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Foto Bundeswehr General Frede Ordensburg Sonthofen 1957 Auction number: 0006634820 
End of auction: 04/28/24  at  10:53 AM a o clock    1 d. 14 h. 25 min. 57 sec.  
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Article Place: 83454 Anger (Deutschland)
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Start of auction: 04/14/24  at  10:53 AM a o clock
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      City: 83454 Anger
      Country: Deutschland
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DESCRIPTION

Bundeswehr-Offiziere vor dem Hotel „Schmied von Kochel“ in Kochel am See.

Fünfter von links: Brigadegeneral August Frede (1899–1972).

 

Brigadegeneral August Frede war von 1956-1961 Kommandeur der Fernmeldeschule und Fachschule des Heeres für Elektrotechnik (Truppenschule Fernmeldetruppe), die zu diesem Zeitpunkt in der General-Beck-Kaserne (ehem. Ordensburg Sonthofen) untergebracht war.

 

100% Original-Fotoabzug aus dem Jahr 1957.

Auf Mimosa-Fotopapier.

 

Auf der Rückseite handschriftlich bezeichnet und datiert: Kommandeure der Ordensburg Sonthofen  vor dem Hotel „Schmied von Kochel“, 13. März 1957 (Geländebesprechung Raum Füssen).

 

Größe: 106 x 75 mm.

 

Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, Rückseite mit Kleberesten, sonst sehr guter Zustand.

 

Hervorragende Bild-Qualität – extrem selten!!!

 

100%-Echtheitsgarantie – kein späterer Abzug, kein Repro, kein Nachdruck!!!

Besichtigung jederzeit möglich.

 

100% guarantee of authenticity - not a later print, not a reproduction, not a reprint!

Visit any time.

 

Versand nur per Einwurf-Einschreiben (auf Wunsch auch Übergabe-Einschreiben und/oder auch versichert).

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Aus großem Bildarchiv, weitere Angebote in meinen anderen Angeboten!!!

 

Out of a large archiv, more interesting items in my other offers!!!

 

 

Das Angebot wird als Sammlerstück verkauft  - Urheberrechte sind im Kauf ausdrücklich NICHT enthalten!!!

 

This offer is sold as a collector's item only and no copyrights are being sold here.

 

 

Weitere historische Original-Fotografien finden Sie in meinem ebay-shop!!!

 

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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
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100% Originalitätsgarantie auf alle angebotenen Gegenstände. Reproduktionen, sofern angeboten, werden von mir als solche unmißverständlich benannt.

Bücher und Alben sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht auf Vollständigkeit geprüft. Normale Alters- und Gebrauchsspuren, Unterstreichungen usw. werden nicht erwähnt, sind aber im Preis berücksichtigt.

 

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Verkauf und Lieferung von Gegenständen des Zeitraumes 1933 - 1945 erfolgt gemäss § 86 Abs. 3 u. § 86 a StGB. Der Käufer Verpflichtet sich Gegenstände die mit Emblemen des Dritten Reiches sowie derer Organisationen versehen sind nur für historisch & wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Art u. Weise propagandistisch zu nutzen. Verkauf erfolgt nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher- u. widriger Bestrebungen, der wissenschaftlich & zeitgenössischen Aufklärung sowie zur militärhistorischen Forschung. Der Besteller verpflichtet sich mit der Bestellung zur absoluten Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften.

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Historische Informationen zum Artikel:

 

Als Bundeswehr bezeichnet man die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Bundeswehrverwaltung und der weiteren Organisationsbereiche, die im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung liegen. Minister und Ministerium gehören nach Zuordnung und Personalumfang nicht der Bundeswehr an, sondern sind Teil der Bundesregierung.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist im Frieden der Bundesminister der Verteidigung. Im Verteidigungsfall geht diese Funktion nach Art. 115b Grundgesetz auf den Bundeskanzler über.

Überblick

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, deren bewaffneter Einsatz einen Beschluss des Deutschen Bundestages voraussetzt. Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln, kann der Verteidigungsfall als Voraussetzung für den Einsatz der bewaffneten Streitkräfte nach der Sonderregelung des Art. 115a Abs. 2 GG vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt werden. Unter den in Art. 115a Abs. 4 GG bezeichneten engeren Voraussetzungen eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet und nur bei Handlungsunfähigkeit der für die Feststellung des Verteidigungsfalls zuständigen Bundesorgane gilt die Feststellung des Verteidigungsfalls bereits als getroffen. Auf der Grundlage des Art. 35 Abs. 2 und 3 sowie des Art. 87a Abs. 4 GG kann die Bundesregierung unter engen Voraussetzungen („ultima ratio“, „Staatsnotstand als besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes“) den Einsatz der Bundeswehr gegen besonders schwere Unglücksfälle, Naturkatastrophen, organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische sowie Terrorgefahren beschließen, auch den verhältnismäßigen Einsatz ihrer militärischen Kampfmittel, nicht jedoch etwa gegen demonstrierende Menschenmengen.

Oberster militärischer Berater der Bundesregierung ist der Generalinspekteur der Bundeswehr mit dem Dienstgrad General oder Admiral. Er ist Angehöriger des Bundesministeriums der Verteidigung und truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Bundeswehr. Er ist dem Bundesminister (im Frieden) oder dem Bundeskanzler (im Verteidigungsfall) sowie den Staatssekretären des Verteidigungsministeriums unterstellt (Primat der Politik).

