auftretenden Probleme/Aufgaben eigenständig zu lösen. So entstanden zusätzlich zu der bisherigen Gliederung folgende Großverbände: 1. das Armeekorps, 2. die Division, 3. die Brigade.

Die neue Gliederung der preußischen Armee war folgende:

Armeekorps,

Division,

Brigade

Regiment,

Bataillon,

Kompanie.

Nach der erfolgten Reformierung und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1814 entstand das typische Nebeneinander von Linienarmee und Landwehr in der Armee. So wurde im Kriegsfall jedem Linienregiment ein Landwehrregiment zugeordnet, die zusammen eine Brigade bildeten. Eine weitere wichtige strukturelle Änderung stellte die Einrichtung des preußischen Kriegsministeriums ab dem 25. Dezember 1808 dar, anstelle der zuvor auf verschiedene Behörden verteilten Militärverwaltung.

Die preußische Infanterie gliederte sich ab 1807 in eine Linieninfanterie, Leichte Infanterie/Jäger und der Landwehrinfanterie. Die Linieninfanterie behielt weiterhin die alten Bezeichnungen Musketier, Füsilier, Grenadier, jedoch gab es außerhalb des Namensbereiches keinerlei Unterschiede mehr. Die Kavallerie gliederte sich ebenfalls in eine Linienkavallerie und die Landwehrkavallerie, letztere wurde jedoch 1866 aufgelöst. Die Linienkavallerie bestand weiterhin aus verschiedenen Kavallerietypen: den Kürassieren, Husaren, Dragonern und neu hinzugekommen die Ulanen. Ein Sonderfall in der Armee stellten die Garderegimenter dar, die zusammen das Gardekorps bildeten (Armeekorps mit eigener Gliederung). Die preußische Armee bildete bis 1914 insgesamt acht Garde-Kavallerieregimenter und 11 Garde-Infanterieregimenter aus.

Von Ende 1815 bis 1859 blieb die Struktur der preußischen Armee weitgehend gleich. Eine größere Veränderung fand 1861 infolge der Heeresreform durch von Roon statt, als zusätzliche Linienregimenter gegründet wurden auf Kosten der Landwehr, die erheblich an Bedeutung verlor. Durch die Bildung des Norddeutschen Bundes wurden weitere Kontingente kleinerer Staaten in die Armee integriert. Von der Reichsgründung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs stieg die Stärke der preußischen Armee immer mehr an. Sie bildete bis zu 80 % der Reichsarmee.

1900 bestanden 17 preußische Armeekorps (daneben drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches). Einem Armeekorps unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge. Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, zwei Kavallerieregimenter zu vier Schwadronen und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand aus normalerweise aus drei Bataillonen, welche aus je vier Kompanien bestanden, pro Regiment also zwölf Kompanien.

Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung. Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, sechs Ärzten, 1.977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie sechs Militärbeamte, insgesamt also 2.058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke. Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte fünf Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat vier Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften.

1914 umfasste die preußische Armee: 166 Infanterieregimenter, 14 Jäger-/Schützen Bataillone, 9 MG- Abteilungen, 86 Kavallerieregimenter, 76 Artillerieregimenter, 19 Fußartillerieregimenter (Festungsartillerie), 28 Pionierbataillone, 7 Eisenbahnbataillone, 6 Telegrafenbataillone, 4 Fliegerbataillone, 1 Kraftfahrbataillon, 19 Train-Abteilungen.

Lebensverhältnisse der Armeeangehörigen in der altpreußischen Armee (1644–1807)

Wohnverhältnisse

Nach der Einführung des stehenden Heeres durch den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm änderte sich das Leben der Soldaten grundlegend. Zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges hatten die Landsknechte Anspruch auf Sold und die Beute bei Erstürmung und Plünderung einer eroberten Stadt. Einen sonstigen Anspruch auf Verpflegung gab es nicht. Ein einheitliches Rechts- und Bestrafungssystem hat es für die Soldaten ebenfalls nicht gegeben. Zur Sommerzeit verblieben die Truppen in temporären Lagern und zur Winterzeit wurden sie einquartiert.

Diese Form der Einquartierung wurde nun für die stehenden Regimenter üblich. Das heißt, dass die Bürger den Soldaten eine Stube (zur Straße gelegen) in ihren Häusern zur Verfügung zu stellen hatten. Diese Einquartierungen verursachten bei den Wirten eine erhebliche Last (dies gilt besonders für verheiratete Soldaten). Als Ausgleich erhielten die Wirte für einen verheirateten Soldaten 14 Groschen, für einen unverheirateten 10 Groschen pro Monat. Die Kavallerieregimenter lagen zunächst in Dörfern auf dem Land, wurden dann aber auch in die Städte verlegt. Der Grund für die Verlegung lag in der besseren Kontrolle der Soldaten in der Stadt (die Stadt als abgeschlossenes System) und den ausufernden Disziplinlosigkeiten derselben gegen die ländliche Bevölkerung. Alle von der Einquartierung nicht betroffenen Hausbesitzer hatten eine Abgabe zu entrichten.

Die unverheirateten Soldaten mussten zusammen mit anderen Soldaten kameradschaftlich ihren Haushalt führen. Die täglichen Lebensmitteleinkäufe und die Zubereitung der Mahlzeiten geschah eigenständig und ohne Bevormundung.

Nur in den Festungsorten Magdeburg und Kolberg lagen die Mannschaften in der Zeit vor dem Siebenjährigen Krieg in Baracken. Ansonsten dauerte es noch sehr lange, bis das gesamte Heer in eigenen Kasernen untergebracht wurde. Kurz nach dem Siebenjährigen Krieg wurde in Berlin die erste Kavalleriekaserne errichtet, der bald weitere folgten. Diese sollten in erster Linie die verheirateten Soldaten und ihre Familien aufnehmen. Die erste Infanteriekaserne wurde 1767 in Prenzlau gebaut. Sie war für 240 Mann gedacht. Weitere Kasernen folgten in Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt/O und Königsberg. Auch in diesen Kasernen lag die Kapazität bei 240 Mann. Allerdings reichten die Kasernen bei weitem nicht aus, um alle Soldaten und deren Familien dort unterzubringen.

In den Kasernen teilte sich ein Verheirateter mit Frau und Kindern und zwei ledigen Soldaten eine Stube. Die Reinigung oblag der Frau des Verheirateten. Sie erhielt dafür von jedem Soldaten 6 Groschen im Monat. Diese beengten Wohnverhältnisse führten zu häufigen Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Soldaten durften zum Teil heiraten, wenn das Verhältnis zu unverheirateten in einer Kompanie nicht 1/3 überstieg. Dazu benötigten sie die Erlaubnis des Kompaniechefs. Besonders bei den angeworbenen Ausländern wurde gern gesehen, wenn sie heirateten, da dann die Gefahr der Desertion erheblich verringert war.

Verdienst und Unterhalt

Ein einfacher Fußsoldat erhielt nach Abzug von Brot- und Kleidungskosten einen Taler und acht Groschen im Monat[ (zum Vergleich: eine Mahlzeit mit Getränk kostete um 1750 etwa 2 Groschen, ein Taler bestand aus 24 Groschen). Das Quartier der Soldaten war dagegen frei und ein Soldat erhielt 1 1/2 Pfund Kommißbrot täglich. Auch bedingt durch diese äußerst karge Entlohnung durften die Soldaten einem Beruf nachgehen, um einen Zuverdienst zu erhalten. So gab es Handwerksmeister, die Ungelernten arbeiteten bei den Tuchmachern, als Wollspinner oder als Handlanger im Baugewerbe. Während eines Feldzuges versorgte sich der Soldat von seinem Gehalt und den Zulagen, die er erhielt. Diese waren zwei Pfund Brot täglich und wöchentlich zwei Pfund Fleisch.

Was den Offiziersrang betrifft, so musste sich ein Offizier der unteren Ränge mit einem sehr niedrigen Gehalt von 9–13 Talern pro Monat zufriedengeben. Davon musste er das aufwendige standesgemäße Leben finanzieren, das von einem Offizier erwartet wurde. Somit war eine solche Position für eine längere Zeit ein Verlustgeschäft. Erst mit dem Kapitänsrang (Befehlshaber einer Kompanie), den man nach durchschnittlich 15 Jahren Dienstzeit erreichte, konnte der Offizier ein reichlicheres Einkommen erwarten. Dem Kommandierenden einer Kompanie oblag neben der militärischen Führung die wirtschaftliche Haushaltsführung einer Kompanie. Wirtschaftete der Capitain einer Kompanie gut, so konnte er durchaus 2000 Taler Überschuss pro Jahr erwirtschaften, welchen er für sich beanspruchen durfte. Der eigentliche Sold war allerdings immer noch knapp bemessen und lag bei etwa 30 Talern pro Monat.

Rekrutierung und Desertion

Eine Veränderung der Lebensweise der Soldaten beim Übergang des Söldnerheeres zum stehenden Heer war die Rekrutierung. Bis etwa 1700 war das System der freien Werbung üblich gewesen. Durch den Spanischen Erbfolgekrieg sollte sich das dauerhaft ändern. Preußen war nicht mehr in der Lage, die hohen Abgänge seiner Regimenter durch freie Werbung zu ersetzen, somit stellte nicht mehr das Finanzierungssystem sondern das Aufbringungsproblem die Hauptsorge der preußischen Armee dar. So ging man zur Zwangswerbung über. Trotz der dadurch entstehenden Probleme (Desertion) setzte sich das Verfahren durch, Teile der Bevölkerung zu Soldaten zu pressen. Im Laufe des Spanischen Erbfolgekrieges kam es zu regelrechten Menschenjagden. Die Werber bedienten sich dabei aller möglichen Listen und Verbrechen, um möglichst großer, wehrtauglicher Männer habhaft zu werden. So änderte der Spanische Erbfolgekrieg radikal den Soldatentypus innerhalb der preußischen Armee, vom freiwillig verpflichteten Söldner zum gepressten, zwangsdienenden Soldaten. Statt eines Lebensberufes war das „Soldat-Sein“ zu einem lebenslänglichen Schicksal ohne Ausweg verkommen.

Nach dem Krieg und der Rückkehr der Regimenter in die Garnison setzte eine Desertionswelle ein, die alles bisher Dagewesene übertraf. Allein 1714 desertierten 3.471 Musketiere (fast drei komplette Regimenter). Der dadurch hervorgerufene Mangel an Soldaten rief eine erneute Menschenjagd hervor, indem die Werber wiederum brutal, rücksichtslos und willkürlich jeden Mann rekrutierten, dessen sie habhaft werden konnten. Dadurch kam es in einigen Provinzen des Landes zu Aufruhr in der Bevölkerung. Aus Furcht vor lebenslangem Militärdienst verließen viele junge Männer in dieser Zeit das Land.

Dies änderte sich erst mit der Einführung des Kantonssystem 1733. Dieses System machte die quasi vorhandene Wehrpflicht berechenbarer. Das Kantonsystem trug auch dazu bei, dass die Desertionen in Grenzen gehalten wurden. Insgesamt desertierten von 1713 bis 1740 30.216 preußische Soldaten. 1720 desertierten 820 Infanteristen, 1725 nur noch 400 Infanteristen. Diese Zahl blieb bis 1740 etwa konstant.

Während des Siebenjährigen Krieges war die Desertionsrate des preußischen Heeres nicht höher als in anderen europäischen Heeren. Ein guter Nachweis ist neben den Zahlen die Weigerung des allergrößten Teils der kriegsgefangenen preußischen Soldaten in die österreichische Armee einzutreten. Dies obwohl sie nicht auf Rückkehr hoffen durften und die Haftbedingungen sehr schlecht waren. Selbst in den bittersten Momenten, zum Beispiel nach der Schlacht bei Kunersdorf 1759, verlor die preußische Armee, im Vergleich zu anderen europäischen Streitkräften, nur wenige Männer durch Desertion. Die im preußischen Diensten stehenden Nicht-Preußen hatten keine höhere Desertionsrate als die Preußen selbst.

Militärische Ausbildung und Alltag

Für die damalige Linientaktik im Gefecht wurden Soldaten benötigt, die ihre Waffe und den Gleichschritt perfekt beherrschten und auch unter dem enormen Stress des Gefechts zuverlässig „funktionierten“. So entstand ein System, in dem der Soldat zum willenlosen Vollstrecker der Befehle seiner Vorgesetzten erzogen wurde.

