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Foto Straße Diedolshausen Elsaß Tote Leichen 8. 1. 1915 Auction number: 0005569873 
End of auction: 04/28/24  at  10:53 AM a o clock    7 h. 42 min. 35 sec.  
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Start of auction: 04/14/24  at  10:53 AM a o clock
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DESCRIPTION
Strassenkampf im Elsass, 8. 1. 1915.
Originale Fotoheliogravüre von 1915.
Journalausschnitt in der Größe 190 x 200 mm.
Mit minimalen Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
 
Stichworte: 1.WK, 1. Weltkrieg, Armee, Militär, Truppe, Heer, Deutsches Reich, Westfront, Frankreich, Gefallene, Tote, Tod, Leichen, Stellungskrieg, Infanterie
 
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Verkauf und Lieferung von Gegenständen des Zeitraumes 1933 - 1945 erfolgt gemäss § 86 Abs. 3 u. § 86 a StGB. Der Käufer Verpflichtet sich Gegenstände die mit Emblemen des Dritten Reiches sowie derer Organisationen versehen sind nur für historisch & wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Art u. Weise propagandistisch zu nutzen. Verkauf erfolgt nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher- u. widriger Bestrebungen, der wissenschaftlich & zeitgenössischen Aufklärung sowie zur militärhistorischen Forschung. Der Besteller verpflichtet sich mit der Bestellung zur absoluten Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften.

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Versand ausschließlich per Einschreiben, bzw. versichertem Paket.
 
Historische Informationen zum Artikel selbst:
 
Le Bonhomme (dt. Diedolshausen) ist eine Gemeinde im Département Haut-Rhin in der Region Elsass in Frankreich.
Geografie
Le Bonhomme liegt etwa 15 km südwestlich der Stadt Sainte-Marie-aux-Mines und 25 km westnordwestlich von Colmar an der Mündung des Baches Bagenelles in die Béhine. Der Col du Bonhomme oberhalb der Gemeinde ist ein bedeutender Pass über die Vogesen. Überragt wird das Dorf von der Ruine Gutenbourg (Judenburg).
Der Ort liegt im Kanton Lapoutroie, der eines der wenigen Gebieten des Elsass mit orginär frankophoner Regionalsprache darstellt. Beim vom Aussterben bedrohten Welche (dt. Welsch) oder Vosgien handelt es sich um einen galloromanischen Dialekt aus der Gruppe der Langues d’oïl, der eng mit dem Wallonischen verwandt ist.
Söhne und Töchter der Stadt
Wilhelm Kisch (1874-1952), dt. Jurist, 1933-35 Vizepräsident der Akademie für Deutsches Recht
(Aus wikipedia).
 
Reichsland Elsaß-Lothringen ist die Bezeichnung für ein aus Teilen der alten Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918.
Geographie
Fläche: 14.522 km²,
Einwohnerzahl (1905): 1.815.000,
Hauptstadt: Straßburg im Elsass,
Größte Städte:
Straßburg (Landeshauptstadt),
Kolmar (Colmar) (Sitz des Oberlandesgerichtes),
Metz
Geschichte
Vorgeschichte bis zur Gründung des Reichslandes
Siehe: Hauptartikel Geschichte des Elsass
Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen gehörten seit dem Vertrag von Mersen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien.
Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreich unter Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine weitgehende Toleranz gegenüber den Protestanten und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt.
In der französischen Revolutionszeit wurde die Region vollständig Teil der französischen I. Republik und blieb auch während des I. Kaiserreiches, der Restaurationszeit, der Julimonarchie, der II. Republik und des II. Kaiserreiches ein Teil Frankreichs. Es war – wie das übrige französische Staatsgebiet – in Départements unterteilt, deren Grenzen sich nicht mit den späteren Grenzen des Reichslandes deckten.
