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Mattschaß IR 61 Dijon Lisaine Heldentod Standarte 1871 Auction number: 0006613836 
End of auction: 04/28/24  at  10:53 AM a o clock    1 d. 13 h. 14 min. 16 sec.  
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DESCRIPTION

Getreu bis in den Tod.

Gefecht bei Dijon am 23. Januar 1871.

 

II. Bataillons des 8. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 61 unter General Edwin von Manteuffel gegen Garibaldis Vogesenarmee.

 

Originiale Farb-Heliogravüre, um 1896.

 

Nach dem Originalgemälde von Erich Mattschaß.

In der Platte signiert.

 

Karton mit Passepartout-Rahmenprägung und eingeprägtem Adelswappen im unteren Rand.

 

Größe 340 x 240 mm.

 

Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, im unbedruckten Rand geringfügig altersfleckig, sonst sehr guter Zustand.

 

Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!

 

100%-Echtheitsgarantie – kein Repro, kein Nachdruck!!!

Besichtigung jederzeit möglich.

 

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Historische Informationen zum Artikel:

 

Erich Friedrich Karl Mattschaß, deutscher Historien-, Bildnis-, Genre- und Landschaftsmaler. Geboren am 03.03.1866 in Berlin-Charlottenburg, gestorben 1946 in Berlin. Studierte an der Berliner Akademie. War tätig in Düsseldorf und Berlin. Zahlreiche Bilder mit militärischen Themen, auch aus der Wilhelminischen Zeit.

 

Die Schlacht an der Lisaine (französisch Bataille d'Héricourt genannt), in der Nähe von Belfort, fand vom 15. bis 17. Januar 1871 im Deutsch-Französischen Krieg zwischen dem deutschen XIV. Korps unter General August Graf von Werder und der französischen Ostarmee unter General Bourbaki statt. In einigen Quellen wird sie auch als „Schlacht bei Belfort“, „Schlacht bei Héricourt“ oder „Schlacht bei Montbéliard“ bezeichnet.

Ausgangssituation

Nach dem Fall der Festung Straßburg wurde das dt. XIV. Korps unter dem Kommando des Generals Graf von Werder damit beauftragt, die elsässischen Festungen einzunehmen. Schlettstadt wurde am 24. Oktober 1870 und Verdun am 9. November eingenommen. Neu-Breisach und das Fort Mortier kapitulierten nach neuntägigem Beschuss am 10. November 1870.

Die Belagerung von Belfort begann am 26. November 1870 durch die 1. Reservedivision (bis 18. Februar 1871). Die Deutschen Verbände waren bis nach Dijon vorgestoßen, das nach kurzen Kämpfen am 31. Oktober 1870 erobert worden war.

Eine nach der Schlacht von Orléans aus Teilen der Loirearmee neu gebildete französische Armee unter General Bourbaki wurde in der Gegend von Bourges gesammelt. Mit dieser Armee sollte der Hauptschlag einer koordinierten Offensive geführt werden. Gleichzeitig sollte ein Ausfall in Paris erfolgen und von Norden und Westen auf Paris koordinierte Angriffe durchgeführt werden. Dieser von Charles de Freycinet stammende Plan wurde am 19. Dezember endgültig beschlossen, schon am 20. wurden seine Ziele von der Pariser Zeitung Le Moniteur Universel veröffentlicht und damit die Geheimhaltung als wesentliche Vorbedingung für das Gelingen verletzt.

Ziel des französischen Angriffs im Osten war es, Dijon einzunehmen und die Festungen Belfort und Langres zu entsetzen. Damit wären die deutschen rückwärtigen Verbindungen durchschnitten worden. Dies hätte die Versorgung der deutschen Einheiten bei Paris erschwert, da die einzige zu diesem Zeitpunkt verfügbare Bahnlinie (Paris – Straßburg) bei Nancy unterbrochen worden wäre. Strategisches Ziel war die Vereinigung mit der Nordarmee von General Faidherbe. Unterstützung erhielt die Ostarmee dabei durch die Vogesenarmee Garibaldis.

Die Ostarmee bestand aus ca. 140.000 Soldaten mit 300 Geschützen. Kern der Armee waren das 18. und das 20. Korps. Weitere Verbände waren noch die Division Crémer und die 7. Militärdivision. Hinzu kommen sollte noch das neu aufgestellte 24. Korps. Alle diese Verbände waren in großer Eile zusammengestellt worden mit entsprechenden Schwierigkeiten bei der Ausbildung, Führung und Ausrüstung. Die bereits kampferfahrenen Teile der Korps hatten in den Gefechten an der Loire schwere Verluste hinnehmen müssen und befanden sich seit über zwei Monaten ununterbrochen im Einsatz.

Aufmarsch zur Schlacht

Der Vormarsch Bourbakis gegen Belfort zwang General von Werder zum Rückzug von Dijon am 27. Dezember und zur Verlegung der Truppen nach Vesoul. Als Verstärkung wurde die verstärkte Brigade unter Goltz aus der Belagerung von Langres abgezogen. Am 9. Januar 1871 kam es zwischen dieser Brigade, der 4. Reservedivision und den Franzosen zum Gefecht bei Villersexel. Dabei erkannten die preußischen Verbände die Stärke und Zusammensetzung der Ostarmee. Daraufhin wurden erhebliche deutsche Verstärkungen in Marsch gesetzt, die aber bis auf einige Verbände aus der Reserve in Süddeutschland nicht mehr rechtzeitig vor Ort sein konnten. Die Anzahl der deutschen Truppen in diesem Gebiet betrug mit dieser Verstärkung ca. 43.000 Soldaten. Einige französische Quellen nennen 52.000 Soldaten.

General von Werder zog seine Truppen daraufhin in eine feste Stellung westlich von Belfort an der Lisaine zurück. Ziel war es, bis zum Eintreffen der Verstärkungen die Belagerung von Belfort aufrechtzuerhalten.

In der zeitgenössischen Berichterstattung, zum Beispiel bei Friedrich Engels (The Pall Mall Gazette Nr. 1854 vom 21. Januar 1871) wurde General Bourbaki vorgeworfen, zu langsam und übervorsichtig taktiert zu haben. Dadurch hätte er seinen Vorteil der zahlenmäßigen Überlegenheit verspielt und den deutschen Verbänden zu viel Zeit für die Absetzung und spätere Vorbereitung auf die Verteidigung gelassen. Die Franzosen waren aber durch den starken Frost - die Temperatur in der Nacht zum 14. Januar fiel auf bis zu minus 17 Grad - und das gebirgige Gelände behindert. Außerdem war der Eisenbahntransport der französischen Truppen in diesem Falle außergewöhnlich schlecht organisiert, so dass es zu einem bis zu 10 Tage dauernden Rückstau vor der Entladestation Clerval kam, was zu Menschen- und Tierverlusten durch Frost führte und die Truppen weiter demoralisierte.

Gefechte an der Lisaine

Die deutschen Truppen bezogen am Abend des 11. Januar eine durch die Täler der Lisaine und der Allaine westlich von Belfort gebildete Verteidigungsstellung. Außerdem bot der Damm der Eisenbahnlinie von Montbeliard nach Héricourt, welcher der Lizaine folgt, eine natürliche Befestigung für die preußischen Einheiten. Die Linie erstreckte sich bis Montbeliard-Héricourt im Süden und nach Norden bis Frahier-et-Chatebier. Zur Verstärkung dieser Feldbefestigungen wurden auch schwere Geschütze aus der Belagerung von Belfort abgezogen.

Am 15. Januar fand bei morgendlichen Temperaturen um minus 14 Grad der Kampf um die Vorposten vor der befestigten Linie statt. Durch die schwierigen Wegeverhältnisse konnten die Franzosen nicht sofort ihre zahlenmäßige Überlegenheit nutzen. An diesem Tag wurden die deutschen Vorposten auf die Hauptlinie zurückgedrängt, befanden sich dort aber auch unter dem Schutz der eigenen Artillerie. Der Frontalangriff auf das deutsche Zentrum konnte die Lisaine nicht überschreiten.

Am 16. Januar versuchte General Bourbaki mit der Division Crémer eine Umfassung des deutschen rechten Flügels, um die von Frahier über Châlonvillars und Essert nach Belfort führende Straße zu erreichen. Der rechte deutsche Flügel wurde gebildet von drei badischen Bataillonen mit drei Batterien unter Generalmajor Degenfeld, die unmittelbar vor der Schlacht herbeigeführt worden waren. Diese Umfassung war aber zu kurz angesetzt. Auf Grund ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit gelang es hier nach einem Kampf von ca. 10 Stunden, die Ortschaft Chénebier einzunehmen und den schwachen deutschen Flügel bis kurz vor Châlonvillars zurückzudrängen. Die Einnahme von Châlonvillars gelang jedoch nicht. Gleichzeitig erfolgten an diesem Tag auch französische Angriffe an den anderen Abschnitten. Die erhebliche Ausdehnung der deutschen Stellungen führte dazu, dass General Bourbaki die Stärke seiner Gegner falsch einschätzte und entsprechend vorsichtig vorging.

In der Nacht vom 16. auf den 17. Januar verlagerte sich der Schwerpunkt des Angriffs wieder zum Zentrum. Ein Versuch, den Erfolg bei Chénebier auszunutzen und auszubauen, erfolgte nicht. Stattdessen ging hier die badische Brigade Keller ab ca. 4 Uhr morgens zum Gegenangriff über und konnte in den Ort Chénebier eindringen, 400 Gefangene machen und Ausrüstung erobern. Da der Ort selbst nicht zu halten war, bezogen die Badener eine Stellung zwischen Chénebier und Frahier, wo sie alle weiteren Angriffe abwehren konnten.

Am 17. Januar fanden zwar noch an allen Abschnitten weitere Angriffe statt, aber es machte sich bei den letzten Angriffen die völlige Erschöpfung der französischen Soldaten bemerkbar. Durch den Misserfolg des trotz Übermacht nicht gelungenen Durchbruchs, die Kälte und die mangelhafte Verpflegung waren die Verbände demoralisiert. Bourbaki musste sich zum Rückzug entschließen, auch weil er von der Annäherung der Armee von Manteuffel Nachricht erhalten hatte.

Rückzug und Verfolgung

Der Rückzug begann bereits am Abend des 17. Januar. Eine Nachhut als Sicherung blieb bis zum Abend des 18. Januar in den Stellungen. Die Verfolgung der französischen Truppen durch General von Werder begann am 19. Januar.

Der geplante Rückzug in Richtung Lyon war für General Bourbaki nicht mehr möglich. Die Täler des Jura in Richtung Lyon waren bereits von der neu gebildeten Südarmee mit dem II. und VII. Korps unter dem Kommando General von Manteuffels mit 60.000 Mann und 168 Geschützen besetzt worden. Die Reste der Ostarmee hatten somit nur noch die Wahl einer Schlacht gegen zahlenmäßig starke, ausgeruhte, erfahrene und gut ausgerüstete deutsche Verbände, was für die völlig erschöpften und desorganisierten Truppen zu einer Katastrophe geführt hätte, und dem Übergang in die Schweiz, um das Leben zu retten. Am 26. Januar unternahm Bourbaki, nachdem er von Freycinet telegrafisch am 25. für das Scheitern allein verantwortlich gemacht worden war, einen Selbstmordversuch und wurde durch General Justin Clinchant ersetzt. Den deutschen Verbänden von Manteuffel und von Werder gelang es, ab dem 26. Januar die Ostarmee bei Pontarlier an der Schweizer Grenze einzuschließen.

Am 29. Januar, ca. um 17.00 Uhr, erhielt Clinchant Kenntnis vom Abschluss eines Waffenstillstands am 28. Da Jules Favre in seinem Telegramm an die Regierungsdelegation in Bordeaux die von der Regelung für Paris abweichenden Regelungen für die Provinz im Allgemeinen und für das Gebiet der Ostarmee im Besonderen unterschlagen hatte, glaubte Clinchant, Zeit zu haben, während die Führer der Einschließungstruppen, aus Versailles korrekt informiert, die letzten beiden verbliebenen möglichen Fluchtwege über Foncine-le-Bas und Saint-Laurent-en-Grandvaux blockierten. Daher musste er am 1. Februar gegen 3 Uhr morgens beim schweizerischen General Herzog den Vertrag von Les Verrières zum Übergang seiner Soldaten in die Schweiz unterzeichnen.

Vom 1. bis 3. Februar 1871 gingen ca. 87.000 Soldaten mit 12.000 Pferden über die Grenze und wurden vertragsgemäß in der Schweiz interniert, die restlichen Soldaten waren in den vergangenen Tagen desertiert und versuchten, sich auf eigene Faust durchzuschlagen.

Folgen

Nach dieser Schlacht und der Ausschaltung der Ostarmee gab es keine Hoffnung mehr auf einen Entsatz der belagerten Festung von Belfort, die zwar noch weiter Widerstand leistete, aber am 16. Februar 1871 kapitulieren musste.

Die koordinierten Versuche französischer Verbände im Winter 1870/1871, die Initiative zurückzugewinnen, waren gescheitert. Die Ausfälle von Paris (Schlacht bei Buzenval) hatten ebenso wenig Erfolg gebracht, wie die Angriffe aus dem Norden (Schlacht bei Saint-Quentin) und Westen (Schlacht bei Le Mans). Diese Serie von Fehlschlägen hatte neben der militärischen auch eine erhebliche moralische Wirkung auf die französische Bevölkerung.

Nach der Schlacht an der Lisaine war ein Waffenstillstand ausgehandelt worden, der aber die Gebiete in Ostfrankreich ausdrücklich ausnahm, so dass die Verfolgung und anschließende Ausschaltung der Ostarmee durch die deutschen Verbände rechtlich zulässig blieb.

 

Den Deutsch-Französischen Krieg von 1870–1871 (umgangssprachlich auch „Siebziger Krieg“; eigentlich französisch-preußischer Krieg) erklärte das Kaiserreich Frankreich gegen Preußen nach Streitigkeiten um die spanische Thronfolge. Die bewusst verkürzte (und dadurch verschärfte) Veröffentlichung der sog. Emser Depesche seines Königs an ihn (13. Juli) durch den preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck nahmen die Franzosen als Kriegsgrund (Kriegserklärung am 19. Juli 1870).

Die Herrscher der süddeutschen Staaten, die noch 1866 im Deutschen Krieg gegen Preußen gekämpft hatten, stellten sich gemäß ihren Bündnisverträgen und der öffentlichen Meinung – jedoch vom französischen Kaiser Napoléon III. unerwartet – gegen Frankreich. Der Krieg endete in einer schnellen Niederlage des französischen Kaisers und gipfelte in der Reichsgründung von Versailles, wurde aber von republikanischen Kräften noch monatelang weitergeführt, u. a. mit Guerilla-Methoden. Erst Anfang 1871, nach der Gründung des zweiten Deutschen Kaiserreiches, gab Paris auf. In diesem Zusammenhang muss auch der Kommune-Aufstand erwähnt werden (s.u.), obwohl er erst zwei Monate nach der Kapitulation von Paris dort begann (28. März) und erst nach Abschluss des Friedensvertrages (10. Mai 1871) niedergeschlagen werden konnte (28. Mai 1871).

Der Krieg wird in Frankreich und im englischen Sprachraum auch – nach der Gewohnheit, den Angreifer zuerst, den Angegriffenen als zweiten zu nennen – „Französisch-Deutscher Krieg“ („Guerre Franco-Allemande“) genannt.