Der militärische Alltag während der eineinhalbjährigen Ausbildung bzw. der jährlichen zweimonatigen Dienstzeit bestand aus bis zu fünfstündigen Exerzier- und Drillübungen auf Exerzierplätzen und anschließendem Putzen und Reinigen der Ausrüstung. Dienstantritt war bereits um 5:30 Uhr, allerdings war gegen Mittag in der Regel schon Dienstschluss. Bei den Exerzier- und Drillübungen bediente man sich auch der Prügelstrafe (galt bis 1812), die allerdings rechtlich begrenzt waren. So wurde laut Militärstrafenkatalog derjenige bestraft, der einen Mann bei der Prügel blutig schlug.

Zu den drakonischen Körperstrafen hingegen zählte der Spießrutenlauf, der in den neuen Kriegsartikeln von 1713 mehrmals angedroht wurde. In Fällen extrem möglichen Durchlaufes – bis zu 30 mal – kam diese Strafe einem Todesurteil gleich. Trotz der teilweise sehr harten Strafen muss auch der Kontext gesehen werden, dass die Gewalt in den Regimentern zum Charakter der damaligen Zeit gehörten. So war es auch normal, dass der Bauer von seinem Gutsherren geprügelt wurde. Strafen wie Spießrutenlaufen oder Hängen waren dagegen im Dreißigjährigen Krieg viel schlimmer ausgeprägt als in späteren Zeiten. Der Unterschied zwischen den Strafen der preußischen Armee und denen anderer europäischer Armeen lag dann auch nicht in der Härte, sondern in der Rechtmäßigkeit. So wurde die traditionelle Härte und Misshandlung des gemeinen Soldaten in der ganzen Armee nach gleichen Regeln, nach Rechtsgrundsätzen und nicht mehr nach persönlicher Willkür durchgeführt.

Durch Friedrich Wilhelm II. wurde die Prügelstrafe eingeschränkt, nach der Reorganisation der Armee 1807 quasi abgeschafft und nur für die Personen in der zweiten Klasse des Soldatenstandes beibehalten. Durch das Militärstrafgesetzbuch von 1872 sind alle Körperstrafen aufgehoben worden.

Ab 1714 wurde ein Beurlaubungssystem eingeführt, bei dem die etwa 18 Monate lang ausgebildeten Soldaten jedes Jahr nach einer zweimonatigen Exerzierzeit für zehn Monate beurlaubt wurden. Diese Regelung galt allerdings nicht für die geworbenen Ausländer (1740: 1/3 Anteil am Heer), die als Wach- und Ausbildungsposten durchgehend ihren Dienst in der Garnison verrichteten.

Die Beurlaubten mussten während ihrer Urlaubszeit immer ein militärisches Kleidungsstück tragen (vermutlich die Stiefeletten). Damit waren sie äußerlich gekennzeichnet und auch vor der Willkür der Gutsherren geschützt, denn sie unterlagen nur der Militärgerichtsbarkeit.

Der Dienst in der Armee war theoretisch lebenslang bis zur Dienstuntauglichkeit. In der Praxis diente aber die Mehrheit der Soldaten 10–15 Jahre. Erst ab 1787 gab es offizielle Richtlinien, wonach Soldaten bei der Kavallerie 12 Jahre und Soldaten der Infanterie 10 Jahre dienen und danach entlassen werden sollten.

Alters- und Invalidenversorgung

Für die preußische Führung hatten gut ausgebildete und kriegserfahrene Soldaten einen hohen Wert. Deshalb wurden sie so lange wie möglich in der Truppe gehalten. Nur wenige konnten jedoch die Rolle eines ehrwürdigen Vorbilds für die jungen Rekruten erfüllen. Die meisten waren traurige Gestalten, die lediglich aus sozialen Gründen bei der Truppe belassen wurden.

Veteranen, die nicht mehr in der Lage waren, Posten zu verrichten, erhielten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe von 1 Taler aus der Invalidenkasse. Nach dem Ende des zweiten Schlesischen Krieges gab Friedrich II. die Anweisung zum Bau von Invalidenhäusern in Berlin, Stolp und Carlshafen für ausgediente, kriegsinvalide Soldaten.

Am 15. November wurde das Invalidenhaus in Berlin eröffnet. In dieser Einrichtung waren insgesamt Plätze für 631 Personen, davon 13 Offiziere und 126 Frauen, vorgesehen. Aufgabe der Invalidenhäuser war es, kriegsbeschädigten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften ein Unterkommen, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Betreuung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Invalidenhäuser hatten ein ausgesprochen militärisches Gepräge, so hatten die Invaliden neben Wachdiensten auch außerhalb des Dienstes Uniform zu tragen.

Die dienstuntauglichen Offiziere erhielten bei Bedürftigkeit Gouverneur- oder Kommandantenposten in den Festungen. Fehlten freie Stellen, zahlte der König den Generälen eine einmalige Pension von 1.000 bis 2.000 Talern, Stabsoffizieren einige hundert, Kapitänen und Leutnanten weit weniger. Ein Anspruch darauf bestand allerdings nicht. Jede Versorgung war reine Gnadensache.

Um die Not der häufig mittellosen Witwen mit oft zahlreichen Kindern zu lindern, ließ Friedrich aktive Offiziere deren Patenschaft übernehmen oder stellte die Söhne bei entsprechendem Alter vorrangig in die Armee ein. Friedrich Wilhelm I. sorgte durch das von ihm im Jahre 1724 gestiftete Militärwaisenhaus für die zahlreichen Kriegswaisen. Dieses war zunächst nur für die Kinder seines Leibregimentes, der Langen Kerls, gedacht. Später fanden dort auch die Kinder anderer Soldaten Unterkunft und der Platzbedarf wuchs, so dass das Haus bereits 1742 erweitert und 1771 durch einen Neubau ersetzt werden musste. Im Jahre 1758 beherbergte das Haus 2.000 Waisen.

Lebensverhältnisse der Armeeangehörigen in der neupreußischen Armee (1807–1919)

Verdienst und Unterhalt (um 1900)

Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere bestand aus der Löhnung, Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kamen kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Einige Unteroffiziere (wie zum Beispiel Wallmeister, Zeugfeldwebel) bekamen auch ein Gehalt.

Verdienst der einzelnen Dienstgrade im Detail (um 1900)

Dienstgrad Gehalt oder Löhnung Beköstigungsgeld bzw. Servis Wohnungsgeldzuschuss

Mannschaften und Unteroffiziere – Löhnung monatlich in Mark

Gemeine 6,60 ca. 9,— Unterkunft wird gestellt

Gefreiter 8,10 ca. 9,— Unterkunft wird gestellt

Unteroffizier 21,60 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Sergeant 32,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Vizefeldwebel 41,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Feldwebel 56,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Offiziere – Gehalt jährlich in Mark

Zeugfeldwebel (kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) 1.104,— bis 1.404,— 300,— Dienstwohnung

Leutnant 900,— bis 1.188,— 288,— bis 420,— 216,— bis 420,— (unverheiratete Leutnante 6,— Tischgeld)

Hauptleute und Rittmeister II. Klasse 2.700,—  432,— bis 972,— 360,— bis 900,—

Hauptleute und Rittmeister I. Klasse 3.900,—  432,— bis 972,— 360,— bis 900,—

Stabsoffiziere (kein Regimentskommandeur) 5.850,— 594,— bis 1.314,— 540,— bis 1.200,—

Stabsoffiziere (als Regimentskommandeur) 7.800,— 594,— bis 1.314,— 600,— bis 1.500,—

Kommandierender General 12.000,— 1.188,— bis 2.520,— Dienstwohnung mit Einrichtung

Dazu im Vergleich:

1910 verdiente ein Metallarbeiter (Dreher, Schlosser, Eisenbieger, Schleifer usw.) wöchentlich zwischen M 20,– bis M 40,–.

10,00 M würde heute einer Kaufkraft von 54,49 Euro entsprechen.

Lebensumstände des Offiziers

Die finanziellen Verhältnisse der unteren Offiziersdienstgrade waren ausgesprochen karg. Die Leutnante waren auf Zulagen von zu Hause angewiesen. Je nach Exklusivität des Regiments und des daraus resultierenden Lebensstiles waren Zulagen von M 50,– bis M 200,– monatlich nötig. Von seinem Gehalt konnte ein Leutnant nicht leben. Dies sorgte natürlich auch für eine soziale Auswahl, der angehende Offizier musste aus Verhältnissen kommen, die es sich leisten konnten, die Offiziere zu bezuschussen. Im Regelfall vergingen bis zur Beförderung zum Hauptmann rd. 10 Jahre, die nächste Beförderung zum Major dauerte dann noch einmal rd. 15 Jahre. Die wenigsten Offiziere schafften es bis zum Stabsoffizier, sondern verließen vorher das Heer, was jederzeit problemlos möglich war, da es keine Verpflichtungszeiten gab.

Für eine Ehe wurde ein Jahreseinkommen von wenigstens M 4.000,– als notwendig angesehen, was erst der Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Um zu heiraten, musste die „Heiratserlaubnis“ vorliegen, die vom Vorgesetzten erteilt wurde. Die finanzielle Frage spielte bei der Erteilung der Heiratserlaubnis eine wichtige Frage, genauso wie die Herkunft der Braut. Erst ab Hauptmann aufwärts wurden die Offiziersgehälter denen der höheren Beamten vergleichbar.

Militärische Ausbildung, Alltag und Rekrutierung

Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, um seinen Personalbedarf zu decken. Die allgemeine Wehrpflicht hat sich aus heutiger Sicht als Integrationsfaktor bewährt. Mit rund 200.000 bis 300.000 jährlich eingezogenen Männern wurden längst nicht alle Wehrpflichtigen gezogen. Die jungen Männer erlebten eine Organisation mit großer Disziplin, in der versucht wurde, Gerechtigkeit zu praktizieren, wenn auch nicht immer mit Erfolg. Unzulänglichkeiten und einzelne Übergriffe wurden sogar im Reichstag diskutiert und die obere Führung war bemüht, drastisch durchzugreifen. Die Menschenführung war aber deutlich besser als zu Zeiten vor den Reformen der Befreiungskriege und auch vielen ausländischen Heeren in ihrer Zeit voraus. Der Dienst im Heer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich attraktiver, und so meldeten sich 1912 bereits 64.000 Männer freiwillig zum Dienst.

Die Masse der Unteroffiziere ging aus den Reihen der Kapitulanten hervor, Wehrpflichtigen, die ihren zweijährigen Wehrdienst freiwillig um ein Jahr verlängert hatten. Ein Aufstieg zum Offizier war in der Regel nicht möglich, so dienten die meisten zwölf Jahre und wechselten dann wegen fehlender Aufstiegsmöglichkeiten in die zivile Verwaltung.

Bei dem Offiziersnachwuchs wurde immer mehr auf nichtadlige Bevölkerungsschichten zurückgegriffen. Voraussetzung war in Preußen für den Offiziersbewerber die Primareife, vor dem Ersten Weltkrieg hatten aber bereits 2/3 der Offiziersbewerber das Abitur. 1913 waren 70 % der Offiziere bürgerlicher Abstammung. Das Offizierskorps gewann in Preußen nach 1815 eine dominierende gesellschaftliche Stellung, so dass das Bürgertum den Lebensstil der militärischen Elite nachahmte. Jeder Offizier war verpflichtet, die „Standesehre“ zu wahren und zu verteidigen. Die Standesehre beinhaltete Treue gegenüber dem Monarchen und Volk und Vaterland, das „preußische“ Pflichtbewusstsein unter dem Überbegriff des „Dienens“, aber auch Treue nach unten, eine persönliche Fürsorgepflicht für seine Untergebenen. Diese Standesehre führte zu einem homogenem, geschlossenen Offizierskorps, welches über einheitliche konservative Normen und Wertvorstellungen verfügte.

Wehrpflicht

(Stand um 1900, abgesehen von kleinen Änderungen für den gesamten Zeitraum seit den Befreiungskriegen gültig.) Jeder Preuße, sofern tauglich, war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst in Heer oder Marine herangezogen werden. Die Dienstpflicht zerfiel in die aktive Dienstpflicht, die Reservepflicht, die Landwehrpflicht und die Ersatz-Reserve-Pflicht. Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm.

Die preußischen Wehrdienstarten im Detail

Wehrdienstart Beschreibung

Aktive Dienstpflicht Dauer: bei der Infanterie und allen übrigen Truppen 2 Jahre; bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie 3 Jahre; beim Train 1 oder 2 Jahre und bei der Marine 3 Jahre.

Einjährig-Freiwillige Junge Männer mit dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung oder welche eine Prüfung bestanden und die in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften, sofern möglich, sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten nur ein Jahr.

Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet, ansonsten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr.

Reservepflicht Die aus dem aktiven Dienst entlassenen traten zur Reserve über. Die Reservepflicht dauerte so lange, bis zusammen mit der aktiven Dienstpflicht sieben Jahre erreicht waren. Während der Reserve waren sie zur Teilnahme an Übungen von acht Wochen Dauer verpflichtet.

Ersatz-Reserve-Pflicht Es gab bei der Landwehr das erste und das zweite Aufgebot. Nach der Reserve traten sie zum ersten Aufgebot über. Bei bis zu zweijährigem aktivem Dienst dauerte die Dienstpflicht fünf Jahre, Männer die mind. drei Jahre aktiv dienten, verblieben nur drei Jahre im ersten Aufgebot. Die Männer des ersten Aufgebotes konnten zu Übungen herangezogen werden.

Danach traten sie zum zweiten Aufgebot über. Die Landwehrpflicht endete am 31. März des Jahres, in welchem sie das 39. Lebensjahr vollendeten. Für diejenigen, die vor dem 20. Lebensjahr mit dem Dienst begonnen hatten, endete die Landwehrpflicht entsprechend früher.

Landsturm Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, welche nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrfähig waren, gehörten zum Landsturm. Übungen gab es in Friedenszeiten nicht.

Jedes Armeekorps hatte einen eigenen Ersatzbezirk, aus welchem es seine Soldaten bezog. Lediglich das Gardekorps und die Marine hatten keinen eigenen Bezirk. Das Gardekorps bezog seine Soldaten aus allen preußischen Provinzen und einzelnen Bundesstaaten, die Marine aus dem ganzen Reich. Die Garde konnte sich die geistig und körperlich besten Wehrpflichtigen aussuchen mit mind. 1,70 m Körpergröße. Von den Garderekruten musste mind. die Hälfte mindestens 1,75 m groß sein.

Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Die Vereidigung erfolgte, nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche, konfessionsweise in den Kirchen oder Synagoge, mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Eidesformel. Die Vereidigung erfolgte auf den jeweiligen Landesherrn und den Kaiser. Elsässer und Lothringer wurden nur auf den Kaiser vereidigt. Leisteten Wehrpflichtige in einem anderen Bundesstaat ihren Wehrdienst ab, leisteten sie den Eid ihres eigenen Bundesstaates mit Belehrung, dem Landesherrn ihres Truppenteiles ebenfalls verpflichtet zu sein. Es gab die Möglichkeit, sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst zu melden. Auch konnte der Wehrdienst freiwillig verlängert werden, diese Freiwilligen hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die Unteroffiziere rekrutiert.

Verhältnis zwischen Armee und Zivilgesellschaft (1644–1871)

Zur Zeit der altpreußischen Armee (1644–1806)

Bis zur Einführung des stehenden Heeres 1644 war das Verhältnis zwischen Armee und Zivilisten ähnlich schlecht wie in anderen Ländern zur damaligen Zeit. Die Angeworbenen hatten keine Bindung an das Land, das sie verteidigen sollten. Dadurch waren die eigenen Söldner mindestens genauso gefürchtet wie die Feinde, vor denen sie es schützen sollten. Nach der Einrichtung eines stehenden Heeres wurde das Ansehen der Soldaten nur langsam verbessert. Der Grund dafür lag in den großen Belastungen der Zivilisten. Sie waren es, die die finanziellen Belastungen zu tragen hatten und ständig von Zwangswerbungen bedroht waren. Allerdings wurde durch das stehende Heer die Disziplin der Soldaten verbessert und die Übergriffe auf Zivilisten verringerten sich.

Durch die Einquartierung der preußischen Soldaten waren sie der Zivilbevölkerung näher als die Soldaten anderer Armeen. Die Abkapselung der Soldaten fand erst durch die Errichtung und Einquartierung der Soldaten in ummauerten Kasernen ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts statt. Durch das Kantonssystem war eine Trennung zwischen Zivilisten und Militär nur schwer möglich gewesen, da die preußischen Soldaten in der Zeit des 18.Jahrhunderts in Friedenszeiten nur zwei Monate im Jahr zum Dienst verpflichtet waren. In der Zeit von 1644 bis nach Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 gab es noch keine strukturellen Konfliktpunkte zwischen Zivilisten und Militär. Die Auseinandersetzungen, die stattfanden, waren persönlicher Natur. Ab den 1770er Jahren gab es vermehrt Kritik aus dem Bildungsbürgertum. Gründe waren insbesondere die niedere soziale Herkunft der Mannschaften, die ausgeklügelten Vorkehrungen gegen Desertionen und das mittlerweile als barbarisch empfundene Strafsystem. 1795 wurde aufgrund dieser Kritik, die mittlerweile auch von Offizieren geäußert wurde, eine Kommission eingesetzt. U.a. forderte der Stabsoffizier v. Boyen (später Kriegsminister und Reformer) eine Abschaffung der entehrenden Körperstrafen und Sold- und Broterhöhungen. Diese wurde von der Kommission auch anerkannt.

Friedrich der Große verstärkte den Anteil des Adels im preußischen Offizierskorps, da er von ihrem besonderen tadellosen Geist überzeugt war. Bis dahin gab es auch vielfach bürgerliche Offiziere in der Armee (zum Beispiel Derfflinger). Diese Veränderung der Offiziersstruktur wirkte sich auch auf die soziale Entwicklung und der Klassenstruktur der preußischen Gesellschaft aus. Mit der Verdrängung der bürgerlichen Offiziere setzte die Abkapselung der Armee von der Gesellschaft ein. Die Bezeichnung der preußischen Armee als Staat im Staat wurde von dieser Zeit an Wirklichkeit. Das Offizierskorps (gleichzeitig auch die Elite im Staat) bildete eine fest abgeschlossene mit festen Grenzen versehene Einheit. Ebenso bildeten sie den späteren Hort der Reaktion im 19. Jahrhundert.

„Die preußische Monarchie ist nicht ein Land, das eine Armee hat, sondern eine Armee, die ein Land hat, in welchem sie gleichsam nur einquartiert steht“

– (Mirabeau)

Die Rolle des Volkes im 18. Jahrhundert beschränkte sich darauf, für die Versorgung der Armee, also die Ausstattung mit Nahrungsmitteln, Uniformen, Geld, Wohnraum für die Soldaten und natürlich für Rekrutennachschub zu sorgen. 1806 bestand das Offizierskorps aus 7.000 Offizieren. 6.300 davon entstammten den Adel.

Während der Napoleonischen Zeit (1807–1815)

Die Grundüberlegungen der preußischen Reformer waren nicht originär in Preußen, sondern fanden auch in anderen deutschen Staaten, wie in Österreich, Bayern und den Rheinbundstaaten statt. Allerdings musste in Preußen mehr gegen den Widerstand des Adels gerungen werden, dafür waren die Reformen dann dauerhafter als in anderen Ländern und wurden 1814 Bestandteil der preußischen Heeresverfassung. Nach der Niederlage 1807, bis nach den Befreiungskriegen, entwickelte sich die bis dahin nach außen geschlossene Armee zu einer Volksarmee, wenn auch nur für eine kurze Zeit.

Bis 1806 setzte sich die Armee aus den Wehrpflichtigen der nicht-allgemeinen Wehrpflicht (Kantonreglement) und den nichtpreußischen geworbenen Söldnern zusammen. Im Zuge der Reformen wurden die Ungerechtigkeiten bei der Rekrutierung durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht beseitigt. Unter anderem deswegen entstand in dieser Zeit eine Volksarmee, bei der für alle Männer die gleichen Maßstäbe galten. Das Ziel der preußischen Reformer war es, das Volk durch den Dienst in der Armee zu einem neuen vaterländischen Geist zu erziehen. Der Bürger sollte den Staat und seine Strukturen und Prinzipien (und damit auch die Armee) „innerlich“ und freiwillig annehmen. Im Reglement am 6. August 1808 wurde folgendes erlassen (Brechung des Adelsprivilegs):

„Einen Anspruch auf Offiziersstellen sollen von nun an in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, in Kriegszeiten ausgezeichnete Tapferkeit und Überblick. Aus der ganzen Nation können daher alle Individuen, die diese Eigenschaft besitzen, auf die höchsten Ehrenstellen im Militär Anspruch machen. Aller bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim Militär ganz auf und jeder hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte.“ Von diesem Zeitpunkt an erhöhte sich der Anteil der Bürgerlichen im Offizierkorps bis auf 70 % Anfang des Ersten Weltkrieges. Auch außerhalb des Militärs wurden die Standesschranken zwischen Adel, Bürgertum und Bauernschaft sowie die „Gutsunterthänigkeit“ aufgehoben und die Beteiligung der Bürger an der Selbstverwaltung der Städte eingeführt. Dies waren wichtige Voraussetzungen, für ein „Volk in Waffen“. In der Verfassung der Reserve-Armee hieß es 1807: „Alle Bewohner des Staates sind geborne Verteidiger desselben“.

Die preußische Regierung kündigte 1808 an, dass auch Männer aus dem Bürgertum eingezogen werden können. Da der gemeine Soldat bis dahin „keine bürgerliche Ehre besaß“, lehnte das Besitz- und Bildungsbürgertum dies ab. Die Hoffnung der Reformer, dass das Bürgertum seine Einstellung bis zu den Planungen bis 1810 geändert haben würde, waren Illusion. Erst 1812/13, nach jahrelangem Druck der französischen Willkürherrschaft, begann im Bürgertum der Wille zum militärischen Widerstand die früheren Vorbehalte zu überwiegen. Allerdings spielten auch Zugeständnisse des Königs eine Rolle. Wer in der Lage war, sich selbst einzukleiden und zu bewaffnen, konnte mit weitreichenden Privilegien bei den Jägern dienen. Auch der Adel wandte sich gegen die Öffnung für Bürgerliche, weil er um sein Anrecht auf die Besetzung von Offiziersstellen fürchtete.

Vom Wiener Kongress bis zur Revolution von 1848 (1815–1849)

Nach dem Wiener Kongress standen sich in Preußen zwei Lager gegenüber. Auf der einen Seite die Reformer wie der Kriegsminister Boyen, die ein modernes Volksherr auf Milizbasis schaffen wollten und dazu das Bürgertum gewinnen mussten. Das Offizierskorps sollte sich, dem liberalen Zeitgeist entsprechend, aus dem Bürgertum rekrutieren, sozial angesehen sein und ein hohes militärfachliches und allgemeines Wissen haben. Auf der anderen Seite standen der König und der Adel. Der König fürchtete um seinen Einfluss auf die Streitkräfte und lehnte eine „Außenkontrolle“ ab. Auch der Adel stand den Reformen ablehnend gegenüber, weil er um seine Privilegien und Sonderstellung im Staate fürchtete. Die folgenden Auseinandersetzungen drehten sich um die beiden Gegensätze liberales Volksheer oder diszipliniertes Kampfheer, welches in der Gesellschaft einen besonderen Stand einnimmt. Dies spitzte sich in der Kontroverse zu, ob die Armee an die Verfassung gebunden sei oder an den König und auf wen der Eid abgelegt werden soll.

Durch den Abschied sämtlicher Reformer (Boyen trat 1819 von seinem Amt als Kriegsminister zurück) wandelte sich nun das Bild des Bürgersoldaten, zu einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Soldaten. An der Tagespolitik wollte und sollte ein Offizier nicht teilnehmen. Die Kluft zwischen Bürger und Militär verstärkte sich. Die restaurativen Elemente gewannen in den Jahren bis 1840 die Oberhand. Die von diesen Kreisen gewünschte Abschaffung der Wehrpflicht gelang aber nicht.

So veränderte die preußische Armee ihr inneres Gesicht. Die neue Offiziersschicht, die in diesen Jahren entstand, war weit vom humanistischen, universellen Geist der Reformer wie zum Beispiel Scharnhorst, Gneisenau oder Boyen entfernt. Es entstand ein Offiziersnachwuchs, der enger aufs Fachliche begrenzt und in der Truppenführung geschult wurde. Der Anteil des Adels sank insgesamt, aber die Bürgerlichen kopierten die Formen des „höheren Standes“, dadurch entstand ein Offiziersstand von großer innerlicher Geschlossenheit und mit festen Traditionen. Mit der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm IV. stieg die Hoffnung auf eine Liberalisierung. Unter anderen wurde Boyen wieder Kriegsminister.