Elsaß-Lothringen im Deutschen Reich
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 wurde das Gebiet mit dem Frieden von Frankfurt wieder dem deutschen Hoheitsbereich, und zwar dem nun gegründeten Deutschen Reich angegliedert. Die Grenzziehung im Bereich des Elsass folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang den Vogesen. Die historisch zum südlichen Elsass (d. h. zum Sundgau) gehörige, aber seit Alters her französischsprachige Stadt Belfort an der Burgundischen Pforte blieb dabei bei Frankreich. Aus militärischen Gründen wurde auch ein Teil Lothringens mit der Festung und Stadt Metz samt Umgebung dem Reich zugeschlagen, obwohl dort Französisch gesprochen wurde. Der größte Teil Lothringens mit der Hauptstadt Nancy blieb bei Frankreich. Dadurch kamen etwa 200 000 Lothringer französischer Muttersprache unter deutsche Herrschaft, ein Umstand, der die deutsch-französischen Beziehungen in den folgenden Jahrzehnten auf Dauer belastete. Schon 1871 gab es Pläne für eine strategische Eisenbahnlinie von Berlin über Wetzlar und Koblenz nach Metz, um das neue Reichsland auch militärstrategisch einzubinden. Die Kanonenbahn wurde dann in den 1870er Jahren realisiert.
Der Status „Reichsland“
Da das neue Reich ein Bundesstaat aus verschiedenen Ländern war, aber man dem Neugewinn zunächst keine Eigenständigkeit zugestehen wollte, wurden verschiedene Möglichkeiten der Eingliederung diskutiert:
Angliederung als preußische Provinz
Eingliederung nach Bayern (die damals noch bayerische Pfalz wäre mit Lothringen verschmolzen worden, das Elsass wäre zu Baden gekommen)
Neuschaffung eines „Reichslandes“, das dem Reich (also keinem bestimmten Bundesstaat) zugeordnet ist und das vom Kaiser direkt verwaltet wird.
Vor allem die "preußische Lösung" wurde anfangs von verschiedenen Seiten sehr lebhaft vertreten. Der Historiker Heinrich von Treitschke plädierte 1871 im Reichstag für diese Lösung mit folgender Begründung: "Die Aufgabe, diese entfremdeten Stämme deutscher Nation unserem Lande wieder einzufügen, ist so groß und schwer, daß man sie nur erprobten Händen anvertrauen darf, und wo ist eine politische Kraft im Deutschen Reiche, die die Gabe, zu germanisieren, erprobt hat, wie das alte glorreiche Preußen".
Bismarck setzte sich im Reichstag für die Lösung ein, dass Elsaß-Lothringen an den Gemeinschaftsstaat überging, nicht zuletzt, weil er vor allem auf die Interessen der süddeutschen Bundesstaaten Rücksicht nehmen musste.
Die Möglichkeit, Elsaß-Lothringen den Status eines Bundesstaats des Deutschen Reiches mit eigenem Landesherrn und eigener Verfassung zuzugestehen, wurde nicht erwogen, nicht zuletzt deshalb, weil man in Preußen der Überzeugung war, dass die Bevölkerung des Landes doch zuerst germanisiert werden müsste. Deshalb wurde das Reichsland zunächst als besetztes Gebiet behandelt und unmittelbar durch das Reich verwaltet. Viele sich zu Frankreich gehörig fühlende, insbesondere französischsprachige Einwohner, die sogenannten Optanten, verließen die Region und zogen unter Mitnahme ihres Vermögens nach Frankreich, insbesondere nach Belfort.
Ergebnisse der Reichstagswahlen 1874–1912
Die Einwohner erhielten das Wahlrecht zum deutschen Reichstag, in dem das Reichsland ab 1874 mit 15 Abgeordneten (von 397) fortan vertreten war. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Reichstagswahlen in Elsaß-Lothringen 1874 bis 1912.
FVp: Fortschrittliche Volkspartei, durch Zusammenschluss aller linksliberalen Gruppierungen entstanden.