 Vorgeschichte

Der französische Kaiser Napoléon III. hatte bereits im Vorfeld des Deutschen Krieges (1866) versucht, Vorteile aus der Rivalität zwischen Österreich und den anderen süddeutschen Ländern gegenüber Preußen zu schlagen, indem er mit beiden Seiten über ein mögliches Eingreifen oder eine französische Neutralität verhandelte. In diesen Bruderkrieg konnte Frankreich aufgrund des schnellen Sieges von Preußen aber dann gar nicht eingreifen. Kaiser Napoleon sah dies indirekt als eine französische Niederlage an; der Ruf nach „Rache für Sadowa (Königgrätz)“ kam in Frankreich auf.

Statt mit geschwächter Machtstruktur im deutschen Staaten-Konglomerat war Preußen 1866 gestärkt aus dem Konflikt mit Österreich hervorgegangen: Als Folge des sog. Deutschen Krieges wurde unmittelbar nach 1866 der Norddeutsche Bund gegründet, was in Frankreich als weitere Provokation angesehen wurde. Bismarck hatte Napoleon III. zwar zugesagt, das „norddeutsche Bündnis“ nicht über den Main hinaus zu erweitern, es wurden jedoch ergänzend zu den Friedensverträgen mit den süddeutschen Staaten (außer Österreich) geheime „Schutz- und Trutzbündnisse“ (gegenseitige Verteidigung im Falle eines Angriffskriegs, siehe auch die Textpassage im Deutschlandlied) eingegangen.

Im weiteren Verlauf der 1860er wurden die französisch-preußischen Spannungen weiter verschärft, insbesondere durch Bündnisverhandlungen Frankreichs mit Österreich und Italien. 1867 kam es zur Luxemburgkrise. Vor dem Krieg 1866 hatte Napoleon mit Preußen über Gebietserwerbungen als Kompensation für seine Neutralität verhandelt. Dabei war auch Luxemburg erwähnt worden. Bismarck hatte keine Einwände offengelegt, aber angedeutet, dass Frankreich selbst aktiv werden müsse. Luxemburg war vormals Mitglied des Deutschen Bundes und hatte aus dieser Zeit noch eine preußische Garnison. Die Luxemburger hatten im Mittelalter mehrere Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gestellt und waren durch den Großherzog von Luxemburg, der auch König der Niederlande war, mit den Niederlanden in Personalunion verbunden. 1867 wollte Frankreich Luxemburg vom finanziell angeschlagenen König erwerben. Als dies ruchbar wurde, kam es in den deutschen Fürstentümern zu heftigen Protesten, u.a. zu einer von Bismarck bestellten Anfrage im „Reichstag“ des Norddeutschen Bundes. Napoleon musste seine Pläne fallen lassen, und Luxemburg wurde im Zweiten Londoner Vertrag von 1867 für neutral erklärt.

Für Napoleon war dies eine Niederlage, die sein ohnehin schon angekratztes politisches Ansehen weiter minderte. Innenpolitisch musste er sich gegen republikanische Bestrebungen wehren, ruhmreiche Schlachten in der Tradition seines Vorfahren hätten in dieser Situation hilfreich sein können.

Ursache und Anlass

1868 hatten spanische Militärs die Königin Isabella II. abgesetzt. Seitdem suchten die Spanier in den europäischen Fürstenhäusern nach einem Kandidaten, den das Parlament zum König wählen könnte. Ein vielversprechender Kandidat war Prinz Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, Spross einer süddeutschen Nebenlinie der Hohenzollern. Er war gemäßigt katholisch, wenig ehrgeizig und zudem mit Napoleon verwandt. Der Prinz selbst hatte wenig Ambitionen auf den spanischen Thron, ließ sich aber 1870 von Bismarck überreden, die Kandidatur anzunehmen. Auch König Wilhelm I. gab, wenn auch widerstrebend, seine Zustimmung.

Sowohl Bismarck als auch Napoleon spielten mit der Kandidatur, um die jeweils andere Seite zu provozieren und ihr eine diplomatische Niederlage beizubringen. Napoleon war mehr als jeder andere Monarch in Europa von der Unterstützung des Volks abhängig, und es galt gleichzeitig, gravierende innenpolitische Mängel zu überdecken. Deshalb suchte Napoleon sein Heil weiter in der Außenpolitik, von der er sich Erfolge erhoffte, seine Popularität weiterhin sichern zu können.

Bismarck wiederum hoffte, nationale Begeisterung zu erzeugen. Beide Seiten wussten natürlich auch, dass sie mit der Kriegsgefahr spielten. Als die Kandidatur offiziell bekannt wurde, reagierte man in Frankreich überrascht und bereitwillig empört über das Ansinnen, Frankreich mit einem deutschen König in Spanien in den Rücken zu fallen. Der Außenminister, Herzog von Gramont, hielt eine leidenschaftliche Rede im Parlament, in der er mit Krieg drohte.

Der preußische König Wilhelm I. und Prinz Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen zogen daraufhin die Kandidatur zurück, zur Enttäuschung vieler Deutscher. Anstatt sich mit diesem diplomatischen Sieg zu begnügen, verlangte Gramont von König Wilhelm zusätzlich eine Entschuldigung und das Versprechen, nie wieder einer hohenzollernschen Thronkandidatur in Spanien zuzustimmen. Die Forderungen wurden nicht nur über normale diplomatische Kanäle gestellt, sondern auch direkt vom französischen Botschafter Graf Benedetti an Wilhelm selber, auf der Kurpromenade in Bad Ems.

Der König reagierte auf die an ihn herangetragenen Forderungen höflich und reserviert, er habe noch keine neuen Nachrichten bekommen, weitere Audienzen seien unnötig; Heinrich Abeken berichtete darüber nach Berlin an Otto von Bismarck, den preußischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Dieser kürzte die telegrafische Nachricht seines Mitarbeiters über die Unterredung, und zwar so, dass sowohl das Auftreten Benedettis als auch die Ablehnung des Königs schroffer aufgefasst werden konnten. Die Veröffentlichung dieser Emser Depesche am 13. Juli in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" nahm die französische Öffentlichkeit, wie angesichts der gespannten Lage zu erwarten, als Provokation und Kriegsgrund auf.

Damit hatte Bismarck die französischen Drohungen, das ungeduldige Vorgehen Benedettis und die Empfindsamkeiten der Franzosen geschickt ausgenutzt, indem er auch selber anstatt direkter diplomatischer Kanäle den Gang an die Öffentlichkeit vorzog. Am 19. Juli 1870, nachdem schon zuvor die Mobilisierung angelaufen war, beugte sich Napoleon III. dem Druck der Öffentlichkeit und nationaler Kreise und erklärte Preußen den Krieg. Damit erfüllte die Depesche den von Bismarck beabsichtigten Zweck: Frankreich betätigte sich als Aggressor, denn auch in den Augen der Weltöffentlichkeit war der Anlass nichtig, die Franzosen hatten sich durch überhöhte Forderungen selbst in Zugzwang gebracht.

Bismarck hatte diese französische Antwort auf seine Veröffentlichung der geänderten Depesche richtig einkalkuliert, denn nur bei einem Angriff von außen konnte er die bestehenden militärischen Beistandsbündnisse der einzelnen süddeutschen Staaten einfordern und damit sein politisches Ziel erreichen: ein „kleindeutsches Reich“ unter Preußens Führung.

Durch geschickte Diplomatie seitens Bismarcks und ebenso ungeschickte seitens Napoleons war Frankreich isoliert und galt als der Aggressor. Das 1866 geschlagene Österreich zog es u.a. wegen mangelnder Vorbereitung, drückender Schulden und Maßnahmen von Seiten des propreußischen Russlands vor, neutral zu bleiben, ebenso wie Dänemark. Die Beneluxländer und Großbritannien hielt Bismarck aus dem Krieg, indem er ein Papier hervorholte, in welchem Frankreich im Vorfeld des Krieges 1866 Pläne zur Annexion des frankophonen Teils Belgiens niedergelegt hatte. Russland war Frankreichs Gegner im Krimkrieg gewesen, der noch nicht vergessen war. Die jüngst teilweise geeinten Italiener hatten zwar erduldet, dass Savoyen von Frankreich annektiert wurde; sie beanspruchten aber den Kirchenstaat um Rom herum. Frankreich trat allerdings als Schutzmacht des Papstes auf; aber durch den Krieg 1870/71 ging diese Position verloren, so dass Preußen indirekt den Papst schwächte (siehe Kulturkampf).

Frankreich, damals die wohl stärkste Großmacht auf dem europäischen Kontinent, mit einer sich massiv überschätzenden Berufsarmee, hielt sich in dem nun folgenden Krieg auch ohne Verbündete für überlegen. Die militärische Kraft des Norddeutschen Bundes wurde unterschätzt. Einer kompletten Fehleinschätzung erlag man auch hinsichtlich der Tatsache, dass die süddeutschen Staaten mit Preußen (und nicht gegen Preußen) auftraten. Auch der Zeitvorteil der eigenen stehenden Berufsarmee gegenüber den Wehrpflicht-Armeen in Deutschland war geringer als erhofft.

Am 16. Juli trat der Bundesrat zusammen und erklärt sich mit den Erklärungen Bismarcks einverstanden. Zum 19. wurde der Reichstag des Norddeutschen Bundes einberufen und von König Wilhelm, dem Bundespräsidenten, mit einer verhältnismäßig gemäßigten Thronrede eröffnet. Unmittelbar nach der Feierlichkeit empfing Bismarck die französische Kriegserklärung; die Mitteilung darüber wurde in der sogleich anschließenden Reichstagsitzung mit Jubel aufgenommen. Die süddeutschen Fürsten befahlen aufgrund dieser Kriegserklärung ebenfalls die Mobilmachung ihrer Truppen.

Verlauf

Durch die gut geplante Mobilisierung, die als Reaktion auf die turbulente Sitzung im französischen Senat vom 15. Juli in Bayern und in Preußen bereits am 16. Juli angelaufen war, wurden mit Hilfe der Eisenbahnen deutsche Truppen schnell ausgerüstet und in den Einsatzräumen zusammengezogen, während die Organisation in Frankreich schleppender verlief. Der König von Bayern befahl die Mobilmachung bereits am 16. Juli, ebenso der Großherzog von Baden, der König von Württemberg am 17. Juli. So war die gesamte deutsche Heereskraft unter der vereinigten Führung des Königs von Preußen vertragsmäßig zusammengefasst. Trotzdem ließ man sich planmäßig Zeit, Reserven und weitere Pferde auszuheben, so dass alle Truppenteile auf volle Kriegsstärke gebracht wurden. Erst nachdem dies vollendet war, marschierte man an der Grenze auf. Die Streitkräfte der verbündeten Deutschen betrugen: in erster Aufstellung zu den Operationen 447.000 Mann, in Deutschland als erste Reserve zum Nachrücken bereit 188.000 Mann, als zweite Reserve 160.000 Mann Landwehr und 226.000 Ersatztruppen, im ganzen 1.021.000 Mann. Die höchste Effektivstärke des deutschen Heeres betrug gegen Kriegsende (1. März 1871) unter Einschluss der Ärzte und Beamten 1.350.787 Mann, von denen auf französischem Boden 464.221 Mann Infanterie, 55.562 Reiter und 1.674 Geschütze an Feldtruppen sowie 105.072 Mann Infanterie, 5.681 Reiter und 68 Geschütze an Besatzungstruppen standen.

Der ursprüngliche Plan des Franzosen Adolphe Niel, über Trier ins Rheinland vorzustoßen, wurde aufgegeben; stattdessen war man zunächst defensiv aufgestellt und sollte gemäß dem Plan von General Charles Frossard innerdeutsche Auseinandersetzungen abwarten, worauf man als Befreier einmarschieren könnte.

Der Aufmarsch der deutschen Truppenteile erfolgte dagegen in einem sehr hohen Tempo und traf die französische Armee zum Teil unvorbereitet. Schon am 3. August standen 320.000 Deutsche an der Grenze, eine vom französischen Volk erhoffte Großoffensive wäre gescheitert. Saarbrücken jedoch, strategisch eher isoliert und nur mit einer Division geschützt, wurde zunächst eingenommen, dann aber wieder geräumt.

Drei Armeen, geführt von Karl Friedrich von Steinmetz, Prinz Friedrich Karl von Preußen und Kronprinz Friedrich Wilhelm, marschierten durch Elsaß-Lothringen ein, das Ludwig XIV. knappe zwei Jahrhunderte zuvor annektiert hatte. Die Franzosen wurden durch die beweglichere deutsche Führung ausmanövriert, die koordiniert war vom preußischen Generalstab unter Helmuth von Moltke: Dadurch verlor Frankreich in kurzer Folge die Schlachten bei Weißenburg, Wörth und Spichern. Nach seiner Niederlage bei Wörth räumte das französische Feldheer das Elsass und überließ das Rheintal der deutschen III. Armee, die nach Süden vorrückte, das Elsass besetzte und schließlich die Festung Belfort belagerte.

Während die preußischen Hinterlader-Zündnadelgewehre gegen Österreich noch überlegen waren, hatten die Franzosen nun Vorteile bei Reichweite und Schussfolge mit dem neuen Chassepot-Gewehr und dem Mitrailleuse-Maschinengewehr. Dafür waren die stählernen Hinterlader-Geschütze von Alfred Krupp die ausschlaggebende Artillerie, die mit mehr als 4 km über die doppelte Reichweite verfügte.

Die französischen Armeen konnten meist umfasst und dann zu überstürzten Rückzügen oder zu Teil-Kapitulationen gezwungen werden. Die Preußen setzten sich aber auch gegen vierfache Überzahl durch, etwa als bei Mars-la-Tour der französischen „Rhein-Armee“ der Rückzug nach Verdun verwehrt wurde, so dass diese zunächst bei Gravelotte gestellt und dann in der Festung Metz ab 3. September belagert werden konnte.

Kaiser Napoleon III. höchstpersönlich versuchte, mit der Armee aus Châlons zu Hilfe zu eilen, wurde aber dabei selbst eingekreist, so dass die Hauptmasse der französischen Truppen schon am 1. September 1870 in der Schlacht von Sedan die entscheidende Niederlage erlitt.

Die Kapitulation erfolgte einen Tag später, am 2. September, dem späteren Feiertag Sedantag. Auch Napoleon III. geriet bei Sedan in preußische Kriegsgefangenschaft, er wurde zunächst in Kassel interniert und emigrierte später nach London.

Mit der Kapitulation des Franzosen-Kaisers und seiner Armee sowie der noch Wochen andauernden Belagerung seiner Rhein-Armee in Metz war mehr als eine Vorentscheidung gefallen. Bismarck wollte den Krieg beenden, da ein Eingreifen eines der verfeindeten Nachbarländer nicht auszuschließen war, und bot moderate Friedensbedingungen an, mit geringen Grenzverschiebungen im Elsaß, auch weil man fürchtete, dass weitere Gebietszuwächse, insbesondere mit Katholiken, schwer zu verdauen sein würden.

Die Bevölkerung von Paris revoltierte daraufhin, die Regierung von Kaiser Napoleon III. wurde abgesetzt und die Dritte Republik ausgerufen. Die neue „Regierung der nationalen Verteidigung“, unter anderen mit Léon Gambetta, war jedoch zu keinerlei Zugeständnissen bereit. Sie veröffentlichte am 4. September 1870 einen Aufruf an das französische Volk (Proclamation au peuple français), der eine Aufforderung enthielt, in „nationalem Widerstand“ weiterhin das Land zu verteidigen. Im Süden und Westen des Landes wurden neue Zivilisten für das Militär rekrutiert.