Diese Hoffnung endete als im Zuge des Pauperismus der einsetzenden Industriellen Revolution, die Armee nach 1846 immer häufiger zu blutigen Polizeieinsätzen gegen innere Unruhen eingesetzt wurden. Die Ordnungseinsätze verstärkten die zunehmende Entfremdung zwischen Zivilbevölkerung und Militär weiter. Bei einer Ansprache des Königs am 18. März 1848, in welcher er Zugeständnisse versprach, nahm das Volk die Zusagen mit Begeisterung auf. Die bereitstehenden Truppen jedoch deuteten die Freudenäußerungen falsch und eröffneten aus Angst vor dem Beginn einer Revolution das Feuer in die Menge, wobei dreizehn Menschen starben. Während der Revolution von 1848 sah sich die Armee als einziger Garant gegen die Revolution. Das Offizierskorps sah seine Grundlagen gefährdet und hielt sich bereit, auch ohne königlichen Befehl, nötigenfalls selbst in die inneren Wirren einzugreifen. Nach dem Eingreifen stärkerer preußischer Verbände gegen die Volksaufstände in großen Teilen des deutschen Bundes gelang es der preußischen Armee, den Aufstand in blutigen Kämpfen schließlich niederzuschlagen. Mit dem Ende der Revolution 1849 scheiterten endgültig alle Versuche, Armee und Zivilgesellschaft zu versöhnen.

Von 1849 bis zur Reichsgründung 1871

Seit der Einführung der oktroyierten Verfassung im Jahr 1849 bestand verfassungsrechtlich die militärische Kommandogewalt des Königs. Das Parlament hatte dem gegenüber die Budgetgewalt und bestimmte über die gesamten Militärausgaben. Während des preußischen Verfassungsstreites (1862–66) (Heereskonflikt) setzte sich der König in der Frage der militärischen Kommandogewalt gegenüber dem Parlament durch. Durch die Heeresreform konnte die Armee schließlich ihre Sonderstellung als monarchistisches Machtinstrument (es unterstand nur dem König) festigen. Die Armee wurde zum Erziehungsinstitut des Volkes. Das Leben in Deutschland wurde militarisiert und in dieser Zeit begann die Gesellschaft sich in ihrem Alltagsleben von anderen europäischen Gesellschaften zu unterscheiden. So vollzog sich die Reichsgründung im Spiegelsaal von Versailles als rein militärisches Schauspiel.

Rede des Deutschen Kaisers Wilhelm II. in Potsdam am 23. November 1893 bei einer Rekrutenvereidigung:

„Rekruten! Ihr habt jetzt vor dem geweihten Diener Gottes und angesichts dieses Altars Mir die Treue geschworen. Ihr seid noch zu jung, um die wahre Bedeutung des eben Gesprochenen zu verstehen, aber befleißigt euch zunächst, dass ihr die gegebenen Vorschriften und Lehren immer befolgt. Ihr habt Mir die Treue geschworen, das – Kinder Meiner Garde – heisst, ihr seid jetzt Meine Soldaten, ihr habt euch Mir mit Leib und Seele ergeben. Es gibt für euch nur einen Feind, und das ist Mein Feind. Bei den jetzigen sozialistischen Umtrieben kann es vorkommen, dass ich euch befehle, eure eigenen Verwandten, Brüder, ja Eltern niederzuschießen – was ja Gott verhüten möge –, aber auch dann müsst ihr Meine Befehle ohne Murren befolgen.“

– Kaiser Wilhelm II.

 

Die Infanterie der altpreußischen Armee umfasste bei ihrem Höchststand 60 Regimenter. Hinzu kamen etliche sonstige Formationen und Garnison-Grenadier-Bataillone. Die Aufstellung der ersten Regimenter in einem stehenden Heer erfolgte nach dem Beschluss des brandenburgisch-preußischen Geheimen Rates vom 5. Juni 1644. Die nach und nach zunehmenden Regimenter gingen schließlich 1806 im Vierten Koalitionskrieg gegen das napoléonische Frankreich in ihrer großen Zahl unter. Lediglich acht Regimenter wurden in das neue Heer übernommen, das von Historikern zur Unterscheidung als „neupreußische Armee“ bezeichnet wird.

Erläuterung der Systematik

Die Nummerierung der preußischen Regimenter erfolgte erst kurz vor dem Zusammenbruch der Armee 1806. Zuvor wurden die Regimenter ausschließlich nach ihren Inhabern benannt. Bei gleichlautenden Namen wurde je nach Lebensalter ein „Alt-“ oder „Jung-“ hinzugefügt. Manche Regimenter führten allgemeine Namen, so „Prinz von Preußen“ (No. 18). Der preußische Heeresreformer Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau führte aber mit seinen „Spezifikationen“ 1729/1737 schon eine erste Stammliste ein, die nach dem Ancienitätsprinzip aufgebaut war. Zur Unterscheidung der neupreußischen Regimenter wird hier die von Hans Bleckwenn genutzte Bezeichnung „No.“ mit arabischer Zahl (neupreußisch „Nr.“) dargestellt. Garnisonstruppen werden mit „römischen No.“ versehen. Zusätzlich wurde der unten stehenden Liste das Gründungsjahr hinzugefügt. So soll eine Vergleichbarkeit erleichtert werden. Diese Nummerierung folgt konsequent den Aufstellungen von Tessin. Mit Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. 1786 wurde die Unterscheidung in traditionelle „Regimenter zu Fuß“ und nach 1740 neu geworbene „Füsilier-Regimenter“ aufgegeben. Alle wurden nun einheitlich „Infanterieregimenter“ genannt. 1806 erhielten die Infanterieregimenter zusätzlich zum Regimentschefnamen Nummern.

Feldinfanterie

Die Regimenter führten stets auch Grenadierkompanien, die in Kriegszeiten in Bataillone zusammengefasst wurden. Nur Kontingente der Garnison-Grenadiere blieben auch in Friedenszeiten zusammen.

Infanterieregiment No. 1 (1655/22)

Regiment zu Fuß. „Kurfürstliches Leibregiment“. Kurfürst (Kommandeure: 1655: Johann von Klingsporn, 1657: Gerhard Bernhard von Pölnitz, 1679: Wolmar von Wrangel, 1684: Hans Adam von Schöning, 1691: Heino Heinrich von Flemming, 1693: Johann Albrecht von Barfus), 1702: Alexander Hermann von Wartensleben, (1709 „Füsiliergarde“), 1723: Caspar Otto von Glasenapp, 1742: Hans Christoph Friedrich von Hacke, 1754: vakant Hacke, 1756: Hans Carl von Winterfeldt, 1758: Johann Siegismund von Lattorff, 1760: Karl Christoph von Zeuner, 1768: Ernst Julius von Koschenbahr, 1776: Christian Friedrich von Bandemer, 1778: Ludwig Gottlob von Kalckreuth, 1778: Hans Ehrentreich von Bornstedt (ab 1786: „Alt-Bornstedt“), 1792: Johann Ernst von Kunheim – Standort: Berlin.

Infanterieregiment No. 2 (1655/32)

1655: Bogislaw von Schwerin, 1668: Friedrich von Dönhoff, 1696: Otto Magnus von Dönhoff, 1717: Erhard Ernst von Röder, 1743: Samuel von Schlichting, 1750: Hans Wilhelm von Canitz, 1768: Joachim Friedrich von Stutterheim (ab 1778: „Alt-Stutterheim“), 1783: Heinrich Wilhelm von Anhalt, 1786: Viktor Amadeus Henckel von Donnersmarck, 1793: Wilhelm Magnus von Brünneck, 1805: Ernst von Rüchel

Infanterieregiment No. 3 (1665/3)

Regiment zu Fuß (1665) 1665 Johann von Fargel, 1679 Johann Georg von Anhalt-Dessau, 1693 Leopold von Anhalt-Dessau („Alt-Anhalt“), 1747 Leopold Maximilian von Anhalt-Dessau, 1752 Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau, 1758 Henning Alexander von Kahlden, 1759 Franz Adolf von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, 1784 Heinrich Ernst von Leipziger, 1788 Johann Leopold von Thadden, 1800 Johann Jeremias von Renouard. Standort: Magdeburg, ab 1717 Halle (Saale) (Hzm. Magdeburg).

Infanterieregiment No. 4 (1631/2)

Regiment zu Fuß (1672). 1672 Christian Albrecht von Dohna, 1677 Johann Albrecht von Barfus, 1698 Christoph zu Dohna (Jung-Dohna), 1716 Jakob von Bechefer, 1731 Georg Rudolph von Glaubitz, 1740 Konrad Heinrich von der Groeben, 1744 Samuel von Polentz, 1745 Christoph zu Dohna, 1745 Karl Erhard von Kalnein, 1757 Carl Friedrich von Rautter, 1758 Georg Friedrich von Kleist, 1761 Georg Reinhold von Thadden, 1774 Friedrich von Pelkowsky, 1782 Albrecht Dietrich Gottfried von und zum Egloffstein, 1789 Benjamin von Amaudruz, 1797 Wilhelm Heinrich Adolf von Kalckreuth. Standort: Preußisch Holland und Mühlhausen, ab 1773 Elbing (Ostpreußen).

Infanterieregiment No. 5 (1707)

Regiment zu Fuß (1655), 1655 Jonas Casimir von Eulenburg, 1667 Bogusław Radziwiłł, 1670 Karl Emil von Brandenburg, 1674 Hans Adam von Schöning, 1707 Georg Abraham von Arnim, 1731 Jakob von Bechefer, 1732 Christoph Heinrich von der Goltz, 1739 Johann von Wedell, 1742 Anselm Christoph von Bonin, 1755 Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel („Alt-Braunschweig“), 1766 Friedrich Christoph von Saldern, 1785 Christian August von Lengefeld, 1789 Ludwig Karl von Kalckstein, 1800 Franz Kasimir von Kleist. Standort: Magdeburg.

Infanterieregiment No. 6 (1675/3)

1675 Kronprinz Friedrich, 1688 Kronprinz Friedrich Wilhelm, ab 1713 König, 1740 Gottfried Emanuel von Einsiedel, 1745 Wolf Friedrich von Retzow, 1760 Friedrich Christoph von Saldern, 1766 Hans Sigismund von Lestwitz, 1779 Friedrich Wilhelm von Rohdich, 1796 Friedrich Adrian Dietrich von Roeder, 1798 Friedrich von Ingersleben, 1801 Karl Ludwig von Le Coq.

Infanterieregiment No. 7 (1676)

1676 Kurfürstin Dorothea, 1688 Carl Philipp von Brandenburg, 1695 Christian Ludwig von Brandenburg, 1734 Friedrich Casimir von Botzheim, 1737 Carl Wilhelm von Bredow, 1741 August Wilhelm von Braunschweig-Bevern, 1781 Carl Ludwig von Winterfeld, 1784 Wilhelm Heinrich von der Goltz, 1790 Karl Eduard von Tiedemann, 1790 Carl Philipp von Owstin

Infanterieregiment No. 8 (1698/4)

Regiment zu Fuß (1679). 1679 Johann Anton von Zieten, 1690 Anton Günther von Anhalt-Zerbst, 1714 Christian August von Anhalt-Zerbst, 1747 Hans Otto von Treskow („Alt-Treskow“), 1754 Georg Friedrich von Amstel, 1757 Karl Ferdinand von Hagen genannt „Geist“, 1759 Julius Dietrich von Queis, 1769 Levin Friedrich von Hacke, 1785 Johann Georg Wilhelm von Keller, 1786 Johann Andreas Anton von Scholten, 1791 Franz Otto von Pirch, 1795 Friedrich Leopold von Ruits. Nach der preußischen Heeresreform als Grenadier-Regiment „König Friedrich Wilhelm IV.“ (1. Pommersches) Nr. 2 in die neupreußische Armee übernommen. Standort: Minden (Westfalen).