Die Zusammenstellung zeigt, dass die große Mehrheit der Bewohner des Reichslandes in den ersten beiden Jahrzehnten dem Deutschen Reich skeptisch gegenüberstanden und regionale Parteien (elsaß-lothringische Autonomisten) wählten (EL). Nach der Entlassung Bismarcks 1890 lockerte sich die Parteienlandschaft jedoch auf und reichsdeutsche Parteien (SPD, Zentrum, Nationalliberale, Linksliberale, Konservative) fanden mehr und mehr Anhänger. Auf dem Land und in den überwiegend französischsprachigen Wahlkreisen Lothringens blieben die Autonomisten weiterhin stark, in den Städten, insbesondere in Straßburg, spielten sie zunehmend nur noch eine untergeordnete Rolle, hier dominierten die Sozialdemokraten. Das zum deutschen Reichstag gültige Mehrheitswahlrecht begünstigte jedoch regionale Parteien und benachteiligte große Massenparteien, wie die SPD.
Sprachenfrage
Im Reichsland sprach die Bevölkerung im Jahr 1900 zu 11,6%, 1905 zu 11,0% und 1910 zu 10,9% französisch als Muttersprache. Die Sprachenfrage wurde in einem Gesetz vom März 1872 geregelt: Deutsch wurde grundsätzlich die amtliche Geschäftssprache, in den Landesteilen mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung jedoch sollte den öffentlichen Bekanntmachungen und Erlassen eine französische Übersetzung beigefügt werden. In einem weiteren Gesetz von 1873 wurde für die Bezirksverwaltungen von Lothringen und die Kreisverwaltungen derjenigen Kreise, in denen die französische Sprache ganz oder teilweise Volkssprache war, der Gebrauch des Französischen als Geschäftssprache zugelassen.
In einem Gesetz über das Unterrichtswesen von 1873 wurde geregelt, dass in den Gebieten mit Deutsch als Volkssprache diese auch die ausschließliche Schulsprache war, während in den Gebieten mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung der Unterricht ausschließlich in französischer Sprache gehalten wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Schulpflicht eingeführt (in Frankreich erst 1882).
Politische Eigenständigkeit
1874 wurde hier die reichsdeutsche Verfassung eingeführt. Das Land erhielt im Deutschen Reich ab 1877 das Recht, Gesetze vorzuschlagen.
Es besaß nunmehr eine gewisse Eigenständigkeit. Ein beratender Landesausschuss wurde eingerichtet. 1879 wurde das Amt des Statthalters eingeführt, der als Oberhaupt das Reichsland Elsaß-Lothringen repräsentierte.
Ein Staatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen leitete die Regierung des Reichslandes. 1884 wurde die Universität Straßburg zur Reichsuniversität.
Während dieser Zeit erlebte das Elsass eine wirtschaftliche Blütezeit, viele neue Errungenschaften wie die Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden entsprechend der Entwicklung in den übrigen Teilen des deutschen Kaiserreichs eingeführt.
Erst im Jahre 1911 wurde Elsaß-Lothringen den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt eine eigene Verfassung und ein eigenes, frei gewähltes Parlament, eine eigene rot-weiße Fahne und drei Vertreter im deutschen Bundesrat. Das Parlament bestand aus zwei Kammern: die erste Kammer bestand aus Abgeordneten der Handels- und Landwirtschaftskammern, der Städte und Religionsgemeinschaften, der Universität und des Oberlandesgerichts, während die 60 Abgeordneten der zweiten Kammer in freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt wurden. Dennoch gab es auch Probleme, insbesondere mit den nicht gerne gesehenen preußischen Verwaltungsbeamten und Militärs, wie die Vorgänge um die Zabern-Affäre zeigten.