Das führte ab dem 19. September zur Belagerung der französischen Hauptstadt und – noch vor Jahresende – zu deren systematischer Beschießung durch preußische und verbündete Streitkräfte. Dies und der völkerrechtswidrige Guerillakrieg der Franc-tireur (Freischützen/Freischärler) führte zu einer erheblichen Verbitterung auf beiden Seiten.

Nach der Kapitulation von Metz im Oktober wurde ein Großteil der deutschen Truppen frei, und Prinz Karl konnte gegen die neu aufgestellten französischen Armeen in Flandern, an der Loire, im Lyonnais und in der Normandie vorgehen und sie an einem Entsatz des belagerten Paris hindern. Unter anderen wurden Franzosen bis auf Schweizer Gebiet getrieben und dort von Eidgenossen interniert.

Am 28. Januar 1871 kapitulierte schließlich Paris. Aber die Stadt blieb ein Unruheherd: Der „Kommune-Aufstand", s.u., begann zwar erst am 28. März, aber bis zum Abschluss des Friedensvertrages (10. Mai) dauerte es noch sechs Wochen. In der Tat war dieser Aufstand erst am 28. Mai endgültig niedergeschlagen und schon dadurch auch für die deutsche Politik im damaligen Frankreich wichtig. Die Frage war, ob man es bei reiner Militärpolitik belassen und im Übrigen nach dem Prinzip der Nichteinmischung verfahren konnte.

Reichsgründung und Kriegsende

Nach dem erfolgreichen Kriegsverlauf konnte Bismarck die süddeutschen Staaten zum Eintritt in einen „kleindeutschen" Nationalstaat (d.h. einen deutschen Nationalstaat ohne Österreich) bewegen. Am 18. Januar 1871 ließ sich Wilhelm I. auf Betreiben Bismarcks im Spiegelsaal des französischen Schlosses zu Versailles zum Kaiser proklamieren. Die Proklamation Wilhelms zum deutschen Kaiser, noch dazu an diesem Ort, wurde in Frankreich als Demütigung empfunden. Sie war eine Demonstration der absoluten Überlegenheit und somit eine nicht unerhebliche politische Entscheidung, die die deutsch-französische Feindschaft anheizte. Am 10. Mai 1871 wurde im Frankfurter Hotel zum Schwan, nach langwierigen Verhandlungen in Brüssel und Frankfurt, ein Friedensvertrag mit Frankreich geschlossen. Diesem vorausgegangen war der Vorfrieden von Versailles, der am 26. Februar 1871 geschlossen wurde.

Der Tag der Schlacht bei Sedan wurde als „Sedantag“ gefeiert. Bald wurde die Schlacht zum Symbol der Überlegenheit über den „Erbfeind“ hochstilisiert. Fälschlicherweise glaubten Militärs und Zivilisten fest daran, diesen Sieg jederzeit wiederholen zu können.

Der Aufstand der Pariser Kommune

Am 18. März 1871 versuchte der französische Premierminister Adolphe Thiers, die verteidigungsbereite Nationalgarde von Paris entwaffnen zu lassen. Dies führte zu einem Aufstand. Am 26. März 1871 übernahm in Paris eine Revolutionsregierung die Macht, die Commune de Paris. Die republikanische Übergangsregierung wurde als abgesetzt erklärt. Die bewaffneten Milizen der Pariser Kommune wurden erst im Mai 1871 von der neu geordneten konterrevolutionären französischen Armee im Straßenkampf in Paris besiegt. In der Blutigen Woche vom 21. bis 28. Mai gab es 25.000 Tote. Es folgten 38.000 Verhaftungen und 7500 Deportationen...

Kriegsfolgen

Das besiegte Frankreich musste im Frieden von Frankfurt die seit den mittelalterlichen „Straßburger Eiden“ zum Heiligen Römischen Reich gehörenden und überwiegend deutschsprachigen Gebiete Elsass und einen Teil von Lothringen abtreten, die es beginnend mit dem Westfälischen Frieden Mitte des 17. bis gegen Ende des 18. Jhd. annektiert hatte. Dabei spielten nicht nur die Sprachgrenzen eine Rolle, auch vorwiegend französischsprachige Teile Nordlothringens wurden wegen der dortigen Eisenerzminen von Deutschland verlangt. Außerdem musste Frankreich Kontributionszahlungen in Höhe von 5 Milliarden Francs an das Deutsche Reich leisten. Dieser „Reichskriegsschatz“ wurde zu einem kleinen Teil im Juliusturm der Zitadelle Spandau eingelagert. Dieser Teil fiel nach Ende des Ersten Weltkrieges zurück an Frankreich.

Der größere Teil der hohen Kriegsentschädigungen war eine der Ursachen des Gründerzeitbooms. Unter anderem wurden mit ihnen Infrastrukturmaßnahmen im ganzen Deutschen Reich finanziert (Poststationen in Ostpreußen, Kirchen und Schulen in der Pfalz und im Elsaß sind heute noch sichtbare Zeichen). Im Gegenzug wurde die französische Wirtschaft durch die Aufbringung der Kriegsentschädigungen in ihrer Entwicklung behindert. Deutschland wurde in der Folge die größte Binnenvolkswirtschaft der Welt. Die Wirtschaftskraft Deutschlands ermöglichte dem Reich die Finanzierung einer hochmodernen und schlagkräftigen Hochseeflotte, die ebenso wie der deutsche Anspruch, neben Großbritannien und Frankreich als weitere Großmacht akzeptiert zu werden, das Misstrauen der bis zu diesem Zeitpunkt einzigen global agierenden Seemacht Großbritannien erregte.

Bismarck zementierte mit der von ihm betriebenen Kaiserproklamation die Teilung des ehemaligen Territoriums des „Heiligen Römischen Reichs (deutscher Nation)“ in ein norddeutsches „Deutsches Reich“ und die - mittlerweile durch den Ausgleich von 1867 geschaffene - Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, die aufgrund ihrer weit über das alte Reichsgebiet des „Heiligen Römischen Reiches" hinausgehenden Territorien als Vielvölkerstaat fortbestand. Die Reichsidee war gleichwohl ideelle Grundlage des späteren Beistandspaktes zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn (gemeinsam mit Italien als „Dreibund" vertraglich sanktioniert). Dieser Beistandspakt war es, der das Deutsche Reich 1914 ohne eigene, unmittelbare Bedrohung veranlasste, in „Nibelungentreue" an der Seite Österreich-Ungarns den Ersten Weltkrieg einzugehen.

Die Abtretung Elsaß-Lothringens - und damit auch die Revision der französischen Expansionspolitik seit dem Dreißigjährigen Krieg am Rhein - manifestierte den politischen Gegensatz zwischen Frankreich und dem neu gegründeten Deutschen Reich. Léon Gambetta, Staatsmann der Dritten Republik, fasste die weitverbreiteten französischen Revanchegelüste mit dem Satz „Niemals davon sprechen, immer daran denken.“ (frz. Original: "Toujours y penser, jamais en parler.") zusammen.Während Bismarck außenpolitisch das Ziel verfolgte, Frankreichs Augenmerk auf die Erweiterung des kolonialen Überseebesitzes abzulenken, verstärkte Wilhelm II. bewusst den Gegensatz mit Frankreich, indem er Deutschland beispielsweise in Marokko (Panthersprung nach Agadir) offen gegen dessen Ziele positionierte. Innenpolitisch gelang es dem Deutschen Reich zu spät, die neu hinzu- bzw. zurückgewonnenen Territorien westlich des Rheins als gleichberechtigte Teile in das Deutsche Reich zu integrieren.

Wenngleich festgestellt werden kann, dass auf den 1870/71-Krieg eine der längsten Friedensphasen (bis 1914) in Westeuropa folgte, konnte und sollte ein politischer Ausgleich zwischen Deutschland und Frankreich nicht erreicht werden. Der Ausbruch des Krieges 1914 emotionalisierte daher Deutsche und Franzosen gleichermaßen: die Deutschen in der Erwartung, den „Welschen" nachhaltig alle Ambitionen auf Ostexpansion auszutreiben, die Franzosen in dem Ziel, die Deutschen weit hinter den Rhein zurückzudrängen und die Schmach von 1870/71 wettzumachen. Nachdem der Krieg von 1914/18 erfolgreich für die Franzosen und ihre Verbündeten endete, legte der dem Zeitgeist entsprechende revanchistische Versailler Vertrag die Grundlagen für die tiefgreifende Staatskrise der jungen deutschen Republik und erleichterte es nunmehr revanchistischen Kreisen auf deutscher Seite, einen Ausgleich zwischen den Nachbarländern erfolgreich zu verhindern. Somit war historisch gesehen der vom Geist des französischen Revanchismus geprägte „Siegfrieden" von Versailles mit einer der Ursachen für den Aufstieg des Nationalsozialismus in Deutschland und damit für den 2. Weltkrieg.

 

Die Königlich Preußische Armee (preußische Armee) war die Armee des preußischen Staates von 1701 bis 1919. Sie ging aus dem seit 1644 existierenden stehenden Heer Brandenburg-Preußens hervor. 1871 ging sie ins Deutsche Heer ein und wurde 1919 als Folge der Niederlage des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg aufgelöst.

Die militärische Stärke dieser Armee war Voraussetzung für die Entwicklung Brandenburg-Preußens zu einer der fünf europäischen Großmächte des 18. und 19. Jahrhunderts. Ihre Niederlage zu Beginn der Napoleonischen Kriege 1806 stellte eine Zäsur in ihrer Geschichte dar. Sie leitete eine grundlegende Modernisierung unter Führung von Gerhard von Scharnhorst ein, die die Armee völlig veränderte. Historiker sprechen deshalb von der altpreußischen Armee (1644–1807) und der neupreußischen Armee (1807–1919).

Nach der Reform nahm die preußische Armee zwischen 1813 und 1815 an den Befreiungskriegen teil und leistete einen entscheidenden Anteil zur Befreiung der deutschen Staaten von der französischen Fremdherrschaft. Während der Zeit vom Wiener Kongress bis zu den deutschen Einigungskriegen wurde die preußische Armee zum Instrument der Restauration und trug wesentlich zum Scheitern der nationalstaatlich-bürgerlichen Revolution von 1848 bei.

Die militärischen Erfolge der preußischen Armee in den Einigungskriegen waren entscheidend für den Sieg der verbündeten deutschen Truppen über Frankreich. Im Kaiserreich bildete sie den Kern des deutschen Heeres. Die Verfassung von 1871 sah vor, dass zu Kriegszeiten die preußischen Armeeverbände in die Verbände des deutschen Heeres integriert werden. Im Ersten Weltkrieg war die preußische Armee damit rechtlich nicht selbstständig. Nach Kriegsende musste Deutschland entsprechend den Vorschriften des Versailler Vertrags seine Landstreitkräfte auf 100.000 Mann verkleinern. Die bestehenden Länderarmeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs wurden aufgelöst.

Eines der auffälligsten Merkmale der preußischen Armee, das ihr Bild bis in die Gegenwart bestimmt, war ihre bedeutende gesellschaftliche Rolle. Ihr Einfluss auch im zivilen Teil des Staatswesens prägte Preußen als Inbegriff eines militaristischen Staates.

Geschichte

Unter dem Großen Kurfürsten (1640–1688)

Die Anfänge der preußischen Armee als stehendes Heer liegen in der Regierungszeit des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688). In einer Sitzung des Geheimen Rates am 5. Juni 1644 wurde die Aufstellung einer stehenden Armee beschlossen. Vorher hatte Brandenburg im Kriegsfall ein bezahltes Söldnerheer aufgestellt, das nach Kriegsende wieder aufgelöst wurde. Dieses Verfahren, so zeigte der Verlauf des Dreißigjährigen Krieges, war nicht mehr zeitgemäß.

Das Wachstum des Heeres erforderte massive Rekrutenaushebungen in Brandenburg. Die nötigen Rekrutenzahlen konnten nur mit Zwangsmaßnahmen aufgebracht werden. Die für die neue Armee unternommenen Werbungen brachten allein in Kleve 4.000 Mann zusammen. Im Herzogtum Preußen konnten 1.200 reguläre Soldaten und etwa 6.000 Milizen ausgehoben werden. In der Kurmark war die Bilanz aufgrund der dezimierten Bevölkerung weit geringer. Lediglich 2.400 Soldaten konnten ausgehoben werden. Hinzu zu zählen waren noch die 500 Musketiere der Leibgarde des Kurfürsten. Bereits 1646, zwei Jahre nach seiner Gründung, bestand das kurfürstliche Heer aus 14.000 Mann, 8.000 regulären Soldaten und 6.000 bewaffneten Milizen.

Friedrich Wilhelm war es auch, der wesentliche Prinzipien der späteren preußischen Armee durchsetzte: 1. Verbindung des Werbesystems mit der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne, 2. Rekrutierung der Offiziere aus dem einheimischen Adel, 3. Finanzierung des Heeres durch die kurfürstlichen Domäneneinkünfte.

Im Zweiten Schwedisch-Polnischen Krieg (1655–1660) erreichte das brandenburgisch-preußische Heer bereits eine Gesamtstärke von rund 25.000 Mann einschließlich Garnisonstruppen und Artillerie. Vom Großen Kurfürsten persönlich geführt, besiegten 8.500 Brandenburger und 9.000 Schweden 40.000 Polen in der Schlacht bei Warschau. In diesem Krieg erlangte Friedrich Wilhelm im Vertrag von Oliva im Jahre 1660 die Souveränität im Herzogtum Preußen.

Friedrich Wilhelm und sein Feldmarschall Derfflinger schlugen 1675 die schwedische Armee im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg in der Schlacht von Fehrbellin. Anschließend vertrieb die kurfürstliche Armee die Schweden aus Deutschland und später aus Preußen während der „Jagd über das Kurische Haff“ von 1678. Diesen Siegen verdankte Friedrich Wilhelm seinen Beinamen „Der Große Kurfürst“.

Während der Regierung Friedrich Wilhelms erreichte die Armee zeitweise eine Friedensstärke von 7.000 und eine Kriegsstärke von 15.000 bis 30.000 Mann.

Unter Kurfürst und König Friedrich I. (1688–1713)

Bei Beginn des Reichskrieges mit Frankreich 1688 ordnete Kurfürst Friedrich III. erstmals an, dass zum Mannschaftsersatz neben der Werbung durch einzelne Regimenter auch seine lokalen, kurbrandenburgischen Landesbehörden innerhalb des Reichs einen Teil der Rekruten aufzubringen haben. Seither ergänzte sich die Armeemannschaft mehrheitlich durch zwangsrekrutierte „Inländer“ und weniger durch geworbene „Ausländer“.

Im Jahr 1701 krönte sich Friedrich III. zum „König in Preußen“. Dies hatte zur Folge, dass seine Armee seitdem „königlich-preussisch“ und nicht länger „kurbrandenburgisch“ hieß. Der Name Preußen ging im Laufe des 18. Jahrhunderts auf den gesamten, inner- und außerhalb des Reichs gelegenen brandenburg-preußischen Staat über. Der Preis, den Preußen für die kaiserliche Anerkennung der Standeserhöhung zu zahlen hatte, war die Teilnahme am Spanischen Erbfolgekrieg. Die preußischen Truppen nahmen unter anderen an den Schlachten von Höchstädt, Ramillies, Turin, Toulon und Malplaquet teil. Während des Spanischen Erbfolgekrieges teilte Friedrich I. seine Truppen an die verschiedenen Kriegsschauplätze auf. 5.000 Mann wurden in die Niederlande geschickt, 8.000 Soldaten nach Italien. Somit standen ungefähr 3/4 der preußischen Truppen im Dienst der Alliierten. Schon zu der Zeit standen die preußischen Truppen im Ruf, die besten Europas zu sein. Die damit verbundene finanzielle Belastung – zusammen mit seinem luxuriösen Lebensstil – zwang den König, die Armee nach Kriegsende zeitweilig auf 22.000 Mann zu reduzieren. Es war die letzte Reduktion der brandenburg-preußischen Armee.