Infanterieregiment No. 9 (1646)

1646 Johann Ernst von Pöllnitz, 1684 Heinrich de Briquemault, 1692 Anton Sigismund de Buys, 1694 Otto von Schlabrendorf, 1703 David Adolph von Wulffen, 1704 Rudolf Friedrich von Lattorff, 1713 Etienne du Trossel, 1714 Johann Sigismund von Heiden, 1719 Jonas Casimir von Auer, 1721 Johannes du Buisson, 1726 Christoph Rudolf von Schliewitz, 1732 Sigismund Rudolf von Waldow, 1735 Otto Friedrich von Leps, 1747 Johann Christian Rölemann Quadt von Wickrath, 1756 Friedrich Ludwig von Kleist, 1758 Jürgen Friedrich von Oldenburg, 1758 Nikolaus von Puttkamer, 1759 Friedrich August von Schenckendorff („Jung-Schenckendorff“), 1763 Karl Friedrich von Wolffersdorff, 1782 Alexander von Budberg, 1792 Wilhelm Dietrich von Manstein, 1796 Christian Ludwig von Winning, 1796 Johann Friedrich von Brehmer, 1802 Johann Friedrich Schenck zu Schweinsberg

Infanterieregiment No. 10 (1683/2)

Regiment zu Fuß (1683). „Regiment Kurland“. 1683 Alexander von Kurland, 1686 Ferdinand (Kettler) von Kurland, 1689 Friedrich von Heiden, 1703 Friedrich von Hessen-Kassel, 1714 Georg von Hessen-Kassel, 1730 Dietrich von Anhalt-Dessau, 1750 Dietrich Erhard von Knobloch, 1757 Gottlob Ernst von Pannewitz, 1759 Friedrich Wilhelm von der Mosel, 1768 Eggert Christian von Petersdorff, 1781 Sylvius Ferdinand von Stwolinsky, 1787 Friedrich Wilhelm Siegmund von der Marwitz, 1788 Friedrich Gisbert Wilhelm von Romberg, 1799 Wilhelm Albrecht von Burghagen, 1799 Ehrenreich Wilhelm Gottlieb von Besser, 1803 Karl Alexander von Wedell. Standorte: ab 1714 Bielefeld und Herford (Westfalen).

Infanterieregiment No. 11 (1685/2)

1685 Friedrich Ludwig von Holstein-Beck, 1720 Friedrich Wilhelm von Holstein-Beck, 1749 Lorenz Ludwig von Below, 1758 Johann Karl von Rebentisch, 1763 Hans von Tettenborn, 1776 Jakob Rüdiger von Zastrow, 1782 Friedrich Alexander von Rothkirch („Jung-Rothkirch“), 1786 Karl von Voß, 1790 Friedrich Karl Ludwig von Holstein-Beck, 1798 Ernst Siegmund von Schöning, 1807 Prinz Heinrich von Preußen. Traditionsnachfolge Grenadier-Regiment „König Friedrich Wilhelm I.“ (2. Ostpreußisches) Nr. 3

Infanterieregiment No. 12 (1685/2)

Regiment zu Fuß (1685). 1685 Philipp Wilhelm von Brandenburg-Schwedt, 1712 Friedrich Heinrich von Brandenburg-Schwedt, 1741 Wolf Balthasar von Selchow, 1743 Ludwig von Hessen-Darmstadt, 1757 Friedrich August von Finck, 1763 Johann Jakob von Wunsch, 1788 Franz Casimir von Kleist, 1800 Friedrich Wilhelm Herzog von Braunschweig-Oels. Standort: Lebus, ab 1716 Prenzlau (Brandenburg, Uckermark).

Infanterieregiment No. 13 (1702/2)

Regiment zu Fuß (1685). 1686 Jacques L’Aumonier, 1715 Anton von Pannewitz, 1722 Alexander von Dönhoff, 1740 Friedrich Sebastian Wunibald Truchsess zu Waldburg, 1745 Samuel von Polentz, 1746 Philipp Bogislav von Schwerin, 1750 August Friedrich von Itzenplitz, 1760 Friedrich Wilhelm von Syburg, 1762 Zar Peter III. von Russland, 1763 Friedrich Wilhelm von Wylich und Lottum, 1774 Heinrich Gottlob von Braun, 1794 Alexander Wilhelm von Arnim. Standort: Soest (Westfalen), ab 1724 Berlin.

Infanterieregiment No. 14 (1629/1)

Regiment zu Fuß (1687). 1629 Johann Streiff von Lauenstein, 1632 Henning von Goetze, 1634 Adam Valentin von Redern, 1653 Otto Wilhelm von Podewils, 1657 Pierre de la Cave, 1679 Wolfgang Christoph Truchsess von Waldburg, 1688 Johann Georg von Belling, 1689 Wilhelm von Brandt, 1702 Christoph Albrecht von Canitz, (Ab 1708 Formal: Prinz Friedrich Ludwig von Oranien), 1713 Albrecht Konrad Finck von Finckenstein, 1735 Andreas Joachim von Kleist, 1738 Johann von Lehwaldt, 1768 Friedrich von Anhalt, 1777 Johann Christian Wilhelm von Steinwehr, 1782 Viktor Amadeus Henckel von Donnersmarck, 1786 Franz Ludolph Ferdinand von Wildau, 1794 Johann Karl Leopold von Larisch, 1795 Georg Prinz von Hohenlohe-Ingelfingen, 1803 Ehrenreich Wilhelm Gottlieb von Besser. Nach der preußischen Heeresreform als Grenadier-Regiment „König Friedrich der Große“ (3. Ostpreußisches) Nr. 4 in die neupreußische Armee übernommen. Standort: Pillau, ab 1719 Bartenstein, Friedland und Schippenbeil (Ostpreußen).

Infanterieregiment No. 15 (1688/3)

1688 Philipp Karl von Wylich und Lottum, 1719 Friedrich Wilhelm von Koenen, 1720 Christoph Heinrich von der Goltz, 1732 Kronprinz Friedrich von Preußen, 1740 König Friedrich II. von Preußen, 1786 Franz Georg Gneomar von Kunitzky, 1793 Friedrich von Ingersleben, 1798 Karl Friedrich von Hirschfeld. Nach der preußischen Heeresreform als 1. Garde-Regiment zu Fuß in die neupreußische Armee übernommen. Standort: Wesel (Hzm. Kleve), ab 1733 Neuruppin und Nauen (Brandenburg, Mittelmark).

Infanterieregiment No. 16 (1689/4)

Regiment zu Fuß (1689). 1689 Alexander zu Dohna (Alt-Dohna), 1728 Adam Christoph von Flanß, 1748 Christoph zu Dohna, 1762 Friedrich Wilhelm von Syburg, 1771 Christian Ernst Wilhelm Benedikt von Borcke, 1776 Ludwig von Buddenbrock, 1782 Karl Adolf Schott von Schottenstein, 1785 Johann Friedrich Wilhelm Moritz von Romberg, 1789 Ernst Heinrich von Gillern, 1792 Friedrich Wilhelm Heinrich von Hausen, 1799 Friedrich Otto von Diericke. Nach der preußischen Heeresreform als Grenadier-Regiment „König Friedrich I.“ (4. Ostpreußisches) Nr. 5 in die neupreußische Armee übernommen. Standort: ab 1721 Königsberg, ab 1796 Braunsberg, Mühlhausen (Ostpreußen) und Preußisch Holland (Ostpreußen).

Infanterieregiment No. 17 (1695)

Regiment zu Fuß (1695). 1693 Baltzer Friedrich von Sydow, 1703 Friedrich Wilhelm von Grumbkow, 1739 Ernst August de la Chevallerie von la Motte, 1748 Adam Friedrich von Jeetze, 1756 Gerd Heinrich von Manteuffel, 1764 Karl Gustav von Rosen, 1772 Konstantin von Billerbeck, 1786 Heinrich Gottlieb von Könitz („Jung-Könitz“), 1786 Wilhelm Magnus von Brünneck, 1793 Karl Albrecht Friedrich von Raumer, 1795 Karl Friedrich von Langen, 1802 Carl Peter von Tresckow. Standorte: Köslin und Rügenwalde (Hinterpommern).

Infanterieregiment No. 18 (1698), 1742–1786 hieß das Regiment „Prinz von Preußen“

Regiment zu Fuß (1703). 1698 Anton von Pannewitz, 1703 Daniel von Tettau, 1709 David Gottlob von Gersdorf, 1731 Georg Volrath von Kröcher, 1738 Christian Reinhold von Derschau, 1742 August Wilhelm von Preußen, 1758 Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen, 1786 König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, 1790 Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen, 1797 König Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Bezeichnung: „Weißes Grenadierbataillon“. Standort: Berlin, ab 1716 Bernau bei Berlin, Strausberg und Köpenick, ab 1763 Potsdam.

Infanterieregiment No. 19 (1702/1)

Regiment zu Fuß (1702). 1702 Albrecht Friedrich von Brandenburg-Schwedt, 1731 Carl Friedrich Albrecht von Brandenburg-Schwedt, 1763 Hans von Tettenborn, 1763 Friedrich August von Braunschweig-Wolfenbüttel-Oels, 1794 Karl Ludwig Bogislav von Goetze, 1806 Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau. Standort: Königsberg in der Neumark, ab 1737 Berlin-Friedrichstadt.

Infanterieregiment No. 20 (1704/5)

Regiment zu Fuß (1689). 1689: Karl von Schomberg, 1698 Johann Heinrich von Börstel, 1711: Ulrich Christoph von Stille, 1728: Wilhelm Chenu de Chalsac l’Aujardiere, 1732: David Jürgen von Graevenitz, 1741: Johann August von Voigt, 1742: Hans Kaspar von Herzberg, 1746: Franz Andreas von Borcke, 1756: Bernhard Asmus von Zastrow, 1757: August Gottlieb von Bornstedt, 1759: Otto Ludwig von Stutterheim („Jung-Stutterheim“), 1778: Ludwig Karl von Kalckstein, 1784: Matthias Wilhelm von Below, 1786: Dietrich Eugen Philipp von Bornstedt („Jung-Bornstedt“), 1793: Ludwig von Baden, 1795: Louis Ferdinand von Preußen. Standort: Magdeburg.

Infanterieregiment No. 21 (1713/2)

Regiment zu Fuß (1713). 1713: Ernst Wladislaus von Dönhoff, 1724: Heinrich Karl von der Marwitz, 1744: Asmus Ehrenreich von Bredow, 1756: Johann Dietrich von Hülsen, 1767: Carl Magnus von Schwerin, 1773: Carl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig. Standorte: Halberstadt und Quedlinburg (später Provinz Sachsen).

Infanterieregiment No. 22 (1713/3)

Regiment zu Fuß (1713). 1713: Adrian Bernhard von Borcke, 1741: Moritz von Anhalt-Dessau, 1760: Balthasar Rudolf von Schenckendorff (bis 1763: „Alt-Schenckendorff“), 1768: Karl Christoph von Plötz, 1777: Friedrich Karl von Schlieben, 1791: Karl Friedrich von Klinckowström, 1795: Franz Otto von Pirch. Standort: Stettin, ab 1746 Stargard in Pommern.

Infanterieregiment No. 23 (1713/4)

Regiment zu Fuß (1713). 1713 Paul Anton von Kameke, 1716 Johann Quirin von Forcade de Biaix, 1729 Egidius Ehrentreich von Sydow, 1743 Alexander Ernst von Blanckensee, 1745 Christoph zu Dohna, 1748 Friedrich Wilhelm Quirin von Forcade, 1765 Christian Ernst von Puttkamer, 1766 Christoph Friedrich von Rentzell, 1778 August Wilhelm von Thüna, 1786 Stephan von Lichnowski, 1796 Christian Ludwig von Winning. Standort: Berlin (Königsvorstadt und Spandauer Vorstadt).

Infanterieregiment No. 24 (1713/5)

Regiment zu Fuß (1715). 1715 Johann Sigmund von Schwendy, 1723 Curt Christoph von Schwerin, 1757 Karl Christoph von der Goltz, 1761 vakant Goltz, 1763 Bernhard Alexander von Düringshofen, 1776 Leopold von Braunschweig-Wolfenbüttel, 1785 Gottlieb Ludwig von Beville, 1791 Karl Ludwig von Frankenberg, 1795 Johann Ludwig von Grünberg, 1799 August Wilhelm Hartmann von Zenge Standort: Frankfurt (Oder) (Brandenburg, Mittelmark).

Infanterieregiment No. 25 (1677/3)

Regiment zu Fuß (1715). 1715 Otto von Schlabrendorf, 1718 Johann Christoph von Wylich und Lottum, 1727 Martin von Thile, 1728 Friedrich August Rutowski, 1729 Christoph Wilhelm von Kalckstein, 1760 Friedrich Ehrenreich von Ramin, 1782 Wichard Joachim Heinrich von Möllendorff. Standort: Berlin-Friedrichstadt.

Infanterieregiment No. 26 (1678/2)

Regiment zu Fuß (1715). 1714 Kurt Hildebrand von Loeben, 1730 Henning Alexander von Kleist, 1749 Dietrich Reichard von Meyerinck, 1758 Carl Heinrich von Wedel, 1760 Christian Bogislaw von Linden, 1764 Anton Abraham von Steinkeller, 1778 Hans Christoph von Woldeck (ab 1782: „Alt-Woldeck“), 1789 Philipp Adolph von Schwerin, 1795 Johann Karl Leopold von Larisch. Standort: Berlin.