Die Bundeswehrverwaltung besteht aus den drei zivilen Organisationsbereichen: Personal (P), Ausrüstung, Informationstechnologie und Nutzung (AIN) und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD). Gemäß Art. 87b GG ist sie eine eigenständige Bundesverwaltung mit eigenem, von den Streitkräften unabhängigen Unterbau und ist für das Personalersatzwesen (mit Ausnahme der Wehrerfassung, welche nach § 15 Abs. 4 WPflG Aufgabe der Meldebehörden der Länder ist) und die unmittelbare Deckung des Rüstungs- und sonstigen Sachbedarfes der Streitkräfte nach den Haushaltsgesetzen des Bundes zuständig. Zudem sind die Bereiche Rechtspflege und Militärseelsorge Teil der Bundeswehr.

Geschichte und Entwicklung

Die Bundeswehr bis 1990

Der ehemalige General Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers „Berater in technischen Fragen der Sicherheit“ zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Dieses „Amt Blank“ wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung. In der Himmeroder Denkschrift vom Oktober 1950 lieferten Fachleute, unter ihnen Wolf von Baudissin, maßgebliche Ideen für die Konzeption und den Aufbau der Bundeswehr. Die sieben in die Bundeswehr übernommenen Offiziere der 15-köpfigen Himmeroder Expertengruppe, die zum Teil höchste Stellungen in der Bundeswehr (Generalinspekteur, Inspekteure von Teilstreitkräften) und in der NATO (Vorsitzender des Militärausschusses, hohe Kommandeure) erlangten, prägten mit den in Himmerod entwickelten Konzepten die junge Bundeswehr.

Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, die zunächst in den teilweise bewaffneten Dienstgruppen vorgehaltenen und ab 16. März 1951 im paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der W. durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower, gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer. Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht erst möglich, da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere und Unteroffiziere zur Verfügung gestanden hätten, die nicht Vordienstzeiten in der W. hatten.

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führten zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der H.-Diktatur jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte. Am 7. Juni 1955 wurde die Wehrverwaltung gegründet, am 12. November 1955 die ersten 101 Freiwilligen vereidigt.

Der Name „Bundeswehr“ wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, eines früheren Generals der W., gewählt und geht auf einen Bericht des Abgeordneten Daniel Friedrich Gottlob Teichert in der Frankfurter Nationalversammlung aus dem Jahr 1849 zurück.

Am 22. Mai 1956 trat die mit großer Mehrheit beschlossene Wehrverfassung (Ergänzung des Grundgesetzes Art. 87a GG) in Kraft, am 1. April folgte das Gesetz über die Rechtsstellung des Soldaten und am 21. Juli das Wehrpflichtgesetz. Um einen beschleunigten Aufbau der Bundeswehr zu gewährleisten, war bereits am 30. Mai 1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesminister für Verteidigung ermächtigt, aus Freiwilligenverbänden des BGS Verbände der Bundeswehr aufzustellen. BGS-Beamte hatten im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 1956 die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass sie im Bundesgrenzschutz verbleiben wollten. Wer dies nicht tat, wurde automatisch zum 1. Juli 1956 in die Bundeswehr überführt. Die ehemaligen BGS-Beamten erhielten dabei den nächsthöheren Dienstgrad und Möglichkeiten einer schnelleren Beförderung. Besonders ehemalige Angehörige der Wehrmacht im BGS nutzten dies, da sie im Bundesgrenzschutz bisher oft um drei Dienstgrade niedriger Dienst taten als in der W., bei der Bundeswehr jedoch nach ihrem letzten Rang in der W. beurteilt wurden.

Die Anfang November 1956 von der Bundesregierung befohlene Aufstellung von zunächst sieben Divisionen bestand daher in ihrer Masse anfangs aus ehemaligen BGS-Beamten und Freiwilligen, von denen ein Teil in verschiedenen alliierten Dienstgruppen gedient hatte. Ab 1957 kamen dann die ersten Wehrpflichtigen dazu. Der BGS bildete die Grundlage für die 2. 3. und 4. Grenadierdivision, drei Musikkorps und die Führungsebene des Panzeraufklärungsbataillons 5 sowie des Panzerfernmeldebataillons 3. Aus Mangel an Bundeswehruniformen und Unterkünften behielten die ehemaligen Bundesgrenzschutzmänner anfangs ihre bisherige Ausrüstung und blieben in den BGS-Kasernen. Sie mussten lediglich das Abzeichen mit dem Bundesadler vom linken Oberärmel abtrennen.

Bei Gründung der Bundeswehr stammten deren Offiziere und Unteroffiziere fast ausnahmslos aus der W. – teilweise auch aus derW.-xx. Im Jahre 1959 waren von 14.900 Bundeswehroffizieren 12.360 bereits in der Reichswehr oder W. zu Offizieren ernannt worden, 300 Offiziere entstammten der W.-xx. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der W. gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generale ab.

Die Bundeswehr sieht sich ausdrücklich nicht in der Tradition der W., sondern pflegt verstärkt ihre eigenen Traditionen als demokratische Armee aus mündigen Bürgern in einer nunmehr 60-jährigen Bundeswehrgeschichte. Als gültige Tradition werden aber auch Soldaten und Truppenteile vor 1945 betrachtet, sofern sie durch ihr Wirken beispielhaft für Freiheit und Recht eintraten. Als Haupttraditionslinien vor 1945 gelten die preußischen Reformer zu Beginn des 19. Jahrhunderts und der militärische Widerstand gegen H. Schriftlich fixiert sind die Grundsätze der Traditionspflege in der Bundeswehr im Traditionserlass von 1982.

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