1692 wurde ein Militärgericht gegründet, das die Disziplin der Soldaten heben sollte.

Um 1700 wurde in der preußischen Armee begonnen, die Soldaten immer einheitlicher zu kleiden. Eine uniforme Kleidung brachte mehrere Vorteile: Erstens erfüllte die Uniform die Soldaten mit einem gewissen Korpsgeist. Zweitens war es leichter, Freund und Feind zu unterscheiden. Drittens wurde die Einkleidung der Soldaten durch die Massenanfertigung billiger. In der preußischen Armee dominierte als Grundfarbe Blau.

Unter dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

Besondere Bedeutung erlangte die Armee seit der Regierungszeit des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. (1713 bis 1740). Die Armee genoss Priorität im nunmehrigen Königreich Preußen in einer Weise, dass der Staat ohne die Armee undenkbar wurde.

Friedrich Wilhelm I. war es auch, der 1733 das erste gesetzliche Rekrutierungssystem (Kantonreglement) einführte, welches bis 1814 Bestand haben sollte. Ziel war es, die oftmals gewaltsamen Werbungen der Armee zu beenden. Das Kantonreglement erzwang eine Registrierung zum Militärdienst aller männlichen Kinder. Zusätzlich wurde das Land in Kantone unterteilt, denen jeweils ein Regiment zugeteilt wurde, aus dem es die Wehrpflichtigen rekrutierte. Die Dienstzeit eines Kantonisten (Wehrpflichtiger) betrug in der Regel zwei bis drei Monate im Jahr. Den Rest des Jahres konnten die Soldaten zu ihren Höfen zurückkehren. Städtische Bürger waren oft vom Militärdienst befreit, hatten aber für die Soldaten Quartiere bereitzustellen.

Die Vergrößerung des Heeres erfolgte schrittweise. 1719 zählte es bereits 54.000, 1729 reichlich 70.000, 1739 über 80.000 Mann (zum Vergleich: im Jahre 1739 hatte Österreich 100.000 Mann, Russland 130.000 Mann, Frankreich 160.000 Mann unter Waffen). Preußen steckte „als Zwerg in der Rüstung eines Riesen“. In der Rangfolge der europäischen Staaten an 13. Stelle stehend, besaß es die dritt- oder viertstärkste Militärmacht. Insgesamt gab Preußen zu dieser Zeit 85 % seiner Staatsausgaben für das Heer aus. Was zur Ebenbürtigkeit mit den Großmachtheeren noch fehlte, wurde durch die Qualität der Ausbildung wettgemacht.

Als Lehr- und Mustertruppe diente das Königs-Regiment der Langen Kerls in Potsdam. Dieses Regiment entsprang der Soldatenliebhaberei des „Soldatenkönigs“ die sich zu einer Art wahnsinniger Zwangsvorstellung steigerte. Der König ließ in allen Himmelsrichtungen Europas Werbeoffiziere aussenden, um allen großgewachsenen Männern ab 1,88 Meter habhaft zu werden, die es gab. Diese Leidenschaft des Königs für „lange Kerls“ hatte einen praktischen Sinn, da diese Füsile mit längeren Läufen benutzen konnten. Der Ladestock konnte schneller aus dem Vorderlader gezogen und eingeführt werden. Damit konnten diese genauer und weiter im Gefecht schießen. Ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Armeen. Das Regiment umfasste drei Bataillone mit 2400 Mann. Jeden Soldaten dieses Regimentes kannte der König persönlich mit Namen, Herkunft, Lebenslauf und privaten Umständen.

Das Offizierskorps bestand seit der Regierungszeit Friedrich Wilhelm I. im Wesentlichen aus Angehörigen des Adels. Dieser musste allerdings regelrecht systematisch gezwungen werden in die Armee einzutreten. Friedrich-Wilhelm I. verbot dem Adel den Militärdienst in einer anderen als der preußischen Armee. Weiterhin erließ er die Anordnung, dass der Adel seine Söhne im Alter von 12–18 Jahren zur Ausbildung und Erziehung in das neu geschaffene Kadettenkorps zu geben hatte. Somit wurde der Adel, ähnlich den einfachen Bauern oder Bürgern, einer Dienstpflicht unterworfen. Grundsätzlich wurden in Friedenszeiten nur in Ausnahmefällen langgediente und besonders bewährte nichtadlige Unteroffiziere zu Offizieren ernannt.

Obwohl Friedrich Wilhelm I. als Soldatenkönig in die Geschichte einging, führte er in seiner gesamten Amtszeit seine Armee nur einmal in den Krieg und zwar während des Großen Nordischen Krieges in der Belagerung von Stralsund (1715).

Unter Friedrich dem Großen (1740–1786) bis zur Niederlage von 1806

Der Nachfolger von Friedrich Wilhelm I., Friedrich der Große (1740–1786), begann nach Neugliederung der preußischen Infanterie ein halbes Jahr nach der Thronbesteigung die Schlesischen Kriege und in europäischer Perspektive den übergeordneten Österreichischen Erbfolgekrieg. Die preußische Armee erlangte einen Sieg über Österreich in der Schlacht bei Mollwitz (1741) unter der Führung von Feldmarschall Kurt Christoph von Schwerin und entschied so den ersten Schlesischen Krieg zu Gunsten Preußens.

Österreich versuchte Schlesien im Zweiten Schlesischen Krieg zurückzuerobern. Die preußische Armee hatte sich jedoch in den zwei Friedensjahren um neun Feldbataillone, 20 Husarenschwadronen (darunter 1 Schwadron Bosniaken) und sieben Garnisonsbataillone vermehrt. Außerdem führte man bei der Kavallerie und der Infanterie am 1. Juni 1743 ein neues Reglement ein, in dem die Erfahrungen des Ersten Schlesischen Krieges berücksichtigt wurden. So wurden Österreich und Sachsen in der Schlacht bei Hohenfriedberg 1745 besiegt. Besonders die Husaren unter der Führung von General Zieten konnten sich in dieser Schlacht auszeichnen.

Österreich verbündete sich daraufhin mit Frankreich im Zuge der Diplomatischen Revolution (1756); Österreich, Frankreich und Russland standen gemeinsam gegen Preußen. Friedrich der Große griff seine Feinde mit einer Armee von 150.000 Mann präventiv an, womit er den Siebenjährigen Krieg auslöste. Obwohl zahlenmäßig unterlegen, erreichte die preußische Armee beachtenswerte Siege in der Schlacht von Roßbach und der Schlacht von Leuthen 1757. Hingegen wurden die preußischen Kräfte in der Schlacht bei Kunersdorf deutlich besiegt (1759).

Mit zunehmend schwindenden physischen Reserven gewann vor allem der Kleinkrieg immer größere Bedeutung. Um die Überlegenheit der Österreicher (Grenzer, Panduren) und Russen (Kosaken) hier ausgleichen zu können, stellte Friedrich Freibataillone („Dreimal blau und dreimal des Teufels, ein exekaberes Geschmeiß!“) auf und griff sogar, mit Aufstellung von Milizeinheiten, der militärischen Entwicklung der Befreiungskriege vor.

Der offensiv orientierte Friedrich II. war ein Verfechter der „Schiefen Schlachtordnung“, welche beträchtliche Disziplin und Mobilität der Truppen erforderte. Dabei wurde der Großteil seiner Streitkraft auf den linken oder rechten Flügel des Feindes konzentriert. Diese ließ er gestuft um die gegnerische Flanke vorrücken. Um den Zug zu vertuschen, griff Friedrich gleichzeitig die gegnerische Linie mit weiteren Einheiten frontal an, um den Gegner beschäftigt zu halten, damit der keine Zeit bekam, seine Formation dem Zug anzupassen. Wenn die Truppen nah an der Flanke des Gegners positioniert waren, konnten die preußischen Einheiten lokale Überlegenheit erlangen, in die Flanke eindringen und die feindlichen Reihen von der Seite her aufrollen und die Formation damit sprengen. Obwohl diese Taktik bei Kunersdorf fehlschlug, wurde sie mit großem Erfolg in der Schlacht von Leuthen und der Schlacht von Roßbach angewandt. Gegen Ende des Siebenjährigen Krieges begann Friedrich II. neue Taktiken auszuarbeiten, um die schräge Gefechtsreihe zu ersetzen.

Die preußische Niederlage schien kurz bevorzustehen, aber Friedrich der Große wurde durch das „Mirakel des Hauses Brandenburg“ gerettet. Der plötzliche Tod der Zarin Elisabeth führte zum Ausscheiden Russlands aus dem Krieg und zur Rettung Preußens. Der Besitz Schlesiens wurde im Frieden von Hubertusburg (1763) bestätigt. Am Ende von Friedrichs Regierungszeit (1786) war die preußische Armee ein fester Bestandteil der preußischen Gesellschaft geworden. Die Mannschaftsstärke der preußischen Armee betrug etwa 193.000 Soldaten. Dies veranlasste den französischen Politiker und Schriftsteller Marquis de Mirabeau zu der Bemerkung, dass „Preußen kein Land mit einer Armee war, sondern eine Armee mit einem Land“ sei.

Der Nachfolger Friedrichs des Großen, sein Neffe Friedrich Wilhelm II., kümmerte sich kaum um die Armee. Er hatte wenig Interesse an militärischen Fragen und übertrug die Verantwortung für sie vor allem an Karl-Wilhelm Ferdinand, Herzog von Braunschweig, an Wichard von Möllendorff sowie an Ernst von Rüchel. In der Folgezeit büßte die Armee ihren militärischen Qualitätsstandard ein. Geführt durch alternde Veteranen der Schlesischen Kriege, zudem schlecht ausgerüstet, konnte sie nicht mit der französischen Armee der Napoleonischen Kriege mithalten.

Von der Heeresreform unter Scharnhorst bis zu den Befreiungskriegen

Einen großen Umbruch brachte das Jahr 1806. Das Heer, das bis dahin aus Zwangsverpflichteten und Geworbenen bestand, wurde in der Schlacht bei Jena und Auerstedt von der französischen Armee vernichtend geschlagen. Preußen verlor als Folge dieser Niederlage im Frieden von Tilsit 1807 große Teile seines Territoriums und die Armee wurde auf eine Stärke von 42.000 Mann begrenzt. Daraufhin begann Gerhard von Scharnhorst die Heeresreform.

August von Gneisenau, Carl von Clausewitz und andere Offiziere halfen ihm bei der Reorganisation des Heeres. Scharnhorst öffnete die Armee für Bürgerliche mit dem Ziel, den Leistungsgedanken vor den Geburtsrechten des Adels zu verstärken. Dies galt besonders für das Offizierskorps. Das Bürgertum und der Adel sollten eine neue Offiziersschicht bilden, die des wissenschaftlich gebildeten Offiziers.

Er befürwortete das Konzept der Massenaushebung (französisch levée en masse) für das preußische Heer, um die begrenzte preußische Armee zu verstärken; daraufhin wurde die Landwehr als Miliz geschaffen, die eine Stärke von 120.000 Mann erreichte. Nach Abschluss der Reorganisation im September 1808 dienten von den 142 preußischen Generälen des Jahres 1806 nur noch 22, von den übrigen waren 6 gefallen und 17 strafweise ausgeschieden. Scharnhorst führte das „Krümpersystem“ ein, indem bis zu einem Drittel der jeweiligen Soldaten beurlaubt und durch neue Rekruten ersetzt wurde. Dadurch wurde die festgesetzte Höchststärke von 42.000 Mann nicht umgangen, gleichzeitig aber ein Reservoir an dienstfähigen Männern geschaffen.

Scharnhorst reformierte ebenfalls den Strafenkatalog. Stockprügel und der Spießrutenlauf wurden verboten, stattdessen sah das neue System nur noch Arreststrafen vor. Bei kleineren Vergehen wurden die Strafen entsprechend abgestuft, vom Nachexerzieren bis hin zum Arbeitsdienst oder der Strafwache. Diese Reform der Disziplinarstrafen war notwendig, damit das Konzept des Volksheeres aufgehen konnte. Das Bild des in den Dienst gepressten Soldaten, der mit Desertion drohte und den man mit Gewalt in der Armee halten musste, sollte abgelöst werden. Stattdessen sollte der Soldat ein angesehener ehrenhafter Berufsstand werden, der seine Pflichten freiwillig erfüllt. Der Erfolg dieser Reformpolitik ermöglichte Preußen wenige Jahre später, an den Befreiungskriegen erfolgreich teilnehmen zu können.

Der Bündnisvertrag vom 24. Februar 1812 verpflichtete Preußen zur Stellung eines Hilfskorps von 20.000 Mann (14.000 Mann Infanterie, 4000 Mann Kavallerie, 2000 Mann Artillerie mit 60 Kanonen) für den Krieg gegen Russland. Dieses Hilfskorps wurde der 27. Division des X. Armeekorps der „Grande Armée“ zugeteilt. Die teilzunehmenden Bataillone und Regimenter wurden per Losentscheid ausgesucht. Das preußische Hilfskorps (Yorcksches Korps) geriet aber nicht in den Untergang der Großen Armee auf ihrem Weg nach Moskau und zurück, da es auf der linken Flanke in Kurland eingesetzt war. Widerrechtlich wurden dagegen auf direkten Befehl Napoleons zwei Stammkompanien der preußischen Artilleriebrigade der französischen Garde-Artillerie als Trainsoldaten angeschlossen. Diese kamen bis nach Moskau und sind dort im Gefolge der Garde-Artillerie mit untergegangen. Von diesen beiden Einheiten gab es fast keine Rückkehrer. Trotz einiger Gefechte konnte das Hilfskorps von Yorck weitgehend geschont werden und bildete nach einer Ergänzung im Januar/Februar 1813 in Tilsit den Kern der ersten Truppen im Befreiungskampf gegen Frankreich.

Nach der Niederlage der „Grande Armée“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen (Tauragė in Litauen) der Waffenstillstand zwischen Preußen und Russland durch den preußischen Generalleutnant Graf Yorck und von Diebitsch, General der russischen Armee, unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs. Die Konvention besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen solle. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden.

Als am 17. März 1813 das Volk zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, standen 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt, ab 1814 galt sie auch für die Friedenszeit. Neben dem Stehenden Heer und der Landwehr, wurde mit dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 noch ein drittes Aufgebot geschaffen, der sogenannte Landsturm, der nur für den Verteidigungsfall eingesetzt werden konnte und das letzte Aufgebot darstellte. Am Ende des Jahres 1815 hatte die preußische Armee eine Stärke von 358.000 Mann.

Vom Wiener Kongress bis zu den Einigungskriegen

Nach dem Wiener Kongress wurde ein Großteil der Landwehr und ein Teil der Linienarmee demobilisiert, so dass die Stärke von 358.000 Mann 1815 auf etwa 150.000 Mann im Jahre 1816 sank. In den Jahren zwischen 1816 und 1840 (Tod Friedrich Wilhelm III.) wurde der Militärhaushalt infolge eines strukturellen Haushaltsdefizits des preußischen Staates durch vielerlei Sparmaßnahmen begrenzt. Betrug der Anteil am Haushalt 1819: 38 %, so fiel der Militäranteil am Staatshaushalt 1840 auf: 32 %.