Infanterieregiment No. 27 (1715)

1715 Leopold Maximilian von Anhalt-Dessau, 1747 Franz Ulrich von Kleist, 1757 Moritz Wilhelm von der Asseburg, 1759 Daniel Georg von Lindstedt, 1764 Peter Heinrich von Stojentin, 1776 Alexander Friedrich von Knobelsdorff, 1800 Alexander von Tschammer.

Infanterieregiment No. 28 (1723/1)

Regiment zu Fuß (1723). 1723 Konrad Heinrich von der Mosel, 1733 Friedrich Ludwig zu Dohna, 1742 Heinrich Carl Ludwig Herault de Hautcharmoy, 1758 Lorenz Ernst von Münchow, 1758 Friedrich von Kreytzen, 1759 Friedrich Ehrenreich von Ramin, 1760 Friedrich Wilhelm von Thile, 1770 Michael Konstantin von Zaremba, 1786 Ludwig Karl von Kalckstein, 1789 August von Genzkow, 1792 Friedrich Leopold von Ruits, 1795 Carl Friedrich von Klinckowström, 1799 Johann von Malschitzky.

Infanterieregiment No. 29 (1723/2)

Regiment zu Fuß (1723). Als Füsilierregiment aufgestellt, später in Musketiere umgewandelt. Standort: Wesel (Westfalen), ab 1742 Breslau (Schlesien). 1723 Hans Christoph von Bardeleben, 1736 Georg Heinrich von Borcke (Jung-Borcke), 1747 Kaspar Ernst von Schultze, 1758 Carl Heinrich von Wedel, 1758 Karl Gottfried von Knobloch, 1764 Johann Ferdinand von Stechow, 1778 Heinrich Ludwig von Flemming, 1782 Balthasar Ludwig Christian von Wendessen, 1798 Wilhelm Karl von Treuenfels.

Infanterieregiment No. 30 (1717/3)

Regiment zu Fuß (1728). 1728 Martin von Thile, 1733 Joachim Christoph von Jeetze, 1752 Christian Gottfried von Uchtländer, 1755 Bernd Siegmund von Blankensee, 1756 Hans Samuel von Pritz, 1757 Ernst Ludwig von Kannacher, 1759 Joachim Friedrich von Stutterheim („Alt-Stutterheim“), 1768 Karl Franz von Sobeck, 1778 Philipp Wolfgang Teuffel von Birkensee, 1782 Georg August von Schönfeld, 1792 Georg Friedrich von Wegnern, 1793 Ernst Friedrich Wilhelm von Rüchel, 1798 Friedrich Adrian von Borcke. Als Füsilierregiment aufgestellt. Standort: Anklam (Vorpommern).

Infanterieregiment No. 31 (1729)

Regiment zu Fuß (1729). 1729 Friedrich Wilhelm von Dossow, 1743 Friedrich Wilhelm von Varenne, 1744 Philipp Bogislav von Schwerin, 1746 Johann Georg von Lestwitz, 1763 Friedrich Bogislav von Tauentzien, 1791 Philipp Ernst von Borcke, 1792 Philipp Friedrich Lebrecht von Lattorff, 1800 Bernhard Vollrad von Oldenburg, 1805 Heinrich von Kropff. Standort: Wesel (Westfalen), ab 1743 Breslau (Schlesien).

Infanterieregiment No. 32 (1718/2)

Regiment zu Fuß (1743). 1743 Friedrich Julius von Schwerin (Jung Schwerin), 1747 Joachim Christian von Tresckow, 1763 Johann Georg von Lestwitz, 1767 vakant Lestwitz, 1770 Hans Christoph von Rothkirch (ab 1782: „Alt-Rothkirch“), 1786 Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen. Standort: Neisse (Schlesien).

Infanterieregiment No. 33 (1736/2)

Regiment zu Fuß (1740). 1740 Andreas Johann Persode de Dommangeville, 1743 Samuel von Schlichting, 1743 Asmus Ehrenreich von Bredow, 1744 Heinrich August de la Motte Fouqué, 1774 Georg Reinhold von Thadden, 1784 Friedrich Wilhelm von Götzen, 1786 Julius Rudolph von Klingsporn, 1794 Theodor Philipp von Pfau, 1794 Franz Andreas von Favrat, 1804 August Ludwig von Schierstedt, 1804 Ludolf August Friedrich von Alvensleben. Als Füsilierregiment aufgestellt. Standort: Glatz (Schlesien).

Infanterieregiment No. 34 (1740/4)

Regiment zu Fuß (1740). 1740 August Ferdinand von Preußen. Standort: Neuruppin (Brandenburg, Mittelmark).

Infanterieregiment No. 35 (1740/5)

Regiment zu Fuß (1740). 1740 Heinrich Ludwig von Preußen, 1802 vakant Prinz Heinrich.

Infanterieregiment No. 36 (1740/6)

Füsilierregiment (1740). 1740 Gustav Bogislav von Münchow, 1766 Henning Alexander von Kleist, 1780 Peter Christoph von Zitzewitz, 1785 Wilhelm Magnus von Brünneck, 1786 Karl Albrecht Friedrich von Raumer, 1793 Georg Henning von Puttkamer. Standort: Brandenburg an der Havel.

Infanterieregiment No. 37 (1740/7)

Füsilierregiment (1740). 1740 Paul Heinrich Tilio de Camas, 1741 Peter Ludwig du Moulin, 1755 Heinrich Adolf von Kurssel, 1758 August Wilhelm von Braun, 1770 Johann Georg Wilhelm von Keller, 1785 Adam Heinrich von Wolfframsdorff, 1794 Johann Eberhard Rudolf Hiller von Gaertringen, 1799 Johann Friedrich Gustav von Stockhausen, 1804 Karl Gottlieb von Tschepe. Standort: Glogau (Schlesien), ab 1795 Fraustadt und Lissa („Südpreußen“).

Infanterieregiment No. 38 (1740/8)

Füsilierregiment (1740). 1740 Wilhelm Alexander von Dohna-Schlodien, 1749 Johann Christian von Brandeis, 1758 Carl Anton Leopold von Zastrow, 1766 Friedrich Gotthelf von Falkenhayn, 1781 Heinrich Wilhelm von Anhalt, 1783 Eberhard von Hager, 1790 August Wilhelm von Vietinghoff, 1796 Christian August von der Marwitz, 1800 Carl von Pelchrzim. Standort: Breslau, ab 1782 Frankenstein, ab 1796 Neisse (Schlesien).

Infanterieregiment No. 39 (1740/9)

Füsilierregiment (1740). 1740 Ferdinand von Braunschweig, 1744 Albrecht von Braunschweig-Wolfenbüttel, 1745 Friedrich Franz von Braunschweig-Wolfenbüttel, 1758 vakant Braunschweig, 1763 Wilhelm Adolf von Braunschweig-Wolfenbüttel, 1771 Wichard Joachim Heinrich von Möllendorff, 1783 Christian Ludwig von Kenitz, 1793 Daniel Ludwig von Crousaz, 1800 Friedrich Wilhelm Christian von Zastrow. Standort: Königsberg in der Neumark, ab 1795 Posen („Südpreußen“).

Infanterieregiment No. 40 (1740/10)

Füsilierregiment (1740). 1740 Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach, 1741 David Jürgen von Graevenitz, 1743 Georg Christoph von Kreytzen, 1750 Johann Friedrich von Kreytzen, 1759 Georg Carl Gottlob von der Gablenz, 1777 Friedrich August von Erlach, 1791 Carl Ludwig von Pfuel, 1794 Friedrich Wilhelm von Steinwehr, 1805 Dietrich Leberecht von Schimonsky. Standort: Breslau, ab 1763 Schweidnitz (Schlesien).

Infanterieregiment No. 41 (1741/7)

Füsilierregiment (1741). 1741 August Wilhelm Herzog von Braunschweig-Bevern, 1741 Johann Volprecht Riedesel zu Eisenbach, 1746 Franz Karl Ludwig von Wied zu Neuwied, 1765 Matthias Ludwig von Lossow, 1782 Alexander Friedrich von Woldeck (ab 1786: „Jung-Woldeck“), 1792 Karl Friedrich Gottlieb von Schladen, 1804 Karl Ernst Ludwig von Lettow. Zuvor württembergisches Regiment „Erbprinz“. Standort: Wesel, ab 1755 Minden (Westfalen), Grenadiere stets in Magdeburg.

Infanterieregiment No. 42 (1741/8)

Füsilierregiment (1741). 1741: Friedrich Heinrich von Brandenburg-Schwedt, 1789: Nikolaus Reinhard von Hanenfeldt, 1794: Kaspar Sigismund von Lüttwitz, 1796: Franz Heinrich Christian von Ploetz. Standort: Frankenstein (Schlesien), ab 1796 in Warschau (Südpreußen).

Infanterieregiment No. 43 (1741/9)

Füsilierregiment (1741). 1741: Maximilian von Rampusch, 1743: Philipp Ernst von Bardeleben, 1744: Joachim Ernst von Zimmernow, 1744: Christian Ludwig von Kalsow, 1757: Samuel Adolph von Kalckreuth, 1758: Joachim Leopold von Bredow, 1760: Christian Wilhelm von Zieten, 1767: Döring Wilhelm von Krockow, 1773: Carl Magnus von Schwerin, 1776: Leopold Ludwig von Anhalt, 1795: Leopold Alexander von Wartensleben, 1803: Ludwig von Strachwitz. Standort: Schweidnitz, ab 1763 in Liegnitz (Schlesien).

Infanterieregiment No. 44 (1742/1)

Füsilierregiment (1742). 1742: Friedrich Ludwig zu Dohna, 1749: Martin Eberhard von Jungkenn Müntzer von Mohrenstamm, 1759: Rudolph August von Hoffmann, 1760: Johann von Grant, 1764: Hans Christian von Brietzke, 1779: Friedrich Wilhelm Ernst von Gaudi, 1789: Franz Otto von Pirch, 1791: August von Dohna-Lauck, 1793: Franz Georg Gneomar von Kunitzky, 1799: Ludwig von Strachwitz, 1803: Christian Alexander von Hagken. Standort: Wesel (Westfalen).

Infanterieregiment No. 45 (1743/4)

Füsilierregiment (1743). 1743: Friedrich Wilhelm von Dossow, 1757: Friedrich II. von Hessen-Kassel, 1786: Johann Ludwig von Eckartsberg, 1792: Friedrich August von Graevenitz, 1795: Karl Philipp von Unruh, 1805: Johann Christian von Zweiffel. Standort: Wesel (Westfalen), ab 1792 in Bayreuth (Fsm. Brandenburg-Bayreuth), heute Bayern.

Infanterieregiment No. 46 (1743/5) trägt den Namen Carl Eugen von Württemberg bis 1757

Füsilierregiment (1743). 1743: Ernst Ludwig von Goetze, 1745: Friedrich Christoph Christian von Rindtorf, 1746: Friedrich Leopold von Schwerin, 1750: Christian Ludwig von Pfuel, 1756: Emanuel von Schöning, 1757: Johann Albrecht von Bülow, 1776: Heinrich Wilhelm von Lettow, 1779: Ernst Ludwig von Pfuhl, 1794: Alexander Heinrich von Thile. Standort: Deutsch-Rixdorf und Berlin, Köpenicker Vorstadt, ab 1796 in Warschau (Südpreußen)..

Infanterieregiment No. 47 (1743/6)

Füsilierregiment (1743). 1743: Georg Wilhelm von Hessen-Darmstadt, 1747: Karl Friedrich von Derschau, 1752: Leopold Friedrich Ludwig von Wietersheim, 1756: Kaspar Friedrich von Rohr, 1758: Christoph Heinrich von Grabow, 1764: Johann Adolph von Nassau-Usingen, 1778: Wenzeslaus Christoph von Lehwaldt, 1788: Friedrich Wilhelm von Wangenheim, 1790: Johann Karl von Hertzberg, 1797: Julius August von Grawert. Standort: Burg (Hzm. Magdeburg), ab 1789 in Glatz (Schlesien).

Infanterieregiment No. 48 (1743/7)

(Garnison) 1743 Alexander von Beaufort, 1743 Joachim Wocislaus von Wobeser, 1746 Johann Leonhard von Wutgenau, 1755, vakant, Kommandeur: Friedrich Wilhelm von Salmuth genannt Beringer

Füsilierregiment (1755). 1756 Friedrich von Hessen-Kassel, 1757 Friedrich Wilhelm von Salmuth genannt Beringer, 1763 Karl Friedrich von Beckwith, 1766 Martin Ludwig von Eichmann, 1791 Martin Ernst von Schlieffen, 1792 Georg Boguslav von Koethen, 1797 Wilhelm von Hessen-Kassel. Standort: Wesel (Westfalen).