Nach den Befreiungskriegen verblassten viele der zum Teil idealistisch gedachten Militärreformen. Dies ging mit der allgemeinen Restauration der alten Zustände einher. Die Landwehr war nicht in der Lage, den Platz, den ihr neben dem stehenden Heer zugedacht war, einzunehmen, da ihr militärischer Wert zu begrenzt war. Der Offiziersberuf stand zwar weiterhin dem Bürgertum offen, jedoch wurde die Adelsschicht offensichtlich bevorzugt. So wurde die preußische Armee wieder ein Hort für konservative, aristokratische und monarchische Gesinnung. Während der Revolution von 1848 war die preußische Armee das Instrument, das dafür sorgte, dass die Revolution scheiterte und die Herrschaftsstrukturen unangetastet blieben. Nachdem Preußen im Jahre 1850 eine Verfassung bekam, wurden die Soldaten auf den Herrscher vereidigt und nicht etwa auf den preußischen Staat.

1859 wurde Albrecht von Roon (Kriegs- und Marineminister) von Wilhelm I. beauftragt, eine Heeresreform durchzuführen um sich den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Ursachen für den erneuten Reformbedarf lagen im technischen Fortschritt und der stark gestiegenen Bevölkerungszahl (Die Heeresgröße lag wie 1816 bei 150.000 Mann). Weiterhin zeigte sich nach zwei chaotischen Mobilmachungen 1850 und 1859, dass die Landwehr für einen Verteidigungskrieg zwar gut zu gebrauchen war, jedoch bei einem Angriffskrieg nur von begrenztem Wert.

Sein Ziel war es, das System von Scharnhorst auszudehnen und eine bewaffnete Nation zu schaffen. Um dies zu erreichen, schlug er in seiner Heeresreform vor, die Wehrpflicht bei drei Jahren beizubehalten, die Rekrutenzahl um 1/3 zu erhöhen, das Feldheer zu vergrößern und die Landwehr zu verkleinern. Durch einen dadurch ausgelösten Verfassungskonflikt wurde die Reform erst 1866 vom Norddeutschen Bund angenommen. Durch die weitere Zurückdrängung der Landwehr wurde der Prozess der „Entbürgerlichung“ des Heeres weiter vorangetrieben.

Außerdem wurde in dieser Zeit (1850er und 1860er) die veraltete Ausrüstung modernisiert. Die preußische Armee war die erste, die die gesamte Infanterie mit gezogenen Gewehren, den Zündnadel-Hinterladern, ausstattete. Ebenso wurden die bisherigen glattgebohrten Geschütze allmählich durch neue gezogene Geschütze ersetzt. Der starke Drill, der noch von Friedrich Wilhelm I. stammte, wurde mehr und mehr von einem besseren Ausbildungssystem verdrängt, indem mehr Wert auf Gefechtsübungen und Scheibenschießen gelegt wurde. Dadurch wurde die Kampfkraft der Armee deutlich verbessert. Nachdem die Berufsausbildung der Offiziere lange Zeit vernachlässigt worden war, brachte man sie wieder auf einen hohen Stand. Durch diese Umstellungen wandelte sich die preußische Armee wieder in eine der kampfkräftigsten ihrer Zeit. Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 und der Deutsche Krieg von 1866 zeigte diese Tatsache deutlich.

Im Kaiserreich

Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 wurde die preußische Armee zum Kernbestandteil des Deutschen Heeres, die Badische Armee ging als XIV. Korps in ihr auf. Die preußische Armee blieb in Friedenszeiten rechtlich neben den anderen Länderarmeen (Sächsische Armee, Bayerische Armee, Württembergische Armee) bestehen.

So gab es nach Artikel 63 Absatz 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 zu Kriegszeiten ein gesamtdeutsches Heer, das dem Oberbefehl des Kaisers unterstand. In Friedenszeiten dagegen war den Bundesfürsten mit eigenem Heer (Preußen, Sachsen, Württemberg und Bayern) der Oberbefehl vorbehalten. Somit hatte in Friedenszeiten der preußische König (der zugleich deutscher Kaiser war) den Oberbefehl über die preußische Armee. Zudem behielt das preußische Parlament in Friedenszeiten das Etatrecht für den Militärhaushalt. Durch die Reichsgründung besaß kein Bundesstaat mehr ein souveränes Kriegführungsrecht.

Die preußische Armee als rechtlich eigenständige Armee wurde 1919 mit der Aufstellung der Reichswehr aufgelöst.

Ein wichtiges Nachschlagewerk für und über die preußische Armee war – und ist noch heute zum Beispiel für Historiker oder Genealogen – die regelmäßig vom Kriegsministerium zu Berlin herausgegebene Rangliste.

Nach der Auflösung

Artikel 160 des Versailler Vertrages begrenzte die Größe des Landheeres auf 100.000 und die der Marine auf 15.000 Berufssoldaten. Der Unterhalt von Luftstreitkräften, Panzern, schwerer Artillerie, U-Booten und Großkampfschiffen war dem Reich untersagt. Zugleich wurde die Auflösung von Generalstab, Kriegsakademien und Militärschulen verfügt.

Die meisten Soldaten wurden entlassen; viele hatten Schwierigkeiten, sich nach dem Krieg im Zivilleben zurechtzufinden.

Reichswehrminister Otto Geßler begnügte sich während seiner Amtszeit mit begrenzten politischen und administrativen Aufgaben; es gelang dem Chef der Heeresleitung Hans von Seeckt, die Reichswehr der Kontrolle des Reichstages weitgehend zu entziehen. Unter Seeckt entwickelte sich die Reichswehr zu einem „Staat im Staate“. Sie fühlte sich eher einer abstrakten Staatsidee als der Verfassung verpflichtet und stand der politischen Linken mit ausgeprägtem Misstrauen gegenüber.

V. Seeckt war 1885 in die preußische Armee eingetreten und hatte bis 1918 eine steile Karriere gemacht. Während des Kapp-Putsches 1920 verweigerte Seeckt den Einsatz der Reichswehr gegen die putschenden Freikorps; den Aufstand der Roten Ruhrarmee ließ er aber brutal niederschlagen. Die Reichswehr organisierte außerdem mit der sogenannten „Schwarzen Reichswehr“ eine geheime und mit paramilitärischen Formationen vernetzte Personalreserve, als deren Führungskader sie sich begriff. 1926 wurde v. Seeckt gestürzt.

Unter der Reichspräsidentschaft Hindenburgs erlangte die Reichswehrführung zunehmenden politischen Einfluss und bestimmte schließlich auch die Zusammensetzung der Reichsregierungen mit. Dadurch trug die Reichswehr maßgeblich zur Entwicklung eines autoritären Präsidialsystems während der Endphase der Weimarer Republik bei.

Uniformierung

Allgemeines

Uniformen im modernen Sinn wurden erst mit Einführung der stehenden Heere und der Gründung von Textilmanufakturen eingeführt. Die Grundfarbe der Uniformen war in Preußen blau. Diese war günstig in der Herstellung und meist die Farbe der ressourcenschwachen protestantischen Staaten im Nordosten Europas, wie zum Beispiel Schweden oder Hessen-Kassel. Im Gegensatz dazu trugen reiche römisch-katholische Staaten im Allgemeinen helle (Weiß, Grau und Gelb), reiche protestantische Staaten rote Uniformröcke (Kurhannover, Dänemark, Großbritannien).

Ursprünglich wurde in Brandenburg-Preußen die Uniform Livree oder Montierung genannt, erst ab Friedrich II. setzte sich die Bezeichnung Uniform durch, die alten Begriffe haben sich aber umgangssprachlich noch lange behauptet.

Als grobe Regel galt, dass der preußische Soldat einmal im Jahr eine neue Uniform bekam, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer. Jeder Soldat konnte – nachdem er eine Austauschgarnitur erhielt – seine alte Uniform zur freien Verfügung behalten. In der Regel wurde diese zur Einkleidung der Familienmitglieder weiterverwendet. So kam es, dass besonders auf dem Land die ausgesonderten Uniformen durch die Zivilbevölkerung jahrelang getragen wurden. Hergestellt wurden die preußischen Uniformen zum größten Teil durch das extra dafür im Jahre 1713 durch königliche Weisung gegründete königliche Lagerhaus in Berlin.

Insbesondere die Offiziersuniform erfüllte nicht nur repräsentative Funktion, sondern wurde von ihren Trägern auch im Rahmen einer jeweils spezifischen Regimentskultur als Distinktionsmittel genutzt. Auch ohne Dienstgradabzeichen ließen sich über Details der Uniform (z. B. Hutfedern, Portepees) Binnendifferenzierungen vornehmen.

Infanterie

Kurbrandenburgisch/preußische Infanterieuniformen (1644–1709)

Blauer, vorne offener Rock, dazu Halsbinde, Weste, Hosen und Strümpfe in Regimentsfarben. Breite Halbschuhe mit Spangen, eine große Patronentasche und einen breiten, aufgeschlagenen Hut oder Grenadiermütze. Die Offiziere unterschieden sich durch bessere Stoffe, Schnitte und Stickereien an der Uniform. Zeichen ihres Standes waren auch Sponton, Degen und die Offiziersschärpe.

Altpreußische Infanterieuniformen (1709–1806)

1709 wurde ein Reglement für einheitliche preußische Uniformen eingeführt. Es wurde von allen Soldaten (Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren) im Prinzip der gleiche blaue Rock getragen. Die Röcke unterschieden sich in der Qualität der Stoffe und der Schnitte. Dazu eine weiße oder gelbe Weste und eine gleichfarbige Hose. Die Gamaschen waren anfangs weiß, ab 1756 schwarz, mit Halbschuhen. Stiefel wurden zumeist nur von den Stabsoffizieren und Generälen getragen. Ärmel, Rabatten, Kragen und Aufschläge waren in den Regimentsfarben ausgeführt. Ebenso war das jeweilige Regiment an der Form der Ärmelaufschläge sowie der Farbe und der Gestalt der Knöpfe, Borten, Schleifen, Tressen und Stickereien zu erkennen. Kopfbedeckung war der Dreispitz, bei den Grenadieren die Grenadiermütze.

Offiziere waren am Portepee, der Schärpe und am Ringkragen zu erkennen. Die Offiziere untereinander unterschieden sich durch die Stickereien am Rock. Ab 1742 wurden die Generäle durch eine Straußenfeder an der Hutkrempe erkenntlich. Unteroffiziere waren an einer glatten Litze am Hut und Tressen an den Ärmelaufschlagen sowie an der Seitenwaffe zu erkennen. Seit 1741 in der Garde und seit 1789 allgemein durften die Unteroffiziere ab Vizefeldwebel auch das Portepee tragen.

Jäger trugen einen grünen Rock mit grüner Weste und dazu eher olivefarbene Hosen mit schwarzen Gamaschen, ab 1760 Stiefel.

Neupreußische Infanterieuniformen (1806–1871)

Infolge der französischen Revolution und den sich anschließenden Erfolgen der napoleonischen Armeen nach 1789 passten sich die auch die preußischen Uniformen mehr dem neuen französischen Stil an. Bis zum Untergang der altpreußischen Armee in der Schlacht von Jena und Auerstedt glichen sie noch weitgehend den Uniformen zu den Zeiten Friedrichs II.

Im Zuge der Heeresreformen nach dem Untergang der altpreußischen Armee 1806 wurden auch neue Uniformen eingeführt. Die Grundfarbe blieb blau. Die neuen Röcke waren der Mode entsprechend sehr kurz, die Hosen weit nach oben gezogen, teilweise jetzt eher grau, sehr hohe Stehkragen, Rock und Hose sehr eng geschnitten. Als Kopfbedeckung wurde das Tschako in einer hohen und weiten Form eingeführt. Schulterstücke bzw. Epauletten zur Unterscheidung der Dienstgrade wurden ab 1808 eingeführt.

Die neu entstandene Landwehr hatte eine einfach gehaltene Uniform mit einer Litewka aus blauem oder schwarzem Tuch mit farbigem Kragen und weiten leinenen Hosen. Die Abzeichen am Kragen, Aufschlagvorstoß, Mützenrand und Deckelvorstoß waren in den Farben der jeweiligen Provinz gehalten. Auf der Mütze trugen sie ein großes Landwehrkreuz.

1843 wurde ein neuer Helm, im Volksmund „Pickelhaube“ genannt, eingeführt. Die Glocke war anfangs sehr hoch geschnitten. Allgemein änderten sich die Uniformen der Mode entsprechend Mitte des Jahrhunderts zu niedrigeren und weicheren Stehkragen, längeren Rockschößen, weiterem Hosenschnitt und niedrigerem Helm mit kürzeren und runden Augenschirmen in mehreren Schritten. 1853 wurde der sogenannte Gefreiten-Knopf am Kragen als Dienstgradabzeichen eingeführt. 1866 kamen die endgültigen Schulterstücke für die Offiziere. Der Waffenrock wurde einreihig mit acht Knöpfen. Die Stiefel wurden niedriger bis zu der bekannten „Knobelbecher-Form“.

Preußische Infanterieuniformen im Kaiserreich 1871–1919

Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Nach der Reichsgründung wurde ab 1897 neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen. 1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die aber nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte. Die feldgraue Uniform erfuhr bis zum Kriegsbeginn und während des Krieges noch einige Änderungen, so wurde die Farbe beispielsweise eher ein Graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich eine feldgraue Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt.

Jäger und Schützen trugen einen dunkelgrünen Waffenrock und als Kopfbedeckung ein Tschako. Die Artillerie trug ebenfalls einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzem Kragen. Die Helmspitze endete in einer Kugel. Die Soldaten des Trains trugen dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauem Kragen und ein Tschako.

Kavallerie

Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Einige Regimenter trugen dazu einen Pelz. Die Dragoner hatten einen Waffenrock aus kornblumenblauem Tuch mit je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Der Helm war ähnlich dem der Infanterie. Die Ulanen hatten eine Ulanka (Waffenrock) aus dunkelblauem Tuch mit Epauletten und je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Bei den Kürassieren war der Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung war ein Stahlhelm (Kürassierhelm). Die Jäger zu Pferde hatten einen Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch mit hellgrünen Schulterklappen und Aufschlägen. Geschwärzter Stahlhelm als Kopfbedeckung.

Dienstgrade

Dienstgradgruppen

Es gab sechs Dienstgradgruppen in der preußischen Armee: 1. Mannschaften (Gemeine), 2. Unteroffiziere (mit und ohne Portepee), 3. Subalternoffiziere, 4. Hauptleute, 5. Stabsoffiziere und 6. Generale.

Der Mannschaftsdienstgrad beschränkte sich auf den einfachen Soldaten, seinerzeit „Gemeiner“ genannt, der auch nach der jeweiligen Waffengattung bezeichnet wurde und als zweiter Dienstgrad den Gefreiten bei der Infanterie. Bei der Kavallerie verzichtete man ganz auf den Gefreitendienstgrad. Erst 1859 änderte sich dies durch die Einführung des Obergefreiten-Dienstgrades teilweise. Allerdings blieb dieser Dienstgrad nur auf die Artillerie beschränkt. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts wurden einige Dienstgradbezeichnungen in Preußen modernisiert. Anstelle der bisherigen Bezeichnungen Obristwachtmeister und Obrist setzte sich die Bezeichnung Major und Oberst durch.

Im 18. Jahrhundert waren Dienstgradabzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Dienstgrade noch nicht üblich. Sie wurden erst 1808 in Preußen eingeführt. Mit der Einführung einer einheitlichen Uniformierung in der preußischen Armee, bekamen die Offiziere nach und nach Abzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Rangklassen. So galt das Tragen eines Degens im 18. Jahrhundert bereits als Rangabzeichen. Weitere Unterscheidungsmerkmale waren zum Beispiel die Qualität und der Schnitt der Uniform an sich.

Die Dienstgrade der preußischen Armee waren Vorbild für die Dienstgrade der nachfolgenden deutschen Armeen bis zur heutigen Bundeswehr.

Dienstgradabzeichen

Die Gefreiten trugen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf (der sog. Gefreitenknopf) mit dem preußischen Adler. Die Obergefreiten trugen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere.

Unteroffiziere ohne Portepee trugen goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast. Die Sergeanten trugen dazu einen großen Auszeichnungsknopf.

Unteroffiziere mit Portepee (Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister) trugen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee.

Offiziersstellvertreter trugen die Abzeichen der Vizefeldwebel (beziehungsweise Vizewachtmeister) mit dem Unterschnallkoppel der Offiziere. Die Schulterklappen hatten eine Tresseneinfassung.

Leutnants und Hauptleute trugen ein Schulterstück (Achselstück) aus mehreren nebeneinander liegenden Pattschnüren. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Ein einfacher Leutnant trug keinen Stern, ein Oberleutnant trug einen silbernen Stern, ein Hauptmann hatte zwei silberne Sterne. Die Epauletts waren ohne Fransen, sonst wie die Schulterstücke.

Die Epauletten der Stabsoffiziere hatten geflochtene mit Silber durchzogene Schnüre. Beim Major ohne Stern, der Oberstleutnant hatte einen goldenen Stern, ein Oberst zwei goldene Sterne. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften trugen. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie die Schulterstücke.

Die Generale besaßen am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. An den Schulterstücken waren die goldenen geflochtenen Schnüre silberdurchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern, General der Infanterie usw. zwei Sterne, Generaloberst drei Sterne und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe. Epauletts mit goldenen Fransen.

Bewaffnung

Die Bewaffnung der Soldaten der preußischen Armee war je nach Dienstgrad und Regiment verschieden. Im 17. und 18. Jahrhundert bestand das Wehrmaterial aus Degen, Säbel, Pike, Bajonett, Muskete, Gewehr (Steinschlossflinte), Karabiner, Kanone, Haubitze und Mörser. Die Hieb- und Stichwaffen änderten sich wenig im Laufe des 19. Jahrhunderts. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen die sog. Zündnadelgewehre hinzu, wovon 60.000 Stück im Auftrag von König Friedrich Wilhelm IV. im Jahre 1840 gefertigt wurden. Hinzu kamen außerdem ein größtenteils neugeschaffenes, erleichtertes Material an altbewährten glatten Geschützen (Kanonen und Haubitzen), bei denen sowohl Wirkung als auch Beweglichkeit ausgewogener berücksichtigt wurden.

Organisation

Altpreußische Armee

Wie alle Armeen in der Zeit von 1644 bis 1806 bestand die Armee aus den Waffengattungen der Infanterie und Kavallerie. Als eigenständige Waffengattung kam die Artillerie später hinzu. Die preußische Armee konzentrierte sich mehr auf die Infanterie. So stellten die beiden Waffengattungen Kavallerie und Artillerie wenig mehr als Unterstützungskräfte der Infanterie in der Ansicht der damaligen Befehlshaber dar. Dies äußert sich zum Beispiel in der sehr auf die Infanterie zentrierten Ausbildung der Artillerie oder der Dragoner. Wie der Anstieg der numerischen Größe der Armee in Verlaufe der Zeit vermuten lässt, so stieg die Zahl der neugegründeten militärischen Einheiten parallel mit an. Bei allen drei Waffengattungen stellte das Regiment die größte Organisationsform in der Armee dar. Die Stärke veränderte sich natürlich in Verlaufe der Zeit, so dass einheitliche Zahlenangaben nicht möglich sind.

Die Infanterie bildete bis 1806 nach und nach insgesamt 60 Infanterieregimenter aus.

Die Kavallerie hatte bis 1806 eine Anzahl von 35 Regimentern gebildet.

Die Artillerie bestand 1806 aus 4 Feldartillerieregimentern, einem reitenden Artillerieregiment und 17 Garnisonartilleriekompanien.

Neben diesen drei Waffengattungen gab es auch noch kleinere Gruppen in der preußischen Armee. Zu nennen wären die technischen Truppen (zum Beispiel Mineure und die Ingenieure), Spielleute, das rudimentäre Sanitätswesen und die Feldprediger.

Neupreußische Armee

Die altpreußische Armee wurde im Krieg von 1806 durch Napoleon völlig zerschlagen, viele Soldaten gingen in Gefangenschaft. Die preußischen Generäle hatten 1806 schmerzlich erfahren, dass die bisherige Organisationsstruktur mit dem Regiment als größte Organisationsform, strikt getrennt nach den einzelnen Waffengattungen, nicht mehr zeitgemäß war. Mit der Neuaufstellung der Armee ab 1807 wurde beschlossen, die alten Regimenter in ihrer bestehenden Form aufzulösen und eine neue Struktur zu schaffen.

Die Reformer um Scharnhorst bildeten daraufhin gemischte Truppenverbände, in denen die verschiedenen Waffengattungen (Artillerie, Kavallerie, Infanterie) integriert waren. Diese Truppenverbände sollten in der Lage sein, sämtliche in einer Schlacht bzw. in einem Feldzug auftretenden Probleme/Aufgaben eigenständig zu lösen. So entstanden zusätzlich zu der bisherigen Gliederung folgende Großverbände: 1. das Armeekorps, 2. die Division, 3. die Brigade.

Die neue Gliederung der preußischen Armee war folgende:

Armeekorps,

Division,

Brigade

Regiment,

Bataillon,

Kompanie.

Nach der erfolgten Reformierung und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1814 entstand das typische Nebeneinander von Linienarmee und Landwehr in der Armee. So wurde im Kriegsfall jedem Linienregiment ein Landwehrregiment zugeordnet, die zusammen eine Brigade bildeten. Eine weitere wichtige strukturelle Änderung stellte die Einrichtung des preußischen Kriegsministeriums ab dem 25. Dezember 1808 dar, anstelle der zuvor auf verschiedene Behörden verteilten Militärverwaltung.

Die preußische Infanterie gliederte sich ab 1807 in eine Linieninfanterie, Leichte Infanterie/Jäger und der Landwehrinfanterie. Die Linieninfanterie behielt weiterhin die alten Bezeichnungen Musketier, Füsilier, Grenadier, jedoch gab es außerhalb des Namensbereiches keinerlei Unterschiede mehr. Die Kavallerie gliederte sich ebenfalls in eine Linienkavallerie und die Landwehrkavallerie, letztere wurde jedoch 1866 aufgelöst. Die Linienkavallerie bestand weiterhin aus verschiedenen Kavallerietypen: den Kürassieren, Husaren, Dragonern und neu hinzugekommen die Ulanen. Ein Sonderfall in der Armee stellten die Garderegimenter dar, die zusammen das Gardekorps bildeten (Armeekorps mit eigener Gliederung). Die preußische Armee bildete bis 1914 insgesamt acht Garde-Kavallerieregimenter und 11 Garde-Infanterieregimenter aus.

Von Ende 1815 bis 1859 blieb die Struktur der preußischen Armee weitgehend gleich. Eine größere Veränderung fand 1861 infolge der Heeresreform durch von Roon statt, als zusätzliche Linienregimenter gegründet wurden auf Kosten der Landwehr, die erheblich an Bedeutung verlor. Durch die Bildung des Norddeutschen Bundes wurden weitere Kontingente kleinerer Staaten in die Armee integriert. Von der Reichsgründung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs stieg die Stärke der preußischen Armee immer mehr an. Sie bildete bis zu 80 % der Reichsarmee.

1900 bestanden 17 preußische Armeekorps (daneben drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches). Einem Armeekorps unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge. Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, zwei Kavallerieregimenter zu vier Schwadronen und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand aus normalerweise aus drei Bataillonen, welche aus je vier Kompanien bestanden, pro Regiment also zwölf Kompanien.

Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung. Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, sechs Ärzten, 1.977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie sechs Militärbeamte, insgesamt also 2.058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke. Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte fünf Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat vier Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften.

1914 umfasste die preußische Armee: 166 Infanterieregimenter, 14 Jäger-/Schützen Bataillone, 9 MG- Abteilungen, 86 Kavallerieregimenter, 76 Artillerieregimenter, 19 Fußartillerieregimenter (Festungsartillerie), 28 Pionierbataillone, 7 Eisenbahnbataillone, 6 Telegrafenbataillone, 4 Fliegerbataillone, 1 Kraftfahrbataillon, 19 Train-Abteilungen.

Lebensverhältnisse der Armeeangehörigen in der altpreußischen Armee (1644–1807)

Wohnverhältnisse

Nach der Einführung des stehenden Heeres durch den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm änderte sich das Leben der Soldaten grundlegend. Zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges hatten die Landsknechte Anspruch auf Sold und die Beute bei Erstürmung und Plünderung einer eroberten Stadt. Einen sonstigen Anspruch auf Verpflegung gab es nicht. Ein einheitliches Rechts- und Bestrafungssystem hat es für die Soldaten ebenfalls nicht gegeben. Zur Sommerzeit verblieben die Truppen in temporären Lagern und zur Winterzeit wurden sie einquartiert.

Diese Form der Einquartierung wurde nun für die stehenden Regimenter üblich. Das heißt, dass die Bürger den Soldaten eine Stube (zur Straße gelegen) in ihren Häusern zur Verfügung zu stellen hatten. Diese Einquartierungen verursachten bei den Wirten eine erhebliche Last (dies gilt besonders für verheiratete Soldaten). Als Ausgleich erhielten die Wirte für einen verheirateten Soldaten 14 Groschen, für einen unverheirateten 10 Groschen pro Monat. Die Kavallerieregimenter lagen zunächst in Dörfern auf dem Land, wurden dann aber auch in die Städte verlegt. Der Grund für die Verlegung lag in der besseren Kontrolle der Soldaten in der Stadt (die Stadt als abgeschlossenes System) und den ausufernden Disziplinlosigkeiten derselben gegen die ländliche Bevölkerung. Alle von der Einquartierung nicht betroffenen Hausbesitzer hatten eine Abgabe zu entrichten.

Die unverheirateten Soldaten mussten zusammen mit anderen Soldaten kameradschaftlich ihren Haushalt führen. Die täglichen Lebensmitteleinkäufe und die Zubereitung der Mahlzeiten geschah eigenständig und ohne Bevormundung.

Nur in den Festungsorten Magdeburg und Kolberg lagen die Mannschaften in der Zeit vor dem Siebenjährigen Krieg in Baracken. Ansonsten dauerte es noch sehr lange, bis das gesamte Heer in eigenen Kasernen untergebracht wurde. Kurz nach dem Siebenjährigen Krieg wurde in Berlin die erste Kavalleriekaserne errichtet, der bald weitere folgten. Diese sollten in erster Linie die verheirateten Soldaten und ihre Familien aufnehmen. Die erste Infanteriekaserne wurde 1767 in Prenzlau gebaut. Sie war für 240 Mann gedacht. Weitere Kasernen folgten in Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt/O und Königsberg. Auch in diesen Kasernen lag die Kapazität bei 240 Mann. Allerdings reichten die Kasernen bei weitem nicht aus, um alle Soldaten und deren Familien dort unterzubringen.

In den Kasernen teilte sich ein Verheirateter mit Frau und Kindern und zwei ledigen Soldaten eine Stube. Die Reinigung oblag der Frau des Verheirateten. Sie erhielt dafür von jedem Soldaten 6 Groschen im Monat. Diese beengten Wohnverhältnisse führten zu häufigen Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Soldaten durften zum Teil heiraten, wenn das Verhältnis zu unverheirateten in einer Kompanie nicht 1/3 überstieg. Dazu benötigten sie die Erlaubnis des Kompaniechefs. Besonders bei den angeworbenen Ausländern wurde gern gesehen, wenn sie heirateten, da dann die Gefahr der Desertion erheblich verringert war.

Verdienst und Unterhalt

Ein einfacher Fußsoldat erhielt nach Abzug von Brot- und Kleidungskosten einen Taler und acht Groschen im Monat[ (zum Vergleich: eine Mahlzeit mit Getränk kostete um 1750 etwa 2 Groschen, ein Taler bestand aus 24 Groschen). Das Quartier der Soldaten war dagegen frei und ein Soldat erhielt 1 1/2 Pfund Kommißbrot täglich. Auch bedingt durch diese äußerst karge Entlohnung durften die Soldaten einem Beruf nachgehen, um einen Zuverdienst zu erhalten. So gab es Handwerksmeister, die Ungelernten arbeiteten bei den Tuchmachern, als Wollspinner oder als Handlanger im Baugewerbe. Während eines Feldzuges versorgte sich der Soldat von seinem Gehalt und den Zulagen, die er erhielt. Diese waren zwei Pfund Brot täglich und wöchentlich zwei Pfund Fleisch.

Was den Offiziersrang betrifft, so musste sich ein Offizier der unteren Ränge mit einem sehr niedrigen Gehalt von 9–13 Talern pro Monat zufriedengeben. Davon musste er das aufwendige standesgemäße Leben finanzieren, das von einem Offizier erwartet wurde. Somit war eine solche Position für eine längere Zeit ein Verlustgeschäft. Erst mit dem Kapitänsrang (Befehlshaber einer Kompanie), den man nach durchschnittlich 15 Jahren Dienstzeit erreichte, konnte der Offizier ein reichlicheres Einkommen erwarten. Dem Kommandierenden einer Kompanie oblag neben der militärischen Führung die wirtschaftliche Haushaltsführung einer Kompanie. Wirtschaftete der Capitain einer Kompanie gut, so konnte er durchaus 2000 Taler Überschuss pro Jahr erwirtschaften, welchen er für sich beanspruchen durfte. Der eigentliche Sold war allerdings immer noch knapp bemessen und lag bei etwa 30 Talern pro Monat.

Rekrutierung und Desertion

Eine Veränderung der Lebensweise der Soldaten beim Übergang des Söldnerheeres zum stehenden Heer war die Rekrutierung. Bis etwa 1700 war das System der freien Werbung üblich gewesen. Durch den Spanischen Erbfolgekrieg sollte sich das dauerhaft ändern. Preußen war nicht mehr in der Lage, die hohen Abgänge seiner Regimenter durch freie Werbung zu ersetzen, somit stellte nicht mehr das Finanzierungssystem sondern das Aufbringungsproblem die Hauptsorge der preußischen Armee dar. So ging man zur Zwangswerbung über. Trotz der dadurch entstehenden Probleme (Desertion) setzte sich das Verfahren durch, Teile der Bevölkerung zu Soldaten zu pressen. Im Laufe des Spanischen Erbfolgekrieges kam es zu regelrechten Menschenjagden. Die Werber bedienten sich dabei aller möglichen Listen und Verbrechen, um möglichst großer, wehrtauglicher Männer habhaft zu werden. So änderte der Spanische Erbfolgekrieg radikal den Soldatentypus innerhalb der preußischen Armee, vom freiwillig verpflichteten Söldner zum gepressten, zwangsdienenden Soldaten. Statt eines Lebensberufes war das „Soldat-Sein“ zu einem lebenslänglichen Schicksal ohne Ausweg verkommen.