Infanterieregiment No. 49 (1741/2)

Füsilierregiment (1742). 1742 Gerhard Cornelius von Walrave, 1748 Philipp Loth von Seers, 1758 Christian Friedrich von Diericke, 1770 Karl August von Schwartz, 1788 Otto Heinrich Friedrich von Borch, 1794 Friedrich Wilhelm von Schönfeld, 1800 Friedrich Wilhelm von Müffling. Standort: Neisse (Schlesien).

S 50 – S 59 (1756 bis z.T. 1763): ehemals kursächsische Regimenter

Infanterieregiment No. 50 (1772/1)

Bataillon zu Fuß (1773). 1773 Franz Ludwig von Rossieres, 1778 Karl Ludwig von Troschke, 1794 Georg von Steensen, 1799 Karl Wilhelm von Sanitz. Standort: Silberberg, ab 1800 Frankenstein (Schlesien).

Infanterieregiment No. 51 1742/2

Füsilierregiment (1773). 1773 Otto Heinrich von Laxdehnen, 1773 Döring Wilhelm von Krockow, 1789 Ernst Friedrich Carl von Hanstein, 1803 Friedrich August von Kauffberg. Standort: Marienburg (Ostpreußen), ab 1794 Danzig (Westpreußen).

Infanterieregiment No. 52 1772/3

Füsilierregiment (1773). 1772 Christian August von Lengefeld, 1785 Wilhelm Friedrich Karl von Schwerin, 1795 Franz Joachim von Reinhart, 1807 Carl Friedrich von Hamberger. Nach der preußischen Heeresreform als Grenadier-Regiment „Graf Kleist Nollendorf“ (1. Westpreußisches) Nr. 6 in die neupreußische Armee übernommen. Standort: Preußisch Holland, ab 1800 Rastenburg (Ostpreußen).

Infanterieregiment No. 53 1772/4

Füsilierregiment (1773). 1773 Kaspar Fabian Gottlieb von Luck, 1780 Wilhelm Heinrich von der Goltz, 1784 Wilhelm Friedrich Karl von Schwerin, 1785 Karl Albrecht Friedrich von Raumer, 1786 Franz Andreas von Favrat, 1794 Albert von Anhalt, 1800 Wilhelm Christian von Larisch. Standort: Braunsberg (Ostpreußen), ab 1795 Thorn („Südpreußen“).

Infanterieregiment No. 54 1772/5

Füsilierregiment (1773). 1773 Albrecht Ehrentreich von Rohr, 1783 Karl Kuno Ludwig von Klitzing, 1786 Bogislav Ernst von Bonin, 1794 Christoph Friedrich von Mosch, 1799 Hans Christoph von Natzmer. Standort: Graudenz (Westpreußen).

Infanterieregiment No. 55 1773/2

Füsilierregiment (1774). 1774 Adolph von Hessen-Philippsthal, 1780 Georg Ewald von Blumenthal, 1784 Melchior Sylvius von Koschenbahr, 1790 Karl Eduard von Tiedemann, 1792 Albert Christian Heinrich von Brühl, 1792: Friedrich Christian Karl von Holwede, 1796: Hermann Johann Ernst von Manstein. Standort: Preußisch Stargard (Westpreußen), ab 1796 in Bromberg und Gnesen („Südpreußen“).

Infanterieregiment No. 56, (1794).

1794: Christoph Ludwig Rudolph von Reitzenstein, 1796 Friedrich Gottlieb von Laurens, 1804 Bogislav Friedrich Emanuel von Tauentzien. Standort: Ansbach (Fsm. Brandenburg-Ansbach, heute Bayern).

Infanterieregiment No. 57, (1795/2).

1795: Friedrich August von Graevenitz. Standort: Glogau (Schlesien).

Infanterieregiment No. 58, (1797/1)

1797: Wilhelm René de l’Homme de Courbière. Nach der preußischen Heeresreform als Grenadier-Regiment „König Wilhelm I.“ (2. Westpreußisches) Nr. 7 in die neupreußische Armee übernommen. Standort: Wartenstein (Hinterpommern).

Infanterieregiment No. 59, (1803/2).

1803: Leopold Alexander von Wartensleben. Standort: Erfurt.

Infanterieregiment No. 60, (1802/2).

1802: Christian Wilhelm von Chlebowsky. Nach der preußischen Heeresreform als Grenadier-Regiment „König Friedrich Wilhelm II.“ (1. Schlesisches) Nr. 10 in die neupreußische Armee übernommen. Standort: Warschau (Südpreußen).

Garnisonregimenter

In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts als Bataillone gegründet und nur funktionsmäßig von den Feldregimentern abgegrenzt, wurden die Garnisonregimenter Einheiten für Soldaten geringer Größe und Strafversetzte. Auch Offiziere waren strafversetzt, zusammen mit Halbinvaliden und Bürgerlichen.

Garnisonregiment No. I

1718 Jacques de Brion, 1728 Ludwig von l’Hospital, 1755 Christoph Georg von Luck, 1757 Werner Friedrich von Puttkamer (seit 1766 „Alt-Puttkamer“), 1772 Friedrich Sylvius von Hallmann, 1786 Karl Ernst von Bose - † 1787/88

Garnisonregiment No. II

1717 Georg Boguslav von Wobeser, 1723 Kaspar Dietlof von Winterfeld, 1725 Peter von Seers, 1727 Jean de Natalis, 1742 Georg Werner von der Schulenburg, 1743 Christoph Ernst von Roeder, 1754 Hans Siegmund von Sydow (1759–1763 „Alt-Sydow“), 1773 Georg Wolf von Tümpling, 1777 George Lorenz von Pirch - † 1787/88

Garnisonregiment No. III

1718 Siegmund von Sack, 1740 Georg Rudolph von Glaubitz, 1740 Vorath Hellermann (ab 1743 von Hellermann), 1756 Georg Arnold von Grolman, 1763 August Friedrich Marschall von Bieberstein, 1767 Ernst Friedrich von der Heyden, 1772 Freiherr Detlef von Vietinghoff - † 1787/88 → Kolberg

Garnisonregiment No. IV

1736 Caspar Joachim von Wachholtz, 1737 Peter d’Arbaud, 1739 Andreas Johann Persode de Dommangeville, 1740 Adam von Weyherr, 1744 vakant Weyherr, 1746 Johann Heinrich von Grape, 1759 Martin Eberhard von Jungkenn gen. Müntzer von Mohrenstamm, 1760 Ewald Georg von Lettow, 1763 Friedrich Franz Ernst von Plotho, 1766 Franz Thuro von Großkreutz, 1769 Ludwig von Gohr, 1772 Peter Georg von Puttkamer, 1775 Heinrich Ludwig von Gotter, 1782 Valentin Friedrich von Rüchel, 1784 Otto Kasimir von Hüllessem - † 1787/88

Garnisonregiment No. V

1741 Christoph Friedrich von Thümen, 1743 Friedrich Julius von Mützschefall, 1759 Gustav Adolph von Sydow („Jung-Sydow“), 1763 Christian Friedrich von Berner, 1770 Johann Benjamin von Hasslocher, 1771 Adam Friedrich von Arnstedt, 1778 Paul von Natalis - † 1787/88

Garnisonregiment No. VI (Cosel)

1740 Kaspar Heinrich von Stechow, 1743 Heinrich von Saldern, 1745 Johann Georg von Lehmann, 1750 Heinrich Günther Gottfried von Bosse, 1752 Christoph Friedrich von Lattorf, 1762 Gerhard Alexander von Saß - † 1787/88

Garnisonregiment No. VII

1741 Carl Wilhelm von Bredow, 1746 Hans Christoph von Jeetze, 1754 Christian Henning von Lange, 1760 Joachim Christian Friedrich von Itzenplitz, 1766 Christoph Friedrich von Rentzell, 1766 Christian Ernst von Puttkamer („Jung-Puttkamer“), 1771 Georg Lorenz von Kowalski - † 1787/88

Garnisonregiment No. VIII

1741 Karl von der Recke, 1745 Rudolf Kurt Leberecht von Loeben, 1746 Kaspar Friedrich von Knobelsdorff, 1748 Georg Ernst von Nettelhorst, 1757 Freiherr Friedrich Wilhelm Quadt zu Wickrath, 1763 Franciscus de Le Noble, 1772 Karl Benedikt von Bremer, 1778 Sigismund August von Berrenhauer, 1782 Ulrich von Heyking - † 1787/88

Garnisonregiment No. IX

1743 Georg Volrath von Kröcher, 1748 Ernst August de la Chevallerie von la Motte, 1759 Bernd Eckard von Bonin, 1763 Konstantin Nathanael von Salenmon - † 1787/88 → Stationiert in Geldern ab 1778 Wesel

Garnisonregiment No. X

1742 Georg Ewald von Puttkamer, 1744 Arnold Goswin von Rittberg, 1747 Busso Christian von Blanckensee, 1765 Christoph Ludwig von der Mülbe, 1780 Heinrich Gottlieb von Könitz, 1786 Karl Albrecht Friedrich von Raumer, 1786 Friedrich von Oven - † 1787/88

Garnisonregiment No. XI

1744 Georg Ewald von Puttkamer, 1748 Franz Christoph von Manteuffel, 1760 Henning Christian von Mellin, 1769 Carl Ludwig von Ingersleben, 1782 Sigismund August von Berrenhauer - † 1787/88

Garnisonregiment No. XII

1748 Ernst Georg von Kalckreuth, 1763 Wilhelm René de l’Homme de Courbière, 1787 Philipp Lambert de Bauvrye - † 1787/88

Neues Garnisonregiment – eigentlich Invalideneinheit

1748 – ohne Regimentschef - † 1763

Stehende Grenadier-Bataillone

Grenadier-Bataillone waren kombinierte Einheiten aus Grenadierkompanien der Garnison-, aber auch Feldregimenter, die in Friedenszeiten zusammenblieben.

I. Stehendes Grenadier-Bataillon

1742: I. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus Grenadieren von No. III, No. IV, No. VII (nicht 1756–1763 und 1778/79) und Neues Garnisonregiment. Heinrich Wilhelm von Byla, 1749 Henning Alexander von Kahlden, 1758 Friedrich Just von Wangenheim, 1758 Wilhelm Ernst von Buddenbrock, 1759 Georg Karl von Carlowitz, 1771 Hans Ernst Otto Christian von Rohr, 1778 Johann Heinrich von Oldenburg, 1779 Johann Andreas Anton von Scholten, 1786 Konstantin Johann von Budritzki, 1787 Friedrich Adrian von Borcke - † 1787/88.

II. Stehendes Grenadier-Bataillon

1744 (de facto), formal 1748: II. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus Grenadieren von No. 45, No. IX (1756–1760) bzw. No. XIII (1760–1763). 1748 Rudolf August von Ingersleben, 1757 Kaspar Rudolph von Unruh, 1760 Kriegsgefangenschaft, 1763 Carl Ludwig von Ingersleben, 1765 Joachim Adam von Voß, 1771 Wilhelm Ludwig von Meusel - † 1787 an No. 48.

III. Stehendes Grenadier-Bataillon

1746 (de facto), formal 1753: IV. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus Grenadieren von No. 41 und No. 44. 1748 Eberhard von Gemmingen, 1757 Johann Friedrich von Benkendorf, 1765 Christoph Siegmund von Wallenrodt, 1775 Friedrich Gisbert Wilhelm von Romberg, 1780 Johann Wilhelm Leopold von Borcke, 1784 Johann Heinrich von Drost - † 1787

IV. Stehendes Grenadier-Bataillon ab 1753 „Königsbergsches Grenadier-Bataillon“

1746 (de facto), formal 1753: IV. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus Grenadieren von No. I, No. II (1757–1760 nicht im Bataillon) bzw. No. XI. 1751 Ludolf August von Katte, 1753 Heinrich Sigismund von der Heyde, 1760 Matthias Ludwig von Lossow, 1765 Joachim Friedrich von der Hardt, 1779 Friedrich Wilhelm von Hacke, 1780, Julius Rudolph von Klingsporn, 1785 Friedrich Karl Ludwig von Holstein-Beck - † 1789

V. Stehendes Grenadier-Bataillon

1753: V. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus Grenadieren von No. V, No. X. 1753 Leopold von Rath, 1760 Hans Siegismund von Koschenbahr, 1776 Carl Elias Adolph von Hachenberg, 1776 Georg Ludwig von Lentzke, 1780 Johann Karl Leopold von Larisch - † 1788

VI. Stehendes Grenadier-Bataillon

1753: VI. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus Grenadieren von No. VI, No. VIII. 1753 Johann Ernst von Plötz, 1757 Hans Leberecht Ehrentreich von Rohr, 1759 Karl Leberecht von dem Bussche, 1764 Friedrich Ernst von Zabeltitz, 1773 Ernst Heinrich von Gillern - † 1789

VII. Stehendes Grenadier-Bataillon

1775: VII. „Stehendes“ Grenadier-Bataillon: bestand aus zwei Grenadier-Kompanien des IV. Stehendes Grenadier-Bataillons (vom Garnisons-Regiment No. II) und Neugeworbenen, 1775 Nikolaus Albrecht von Baehr - † 1788

Leichte Infanterie oder Freiregimenter

Im Jahr 1786 wurde von König Friedrich II. drei Regimenter von jeweils 10 Kompanien geschaffen. Das Konzept wurde er aber bereits im Jahr darauf zu Gunsten der Füsilier-Bataillone aufgegeben.