Nach dem Krieg und der Rückkehr der Regimenter in die Garnison setzte eine Desertionswelle ein, die alles bisher Dagewesene übertraf. Allein 1714 desertierten 3.471 Musketiere (fast drei komplette Regimenter). Der dadurch hervorgerufene Mangel an Soldaten rief eine erneute Menschenjagd hervor, indem die Werber wiederum brutal, rücksichtslos und willkürlich jeden Mann rekrutierten, dessen sie habhaft werden konnten. Dadurch kam es in einigen Provinzen des Landes zu Aufruhr in der Bevölkerung. Aus Furcht vor lebenslangem Militärdienst verließen viele junge Männer in dieser Zeit das Land.

Dies änderte sich erst mit der Einführung des Kantonssystem 1733. Dieses System machte die quasi vorhandene Wehrpflicht berechenbarer. Das Kantonsystem trug auch dazu bei, dass die Desertionen in Grenzen gehalten wurden. Insgesamt desertierten von 1713 bis 1740 30.216 preußische Soldaten. 1720 desertierten 820 Infanteristen, 1725 nur noch 400 Infanteristen. Diese Zahl blieb bis 1740 etwa konstant.

Während des Siebenjährigen Krieges war die Desertionsrate des preußischen Heeres nicht höher als in anderen europäischen Heeren. Ein guter Nachweis ist neben den Zahlen die Weigerung des allergrößten Teils der kriegsgefangenen preußischen Soldaten in die österreichische Armee einzutreten. Dies obwohl sie nicht auf Rückkehr hoffen durften und die Haftbedingungen sehr schlecht waren. Selbst in den bittersten Momenten, zum Beispiel nach der Schlacht bei Kunersdorf 1759, verlor die preußische Armee, im Vergleich zu anderen europäischen Streitkräften, nur wenige Männer durch Desertion. Die im preußischen Diensten stehenden Nicht-Preußen hatten keine höhere Desertionsrate als die Preußen selbst.

Militärische Ausbildung und Alltag

Für die damalige Linientaktik im Gefecht wurden Soldaten benötigt, die ihre Waffe und den Gleichschritt perfekt beherrschten und auch unter dem enormen Stress des Gefechts zuverlässig „funktionierten“. So entstand ein System, in dem der Soldat zum willenlosen Vollstrecker der Befehle seiner Vorgesetzten erzogen wurde.

Der militärische Alltag während der eineinhalbjährigen Ausbildung bzw. der jährlichen zweimonatigen Dienstzeit bestand aus bis zu fünfstündigen Exerzier- und Drillübungen auf Exerzierplätzen und anschließendem Putzen und Reinigen der Ausrüstung. Dienstantritt war bereits um 5:30 Uhr, allerdings war gegen Mittag in der Regel schon Dienstschluss. Bei den Exerzier- und Drillübungen bediente man sich auch der Prügelstrafe (galt bis 1812), die allerdings rechtlich begrenzt waren. So wurde laut Militärstrafenkatalog derjenige bestraft, der einen Mann bei der Prügel blutig schlug.

Zu den drakonischen Körperstrafen hingegen zählte der Spießrutenlauf, der in den neuen Kriegsartikeln von 1713 mehrmals angedroht wurde. In Fällen extrem möglichen Durchlaufes – bis zu 30 mal – kam diese Strafe einem Todesurteil gleich. Trotz der teilweise sehr harten Strafen muss auch der Kontext gesehen werden, dass die Gewalt in den Regimentern zum Charakter der damaligen Zeit gehörten. So war es auch normal, dass der Bauer von seinem Gutsherren geprügelt wurde. Strafen wie Spießrutenlaufen oder Hängen waren dagegen im Dreißigjährigen Krieg viel schlimmer ausgeprägt als in späteren Zeiten. Der Unterschied zwischen den Strafen der preußischen Armee und denen anderer europäischer Armeen lag dann auch nicht in der Härte, sondern in der Rechtmäßigkeit. So wurde die traditionelle Härte und Misshandlung des gemeinen Soldaten in der ganzen Armee nach gleichen Regeln, nach Rechtsgrundsätzen und nicht mehr nach persönlicher Willkür durchgeführt.

Durch Friedrich Wilhelm II. wurde die Prügelstrafe eingeschränkt, nach der Reorganisation der Armee 1807 quasi abgeschafft und nur für die Personen in der zweiten Klasse des Soldatenstandes beibehalten. Durch das Militärstrafgesetzbuch von 1872 sind alle Körperstrafen aufgehoben worden.

Ab 1714 wurde ein Beurlaubungssystem eingeführt, bei dem die etwa 18 Monate lang ausgebildeten Soldaten jedes Jahr nach einer zweimonatigen Exerzierzeit für zehn Monate beurlaubt wurden. Diese Regelung galt allerdings nicht für die geworbenen Ausländer (1740: 1/3 Anteil am Heer), die als Wach- und Ausbildungsposten durchgehend ihren Dienst in der Garnison verrichteten.

Die Beurlaubten mussten während ihrer Urlaubszeit immer ein militärisches Kleidungsstück tragen (vermutlich die Stiefeletten). Damit waren sie äußerlich gekennzeichnet und auch vor der Willkür der Gutsherren geschützt, denn sie unterlagen nur der Militärgerichtsbarkeit.

Der Dienst in der Armee war theoretisch lebenslang bis zur Dienstuntauglichkeit. In der Praxis diente aber die Mehrheit der Soldaten 10–15 Jahre. Erst ab 1787 gab es offizielle Richtlinien, wonach Soldaten bei der Kavallerie 12 Jahre und Soldaten der Infanterie 10 Jahre dienen und danach entlassen werden sollten.

Alters- und Invalidenversorgung

Für die preußische Führung hatten gut ausgebildete und kriegserfahrene Soldaten einen hohen Wert. Deshalb wurden sie so lange wie möglich in der Truppe gehalten. Nur wenige konnten jedoch die Rolle eines ehrwürdigen Vorbilds für die jungen Rekruten erfüllen. Die meisten waren traurige Gestalten, die lediglich aus sozialen Gründen bei der Truppe belassen wurden.

Veteranen, die nicht mehr in der Lage waren, Posten zu verrichten, erhielten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe von 1 Taler aus der Invalidenkasse. Nach dem Ende des zweiten Schlesischen Krieges gab Friedrich II. die Anweisung zum Bau von Invalidenhäusern in Berlin, Stolp und Carlshafen für ausgediente, kriegsinvalide Soldaten.

Am 15. November wurde das Invalidenhaus in Berlin eröffnet. In dieser Einrichtung waren insgesamt Plätze für 631 Personen, davon 13 Offiziere und 126 Frauen, vorgesehen. Aufgabe der Invalidenhäuser war es, kriegsbeschädigten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften ein Unterkommen, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Betreuung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Invalidenhäuser hatten ein ausgesprochen militärisches Gepräge, so hatten die Invaliden neben Wachdiensten auch außerhalb des Dienstes Uniform zu tragen.

Die dienstuntauglichen Offiziere erhielten bei Bedürftigkeit Gouverneur- oder Kommandantenposten in den Festungen. Fehlten freie Stellen, zahlte der König den Generälen eine einmalige Pension von 1.000 bis 2.000 Talern, Stabsoffizieren einige hundert, Kapitänen und Leutnanten weit weniger. Ein Anspruch darauf bestand allerdings nicht. Jede Versorgung war reine Gnadensache.

Um die Not der häufig mittellosen Witwen mit oft zahlreichen Kindern zu lindern, ließ Friedrich aktive Offiziere deren Patenschaft übernehmen oder stellte die Söhne bei entsprechendem Alter vorrangig in die Armee ein. Friedrich Wilhelm I. sorgte durch das von ihm im Jahre 1724 gestiftete Militärwaisenhaus für die zahlreichen Kriegswaisen. Dieses war zunächst nur für die Kinder seines Leibregimentes, der Langen Kerls, gedacht. Später fanden dort auch die Kinder anderer Soldaten Unterkunft und der Platzbedarf wuchs, so dass das Haus bereits 1742 erweitert und 1771 durch einen Neubau ersetzt werden musste. Im Jahre 1758 beherbergte das Haus 2.000 Waisen.

Lebensverhältnisse der Armeeangehörigen in der neupreußischen Armee (1807–1919)

Verdienst und Unterhalt (um 1900)

Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere bestand aus der Löhnung, Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kamen kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Einige Unteroffiziere (wie zum Beispiel Wallmeister, Zeugfeldwebel) bekamen auch ein Gehalt.

Verdienst der einzelnen Dienstgrade im Detail (um 1900)

Dienstgrad Gehalt oder Löhnung Beköstigungsgeld bzw. Servis Wohnungsgeldzuschuss

Mannschaften und Unteroffiziere – Löhnung monatlich in Mark

Gemeine 6,60 ca. 9,— Unterkunft wird gestellt

Gefreiter 8,10 ca. 9,— Unterkunft wird gestellt

Unteroffizier 21,60 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Sergeant 32,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Vizefeldwebel 41,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Feldwebel 56,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt

Offiziere – Gehalt jährlich in Mark

Zeugfeldwebel (kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) 1.104,— bis 1.404,— 300,— Dienstwohnung

Leutnant 900,— bis 1.188,— 288,— bis 420,— 216,— bis 420,— (unverheiratete Leutnante 6,— Tischgeld)

Hauptleute und Rittmeister II. Klasse 2.700,—  432,— bis 972,— 360,— bis 900,—

Hauptleute und Rittmeister I. Klasse 3.900,—  432,— bis 972,— 360,— bis 900,—

Stabsoffiziere (kein Regimentskommandeur) 5.850,— 594,— bis 1.314,— 540,— bis 1.200,—

Stabsoffiziere (als Regimentskommandeur) 7.800,— 594,— bis 1.314,— 600,— bis 1.500,—

Kommandierender General 12.000,— 1.188,— bis 2.520,— Dienstwohnung mit Einrichtung

Dazu im Vergleich:

1910 verdiente ein Metallarbeiter (Dreher, Schlosser, Eisenbieger, Schleifer usw.) wöchentlich zwischen M 20,– bis M 40,–.

10,00 M würde heute einer Kaufkraft von 54,49 Euro entsprechen.

Lebensumstände des Offiziers

Die finanziellen Verhältnisse der unteren Offiziersdienstgrade waren ausgesprochen karg. Die Leutnante waren auf Zulagen von zu Hause angewiesen. Je nach Exklusivität des Regiments und des daraus resultierenden Lebensstiles waren Zulagen von M 50,– bis M 200,– monatlich nötig. Von seinem Gehalt konnte ein Leutnant nicht leben. Dies sorgte natürlich auch für eine soziale Auswahl, der angehende Offizier musste aus Verhältnissen kommen, die es sich leisten konnten, die Offiziere zu bezuschussen. Im Regelfall vergingen bis zur Beförderung zum Hauptmann rd. 10 Jahre, die nächste Beförderung zum Major dauerte dann noch einmal rd. 15 Jahre. Die wenigsten Offiziere schafften es bis zum Stabsoffizier, sondern verließen vorher das Heer, was jederzeit problemlos möglich war, da es keine Verpflichtungszeiten gab.

Für eine Ehe wurde ein Jahreseinkommen von wenigstens M 4.000,– als notwendig angesehen, was erst der Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Um zu heiraten, musste die „Heiratserlaubnis“ vorliegen, die vom Vorgesetzten erteilt wurde. Die finanzielle Frage spielte bei der Erteilung der Heiratserlaubnis eine wichtige Frage, genauso wie die Herkunft der Braut. Erst ab Hauptmann aufwärts wurden die Offiziersgehälter denen der höheren Beamten vergleichbar.

Militärische Ausbildung, Alltag und Rekrutierung

Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, um seinen Personalbedarf zu decken. Die allgemeine Wehrpflicht hat sich aus heutiger Sicht als Integrationsfaktor bewährt. Mit rund 200.000 bis 300.000 jährlich eingezogenen Männern wurden längst nicht alle Wehrpflichtigen gezogen. Die jungen Männer erlebten eine Organisation mit großer Disziplin, in der versucht wurde, Gerechtigkeit zu praktizieren, wenn auch nicht immer mit Erfolg. Unzulänglichkeiten und einzelne Übergriffe wurden sogar im Reichstag diskutiert und die obere Führung war bemüht, drastisch durchzugreifen. Die Menschenführung war aber deutlich besser als zu Zeiten vor den Reformen der Befreiungskriege und auch vielen ausländischen Heeren in ihrer Zeit voraus. Der Dienst im Heer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich attraktiver, und so meldeten sich 1912 bereits 64.000 Männer freiwillig zum Dienst.

Die Masse der Unteroffiziere ging aus den Reihen der Kapitulanten hervor, Wehrpflichtigen, die ihren zweijährigen Wehrdienst freiwillig um ein Jahr verlängert hatten. Ein Aufstieg zum Offizier war in der Regel nicht möglich, so dienten die meisten zwölf Jahre und wechselten dann wegen fehlender Aufstiegsmöglichkeiten in die zivile Verwaltung.

Bei dem Offiziersnachwuchs wurde immer mehr auf nichtadlige Bevölkerungsschichten zurückgegriffen. Voraussetzung war in Preußen für den Offiziersbewerber die Primareife, vor dem Ersten Weltkrieg hatten aber bereits 2/3 der Offiziersbewerber das Abitur. 1913 waren 70 % der Offiziere bürgerlicher Abstammung. Das Offizierskorps gewann in Preußen nach 1815 eine dominierende gesellschaftliche Stellung, so dass das Bürgertum den Lebensstil der militärischen Elite nachahmte. Jeder Offizier war verpflichtet, die „Standesehre“ zu wahren und zu verteidigen. Die Standesehre beinhaltete Treue gegenüber dem Monarchen und Volk und Vaterland, das „preußische“ Pflichtbewusstsein unter dem Überbegriff des „Dienens“, aber auch Treue nach unten, eine persönliche Fürsorgepflicht für seine Untergebenen. Diese Standesehre führte zu einem homogenem, geschlossenen Offizierskorps, welches über einheitliche konservative Normen und Wertvorstellungen verfügte.

Wehrpflicht

(Stand um 1900, abgesehen von kleinen Änderungen für den gesamten Zeitraum seit den Befreiungskriegen gültig.) Jeder Preuße, sofern tauglich, war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst in Heer oder Marine herangezogen werden. Die Dienstpflicht zerfiel in die aktive Dienstpflicht, die Reservepflicht, die Landwehrpflicht und die Ersatz-Reserve-Pflicht. Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm.

Die preußischen Wehrdienstarten im Detail

Wehrdienstart Beschreibung

Aktive Dienstpflicht Dauer: bei der Infanterie und allen übrigen Truppen 2 Jahre; bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie 3 Jahre; beim Train 1 oder 2 Jahre und bei der Marine 3 Jahre.

Einjährig-Freiwillige Junge Männer mit dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung oder welche eine Prüfung bestanden und die in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften, sofern möglich, sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten nur ein Jahr.

Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet, ansonsten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr.

Reservepflicht Die aus dem aktiven Dienst entlassenen traten zur Reserve über. Die Reservepflicht dauerte so lange, bis zusammen mit der aktiven Dienstpflicht sieben Jahre erreicht waren. Während der Reserve waren sie zur Teilnahme an Übungen von acht Wochen Dauer verpflichtet.

Ersatz-Reserve-Pflicht Es gab bei der Landwehr das erste und das zweite Aufgebot. Nach der Reserve traten sie zum ersten Aufgebot über. Bei bis zu zweijährigem aktivem Dienst dauerte die Dienstpflicht fünf Jahre, Männer die mind. drei Jahre aktiv dienten, verblieben nur drei Jahre im ersten Aufgebot. Die Männer des ersten Aufgebotes konnten zu Übungen herangezogen werden.

Danach traten sie zum zweiten Aufgebot über. Die Landwehrpflicht endete am 31. März des Jahres, in welchem sie das 39. Lebensjahr vollendeten. Für diejenigen, die vor dem 20. Lebensjahr mit dem Dienst begonnen hatten, endete die Landwehrpflicht entsprechend früher.

Landsturm Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, welche nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrfähig waren, gehörten zum Landsturm. Übungen gab es in Friedenszeiten nicht.

Jedes Armeekorps hatte einen eigenen Ersatzbezirk, aus welchem es seine Soldaten bezog. Lediglich das Gardekorps und die Marine hatten keinen eigenen Bezirk. Das Gardekorps bezog seine Soldaten aus allen preußischen Provinzen und einzelnen Bundesstaaten, die Marine aus dem ganzen Reich. Die Garde konnte sich die geistig und körperlich besten Wehrpflichtigen aussuchen mit mind. 1,70 m Körpergröße. Von den Garderekruten musste mind. die Hälfte mindestens 1,75 m groß sein.

Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Die Vereidigung erfolgte, nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche, konfessionsweise in den Kirchen oder Synagoge, mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Eidesformel. Die Vereidigung erfolgte auf den jeweiligen Landesherrn und den Kaiser. Elsässer und Lothringer wurden nur auf den Kaiser vereidigt. Leisteten Wehrpflichtige in einem anderen Bundesstaat ihren Wehrdienst ab, leisteten sie den Eid ihres eigenen Bundesstaates mit Belehrung, dem Landesherrn ihres Truppenteiles ebenfalls verpflichtet zu sein. Es gab die Möglichkeit, sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst zu melden. Auch konnte der Wehrdienst freiwillig verlängert werden, diese Freiwilligen hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die Unteroffiziere rekrutiert.

Verhältnis zwischen Armee und Zivilgesellschaft (1644–1871)

Zur Zeit der altpreußischen Armee (1644–1806)

Bis zur Einführung des stehenden Heeres 1644 war das Verhältnis zwischen Armee und Zivilisten ähnlich schlecht wie in anderen Ländern zur damaligen Zeit. Die Angeworbenen hatten keine Bindung an das Land, das sie verteidigen sollten. Dadurch waren die eigenen Söldner mindestens genauso gefürchtet wie die Feinde, vor denen sie es schützen sollten. Nach der Einrichtung eines stehenden Heeres wurde das Ansehen der Soldaten nur langsam verbessert. Der Grund dafür lag in den großen Belastungen der Zivilisten. Sie waren es, die die finanziellen Belastungen zu tragen hatten und ständig von Zwangswerbungen bedroht waren. Allerdings wurde durch das stehende Heer die Disziplin der Soldaten verbessert und die Übergriffe auf Zivilisten verringerten sich.

Durch die Einquartierung der preußischen Soldaten waren sie der Zivilbevölkerung näher als die Soldaten anderer Armeen. Die Abkapselung der Soldaten fand erst durch die Errichtung und Einquartierung der Soldaten in ummauerten Kasernen ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts statt. Durch das Kantonssystem war eine Trennung zwischen Zivilisten und Militär nur schwer möglich gewesen, da die preußischen Soldaten in der Zeit des 18.Jahrhunderts in Friedenszeiten nur zwei Monate im Jahr zum Dienst verpflichtet waren. In der Zeit von 1644 bis nach Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 gab es noch keine strukturellen Konfliktpunkte zwischen Zivilisten und Militär. Die Auseinandersetzungen, die stattfanden, waren persönlicher Natur. Ab den 1770er Jahren gab es vermehrt Kritik aus dem Bildungsbürgertum. Gründe waren insbesondere die niedere soziale Herkunft der Mannschaften, die ausgeklügelten Vorkehrungen gegen Desertionen und das mittlerweile als barbarisch empfundene Strafsystem. 1795 wurde aufgrund dieser Kritik, die mittlerweile auch von Offizieren geäußert wurde, eine Kommission eingesetzt. U.a. forderte der Stabsoffizier v. Boyen (später Kriegsminister und Reformer) eine Abschaffung der entehrenden Körperstrafen und Sold- und Broterhöhungen. Diese wurde von der Kommission auch anerkannt.

Friedrich der Große verstärkte den Anteil des Adels im preußischen Offizierskorps, da er von ihrem besonderen tadellosen Geist überzeugt war. Bis dahin gab es auch vielfach bürgerliche Offiziere in der Armee (zum Beispiel Derfflinger). Diese Veränderung der Offiziersstruktur wirkte sich auch auf die soziale Entwicklung und der Klassenstruktur der preußischen Gesellschaft aus. Mit der Verdrängung der bürgerlichen Offiziere setzte die Abkapselung der Armee von der Gesellschaft ein. Die Bezeichnung der preußischen Armee als Staat im Staat wurde von dieser Zeit an Wirklichkeit. Das Offizierskorps (gleichzeitig auch die Elite im Staat) bildete eine fest abgeschlossene mit festen Grenzen versehene Einheit. Ebenso bildeten sie den späteren Hort der Reaktion im 19. Jahrhundert.

„Die preußische Monarchie ist nicht ein Land, das eine Armee hat, sondern eine Armee, die ein Land hat, in welchem sie gleichsam nur einquartiert steht“

– (Mirabeau)

Die Rolle des Volkes im 18. Jahrhundert beschränkte sich darauf, für die Versorgung der Armee, also die Ausstattung mit Nahrungsmitteln, Uniformen, Geld, Wohnraum für die Soldaten und natürlich für Rekrutennachschub zu sorgen. 1806 bestand das Offizierskorps aus 7.000 Offizieren. 6.300 davon entstammten den Adel.

Während der Napoleonischen Zeit (1807–1815)

Die Grundüberlegungen der preußischen Reformer waren nicht originär in Preußen, sondern fanden auch in anderen deutschen Staaten, wie in Österreich, Bayern und den Rheinbundstaaten statt. Allerdings musste in Preußen mehr gegen den Widerstand des Adels gerungen werden, dafür waren die Reformen dann dauerhafter als in anderen Ländern und wurden 1814 Bestandteil der preußischen Heeresverfassung. Nach der Niederlage 1807, bis nach den Befreiungskriegen, entwickelte sich die bis dahin nach außen geschlossene Armee zu einer Volksarmee, wenn auch nur für eine kurze Zeit.

Bis 1806 setzte sich die Armee aus den Wehrpflichtigen der nicht-allgemeinen Wehrpflicht (Kantonreglement) und den nichtpreußischen geworbenen Söldnern zusammen. Im Zuge der Reformen wurden die Ungerechtigkeiten bei der Rekrutierung durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht beseitigt. Unter anderem deswegen entstand in dieser Zeit eine Volksarmee, bei der für alle Männer die gleichen Maßstäbe galten. Das Ziel der preußischen Reformer war es, das Volk durch den Dienst in der Armee zu einem neuen vaterländischen Geist zu erziehen. Der Bürger sollte den Staat und seine Strukturen und Prinzipien (und damit auch die Armee) „innerlich“ und freiwillig annehmen. Im Reglement am 6. August 1808 wurde folgendes erlassen (Brechung des Adelsprivilegs):

„Einen Anspruch auf Offiziersstellen sollen von nun an in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, in Kriegszeiten ausgezeichnete Tapferkeit und Überblick. Aus der ganzen Nation können daher alle Individuen, die diese Eigenschaft besitzen, auf die höchsten Ehrenstellen im Militär Anspruch machen. Aller bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim Militär ganz auf und jeder hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte.“ Von diesem Zeitpunkt an erhöhte sich der Anteil der Bürgerlichen im Offizierkorps bis auf 70 % Anfang des Ersten Weltkrieges. Auch außerhalb des Militärs wurden die Standesschranken zwischen Adel, Bürgertum und Bauernschaft sowie die „Gutsunterthänigkeit“ aufgehoben und die Beteiligung der Bürger an der Selbstverwaltung der Städte eingeführt. Dies waren wichtige Voraussetzungen, für ein „Volk in Waffen“. In der Verfassung der Reserve-Armee hieß es 1807: „Alle Bewohner des Staates sind geborne Verteidiger desselben“.

Die preußische Regierung kündigte 1808 an, dass auch Männer aus dem Bürgertum eingezogen werden können. Da der gemeine Soldat bis dahin „keine bürgerliche Ehre besaß“, lehnte das Besitz- und Bildungsbürgertum dies ab. Die Hoffnung der Reformer, dass das Bürgertum seine Einstellung bis zu den Planungen bis 1810 geändert haben würde, waren Illusion. Erst 1812/13, nach jahrelangem Druck der französischen Willkürherrschaft, begann im Bürgertum der Wille zum militärischen Widerstand die früheren Vorbehalte zu überwiegen. Allerdings spielten auch Zugeständnisse des Königs eine Rolle. Wer in der Lage war, sich selbst einzukleiden und zu bewaffnen, konnte mit weitreichenden Privilegien bei den Jägern dienen. Auch der Adel wandte sich gegen die Öffnung für Bürgerliche, weil er um sein Anrecht auf die Besetzung von Offiziersstellen fürchtete.

Vom Wiener Kongress bis zur Revolution von 1848 (1815–1849)

Nach dem Wiener Kongress standen sich in Preußen zwei Lager gegenüber. Auf der einen Seite die Reformer wie der Kriegsminister Boyen, die ein modernes Volksherr auf Milizbasis schaffen wollten und dazu das Bürgertum gewinnen mussten. Das Offizierskorps sollte sich, dem liberalen Zeitgeist entsprechend, aus dem Bürgertum rekrutieren, sozial angesehen sein und ein hohes militärfachliches und allgemeines Wissen haben. Auf der anderen Seite standen der König und der Adel. Der König fürchtete um seinen Einfluss auf die Streitkräfte und lehnte eine „Außenkontrolle“ ab. Auch der Adel stand den Reformen ablehnend gegenüber, weil er um seine Privilegien und Sonderstellung im Staate fürchtete. Die folgenden Auseinandersetzungen drehten sich um die beiden Gegensätze liberales Volksheer oder diszipliniertes Kampfheer, welches in der Gesellschaft einen besonderen Stand einnimmt. Dies spitzte sich in der Kontroverse zu, ob die Armee an die Verfassung gebunden sei oder an den König und auf wen der Eid abgelegt werden soll.

Durch den Abschied sämtlicher Reformer (Boyen trat 1819 von seinem Amt als Kriegsminister zurück) wandelte sich nun das Bild des Bürgersoldaten, zu einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Soldaten. An der Tagespolitik wollte und sollte ein Offizier nicht teilnehmen. Die Kluft zwischen Bürger und Militär verstärkte sich. Die restaurativen Elemente gewannen in den Jahren bis 1840 die Oberhand. Die von diesen Kreisen gewünschte Abschaffung der Wehrpflicht gelang aber nicht.

So veränderte die preußische Armee ihr inneres Gesicht. Die neue Offiziersschicht, die in diesen Jahren entstand, war weit vom humanistischen, universellen Geist der Reformer wie zum Beispiel Scharnhorst, Gneisenau oder Boyen entfernt. Es entstand ein Offiziersnachwuchs, der enger aufs Fachliche begrenzt und in der Truppenführung geschult wurde. Der Anteil des Adels sank insgesamt, aber die Bürgerlichen kopierten die Formen des „höheren Standes“, dadurch entstand ein Offiziersstand von großer innerlicher Geschlossenheit und mit festen Traditionen. Mit der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm IV. stieg die Hoffnung auf eine Liberalisierung. Unter anderen wurde Boyen wieder Kriegsminister.

Diese Hoffnung endete als im Zuge des Pauperismus der einsetzenden Industriellen Revolution, die Armee nach 1846 immer häufiger zu blutigen Polizeieinsätzen gegen innere Unruhen eingesetzt wurden. Die Ordnungseinsätze verstärkten die zunehmende Entfremdung zwischen Zivilbevölkerung und Militär weiter. Bei einer Ansprache des Königs am 18. März 1848, in welcher er Zugeständnisse versprach, nahm das Volk die Zusagen mit Begeisterung auf. Die bereitstehenden Truppen jedoch deuteten die Freudenäußerungen falsch und eröffneten aus Angst vor dem Beginn einer Revolution das Feuer in die Menge, wobei dreizehn Menschen starben. Während der Revolution von 1848 sah sich die Armee als einziger Garant gegen die Revolution. Das Offizierskorps sah seine Grundlagen gefährdet und hielt sich bereit, auch ohne königlichen Befehl, nötigenfalls selbst in die inneren Wirren einzugreifen. Nach dem Eingreifen stärkerer preußischer Verbände gegen die Volksaufstände in großen Teilen des deutschen Bundes gelang es der preußischen Armee, den Aufstand in blutigen Kämpfen schließlich niederzuschlagen. Mit dem Ende der Revolution 1849 scheiterten endgültig alle Versuche, Armee und Zivilgesellschaft zu versöhnen.

Von 1849 bis zur Reichsgründung 1871

Seit der Einführung der oktroyierten Verfassung im Jahr 1849 bestand verfassungsrechtlich die militärische Kommandogewalt des Königs. Das Parlament hatte dem gegenüber die Budgetgewalt und bestimmte über die gesamten Militärausgaben. Während des preußischen Verfassungsstreites (1862–66) (Heereskonflikt) setzte sich der König in der Frage der militärischen Kommandogewalt gegenüber dem Parlament durch. Durch die Heeresreform konnte die Armee schließlich ihre Sonderstellung als monarchistisches Machtinstrument (es unterstand nur dem König) festigen. Die Armee wurde zum Erziehungsinstitut des Volkes. Das Leben in Deutschland wurde militarisiert und in dieser Zeit begann die Gesellschaft sich in ihrem Alltagsleben von anderen europäischen Gesellschaften zu unterscheiden. So vollzog sich die Reichsgründung im Spiegelsaal von Versailles als rein militärisches Schauspiel.

Rede des Deutschen Kaisers Wilhelm II. in Potsdam am 23. November 1893 bei einer Rekrutenvereidigung:

„Rekruten! Ihr habt jetzt vor dem geweihten Diener Gottes und angesichts dieses Altars Mir die Treue geschworen. Ihr seid noch zu jung, um die wahre Bedeutung des eben Gesprochenen zu verstehen, aber befleißigt euch zunächst, dass ihr die gegebenen Vorschriften und Lehren immer befolgt. Ihr habt Mir die Treue geschworen, das – Kinder Meiner Garde – heisst, ihr seid jetzt Meine Soldaten, ihr habt euch Mir mit Leib und Seele ergeben. Es gibt für euch nur einen Feind, und das ist Mein Feind. Bei den jetzigen sozialistischen Umtrieben kann es vorkommen, dass ich euch befehle, eure eigenen Verwandten, Brüder, ja Eltern niederzuschießen – was ja Gott verhüten möge –, aber auch dann müsst ihr Meine Befehle ohne Murren befolgen.“

– Kaiser Wilhelm II.

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