Leichtes Infanterie Regiment Chaumontet

Emanuel Franz Anton Eugen von Chaumontet

Leichtes Infanterie Regiment Arnauld de la Perière

Johann Gabriel Arnauld de la Perière

Leichtes Infanterie Regiment Müller von Andolfingen (auch:Schweizerregiment)

Johann Rudolph Müller von Andolfingen

Füsilier-Bataillone

Mit der Auflösung der stehenden Grenadier-Bataillone wurden 1787/88 die Füsilier-Bataillone geschaffen.

Füsilier-Bataillon Nr. 1

1787 Friedrich Karl von Langelair, 1789 Friedrich Adolf von Schencke, 1793 Karl Alexander von Wedel, 1800 Karl Gottfried von Carlowitz, 1806 Friedrich Ernst Ewald von Keyserlingk

Füsilier-Bataillon Nr. 2

1787 Johann Jeremias von Renouard, 1794 Karl Anton von Bila

Füsilier-Bataillon Nr. 3

1787 Alexander Heinrich von Thile, 1793 Friedrich Georg von Tilly, 1797 Leopold von Wackenitz

Füsilier-Bataillon Nr. 4

1787 Christian Ludwig von Lieberoth, 1794 Karl August von Greiffenberg

Füsilier-Bataillon Nr. 5

1787 Friedrich Adrian von Borcke, 1797 Erhard Gustav von Wedel

Füsilier-Bataillon Nr. 6

1787 Friedrich Karl Ludwig von Holstein-Beck, 1789 Michael Szabszinski von Rembow

Füsilier-Bataillon Nr. 7

1787 Friedrich Benignus von Schmidthenner, 1788 Johann Karl August von Schultz, 1800 Joachim Ernst von Rosen

Füsilier-Bataillon Nr. 8

1787 Julius Hans Friedrich von Plüskow, 1790 Karl Gottfried von Hanff, 1793 Johann Friedrich von Eisenhardt, 1795 Franz Leopold von Kloch

Füsilier-Bataillon Nr. 9

1787 Ernst Heinrich von Gillern, 1789 Kasper Gottlob von Diebitsch (Jung-Diebitsch), 1789 August Friedrich von Prosch, 1797 Heinrich Christoph von Ladebur, 1802 Jakob Borell du Vernay, 1807 Karl Friedrich von Danielewitz

Füsilier-Bataillon Nr. 10

1787 Johann Karl Leopold von Larisch, 1788 Friedrich Ehrenreich von Diebitsch (Alt-Diebitsch), 1791 Heinrich Leopold von Forcade, 1792 Karl Friedrich von Martini, 1795 Friedrich Ferdinand von Anhalt-Köthen-Pless, 1802 Karl Gustav von Erichsen

Füsilier-Bataillon Nr. 11

1787 Johann Anton von Dessaunieres, 1795 Georg Joachim von John, 1795 Ernst Wilhelm von Eichler, 1798 Heinrich Ludwig von Thümen, 1805 Karl Ludwig von Bergen

Füsilier-Bataillon Nr. 12

1787 Nikolaus Albrecht von Baehr, 1788 Graf Albrecht von Anhalt, 1795 Johann August von Eicke, 1805 Johann Karl von Knorr

Füsilier-Bataillon Nr. 13

1787 Christian Ludwig von Thadden, 1794 Leopold Ludwig Maximilian Nordeck zu Rabenau

Füsilier-Bataillon Nr. 14

1787 Karl Friedrich von Pollitz, 1794 Karl von Pelet, 1807 Ernst Schuler von Senden

Füsilier-Bataillon Nr. 15

1787 Karl Leopold Friedrich von Schurff, 1788 Heinrich Leopold von Forcade, 1791 Franz von Rühle

Füsilier-Bataillon Nr. 16

1787 Johann Tobias von Kümpel, 1789 Friedrich Gottlieb von Oswald

Füsilier-Bataillon Nr. 17

1787 Eugen Reinhard von Wallbrunn, 1788 Johann Christoph von Hinrichs

Füsilier-Bataillon Nr. 18

1787 Georg Gerhard von Wilhelmi, 1789 Friedrich Wilhelm von Müffling, 1794 Siegmund Heinrich von Holtzschuher, 1800 August von Sobbe

Füsilier-Bataillon Nr. 19

1787 Johann Wilhelm von Ernest

Füsilier-Bataillon Nr. 20

1787 August Christoph Heinrich von Legat, 1797 Friedrich Adrian von Borcke, 1798 Philipp von Ivernois

Füsilier-Bataillon Nr. 21

1796 Ludwig August von Stutterheim

Füsilier-Bataillon Nr. 22

1797 Friedrich Ludwig von Puttlitz, 1800 Karl Andreas von Boguslawski

Füsilier-Bataillon Nr. 23

1797 Hans David Ludwig von York, 1799 Benjamin von Schachtmeyer

Füsilier-Bataillon Nr. 24

1797 Friedrich Wilhelm von Bülow

Landregimenter

Es gab in Preußen vier Landregimenter, die nur bei Kriegsgefahr einberufen wurden. Die Offiziere, Unteroffiziere und Tamboure erhielten halben Sold. Die Gemeinen erhielten keinen Sold, da diese nur bei Kriegsgefahr von der Landständen einberufen wurden. Die Offiziere und Unteroffiziere wurden oftmals aus Altersgründen in die Landregimenter versetzt, um sie so versorgen zu können.

Berliner Land-Regiment BL

1730 Anton von Blankensee; 1740 Karl Friedrich von Cratz; 1747 Karl Friedrich von Lüderitz; 1763 Christian Ernst Emanuel von Lembcke; 1767 (14. Januar bis 27. April): Ernst Friedrich von der Heyden; 1767 Johann Sylvius von Rothkirch; 1782 Karl Friedrich Albrecht von Loeben († 1788)

Königsberger Land-Regiment KL

1730: Karl Friedrich von Fehr; 1731: Kasper von Fresin; 1745 Hans Albrecht von Polenz; 1756 Bernhard Friedrich von Hülsen; 1765 Christoph Friedrich von Rentzell; 1765 Albrecht Friedrich von Borck; 1775 Franz Wilhelm von Iselstein; 1777 Friedrich Sigmund von Sommerfeld († 1792)

Magdeburger Land-Regiment ML

1730 Johann Adolph Marschall von Bieberstein; 1735 Kaspar Wilhelm von Düringshofen; 1745 Bernhard Sigismund von Berg; 1755 Bernhard Friedrich von Ahlimb; 1757 Johann Christoph von Wegener (Alt-Wegener); 1778 Johann Friedrich Christoph von Weißenfels; 1780 Karl Wilhelm von Kottwitz († 1792)

Stettiner Land-Regiment SL

1735 Johann Arend; 1737 Kaspar Ehrenreich von Thermo; 1750 Baltzer Julius von Kahlbutz; 1752–1759 Johann Gottfried von Stockhausen; 1759 Ernst Heinrich von Langenau; 1764 Wolfgang Albrecht von Hohendorf; 1770 Karl Heinrich von Poseck; 1784 Friedrich August von Eyff († 1792)

Ehemals kursächsische Regimenter

Nach der Kapitulation von Pirna 1756 presste Preußen die unterlegenen kursächsischen Regimenter in seine Armee. Die meisten Regimenter lösten sich auf Grund von Desertion frühzeitig auf.

→ Liste der kursächsischen Regimenter der Frühen Neuzeit

Infanterieregiment S 50 1756/1 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 10 (1756) Friedrich Ludwig von Rochow 1741/1

1756 errichtet, Leopold Friedrich Ludwig von Wietersheim - † 1757

Infanterieregiment S 51 1756/2 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 2 (1756) Albert Christian Heinrich von Brühl 1680/2

1756 errichtet, Friedrich von Wylich - † 1757

Infanterieregiment S 52 1756/3 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 1 (1756) Garde (Kurfürst Friedrich August II./König August III. von Polen) 1663

1756 errichtet, Bernd Siegmund von Blankensee, 1757 Georg Friedrich von Oldenburg - † 1757

Infanterieregiment S 53 1756/4 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 6 (1756) Johann Christian von Minckwitz 1709/2

1756 errichtet, Christoph Hermann von Manstein - † 1757

Infanterieregiment S 54 1756/5 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 3 (1756) Johann Adolf von Sachsen-Gotha-Altenburg „Sachsen-Gotha“ 1682/5

1756 errichtet, Wilhelm von Saldern, 1758 Friedrich Franz Ernst von Plotho - † 1763 > Infanterieregiment No. 33 (1806) 1736/2

Infanterieregiment S 55 1756/6 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 12 (1756) Alexander Jakob Lubomirski 1742/5

1756 errichtet, Friedrich Christian von Hauss, 1760 Ludwig Philipp von Röbel - † 1763 > Infanterieregiment No. 36 (1756) 1740/6

Infanterieregiment S 56 1756/7 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 4 (1756) Kurprinz Friedrich August von Sachsen 1701/05

1756 errichtet, Johann Bernhard von Loen – 1758 Samuel Adolph von Kalckreuth – 1758 Leopold Friedrich Ludwig von Wietersheim – 1759 Friedrich Magnus von Horn - † 1763 > Infanterieregiment No. 32 (1806) 1718/2

Infanterieregiment S 57 1756/8 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 7 (1756) Prinz Carl Maximilian von Sachsen 1711/03

1756 errichtet, Friedrich Karl Ferdinand von Braunschweig-Bevern „Prinz Friedrich“ - † 1757

Infanterieregiment S 58 1756/9 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 5 (1756) Prinz Clemens Wenzeslaus von Sachsen 1704/06

1756 errichtet, Ernst Bogislaus von Flemming - † 1757

Infanterieregiment S 59 1756/10 < Kursächsisches Infanterieregiment No. 8 (1756) Prinz Franz Xaver von Sachsen 1723

1756 errichtet, Friedrich Wilhelm von Preußen - † 1757

Feldjägerregiment

Feldjäger zu Fuß von 1756/15

Feldjäger-Regiment. 1740 Major Egmont von Chasôt, 1750 Oberst Ludwig von der Osten, 1751 Oberst Wilhelm Ludwig von Aweyde, 1756 Major Karl von Hardwig, 1759 Major Baader, 1759 Friedrich Wilhelm von Gaudi (Flügeladjutant), 1760 Philipp Ludwig Siegmund Bouton des Granges, 1761 Friedrich von Anhalt, 1778 des Granges (ab 1785 Regimentschef), 1790 Oberst Karl Friedrich von Voß, 1800 Johann David Ludwig von York, 1805 (Kommandeur) Ernst Heinrich von Witzleben. Es wurde bereits 1744 als „Korps Feldjäger zu Fuß“ aufgestellt. Nach der preußischen Heeresreform als Garde-Jäger-Bataillon in die neupreußische Armee übernommen

If you want to translate the description above, please select your language


more items of this seller
Rudolf Gerhard Zill Hitler Bildnis des Führers GDK 1942
249.95 €    
Hommel „Der Führer im Kampfgelände“ Göring Keitel 1941
199.95 €    

Register  |  Sell  |  My Site  |  Search  |  Service  |  Help  |  Impressum
© 2000 - 2024 ASA © All rights reserved
Designated trademarks and brands are the property of their respective owners. Use of this Web site constitutes acceptance of the User Agreement and Privacy Policy.
Militaria321.com assumes no liability for the content of external linked internet sites.