Anschluß an Frankreich
Nach dem Ersten Weltkrieg erklärte sich das Elsass unter Eugen Ricklin im November 1918 zunächst für unabhängig. Nach etwa einer Woche rückten französische Truppen ein und beendeten die Unabhängigkeit. Anfangs reagierten einige Bevölkerungsteile enthusiastisch auf die Rückkehr nach Frankreich. Dies ließ nach, als die Franzosen ihre Assimilationspolitik durchsetzten. Die Bewohner des Elsass wurden nach dem Ende dieser Zeit des „Reichslands Elsaß-Lothringen“ in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung: Franzosen (oder Elsaß-Lothringer vor 1871), Teilfranzosen (nach 1871 eingewanderte), Deutsche und Ausländer. Nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, etwa 200.000 Personen, mussten das Land verlassen. Etwa die Hälfte davon kehrte in den folgenden Monaten wieder nach Elsaß-Lothringen zurück, nachdem US-Präsident Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte.
Das Reichsland Elsaß-Lothringen wurde am 17. Oktober 1919 aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet.
Nachwirkungen
Aufgrund der Assimilierungspolitik wuchs innerhalb der elsässischen Bevölkerung der Missmut. Dies hatte eine starke autonomistische Bewegung zur Folge. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung erzielten die elsässischen Autonomisten, die mit der kommunistischen Partei sowie den bretonischen und korsischen Nationalisten kooperierten, in allen elsässischen Wahlkreisen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten und Politiker, die sich für Autonomie aussprachen, wurden vom französischen Staat oft zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, der Führer der Autonomistenpartei, Karl Roos, am 7. Februar 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.
Zweiter Weltkrieg – deutsche Besatzung
Ab dem 19. Juni 1940 besetzte die Wehrmacht das Elsass.
Unter den Nationalsozialisten wurde Elsaß-Lothringen zwar faktisch aber nicht offiziell dem Großdeutschen Reich eingegliedert. Nach dem Sieg über Frankreich hoffte man auf einen Frieden im Westen, der durch eine direkte Annexion Elsaß-Lothringens zusätzlich erschwert worden wäre.
1941 wurde die Reichsuniversität Straßburg gegründet.
Ab 1942 galt auch für die Elsässer und Lothringer die allgemeine Wehrpflicht. Viele von ihnen mussten ihren Kriegsdienst in der Wehrmacht bzw. in der Waffen-SS ableisten; es gab unter ihnen allerdings auch viele Freiwillige.
Nachkriegszeit in Frankreich
Nach dem Zweiten Weltkrieg betrieb die französische Regierung sprachlich eine Assimilierungspolitik („c'est chic de parler français“). Dadurch kam die deutsche Muttersprache (Elsässerdeutsch und insbesondere das Lothringische) so ins Hintertreffen, dass die Mehrheit der jungen Leute (die nach etwa 1970 Geborenen) sie heute nicht mehr sprechen können (Quelle: Sondages de 2001 des DNA Dernières Nouvelles d'Alsace).
Seit 1972 gibt es in Elsass und Lothringen wieder regionale Parlamente. Autonomistisch orientierte Parteien, beispielsweise das Nationalforum Elsaß-Lothringen oder Alsace d'abord, erhalten derzeit unter 10% der Wählerstimmen.
Die 1871 durch den Anschluss Elsaß-Lothringens verursachten Grenzveränderungen der Departements Meurthe (danach Meurthe-et-Moselle), Moselle und Vosges, sowie die Abspaltung des Territoire-de-Belfort vom Département Haut-Rhin, wurden von Frankreich nach 1918 beibehalten. Die seitherigen Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sind deckungsgleich mit den im Reichsland geschaffenen Bezirken Oberelsass, Unterelsass und Lothringen. Auch die nach 1871 eingeführte Verwaltungsgliederung auf kommunaler Ebene wurde von Frankreich nicht rückgängig gemacht, so dass die jetzigen Arrondissements den nach 1871 gebildeten Kreisen entsprechen (wenn man von jüngeren Zusammenlegungen wie etwa Selestat-Erstein absieht)
Das Gebiet des ehemaligen Reichslands („Alsace-Moselle“) hat innerhalb Frankreichs einige Besonderheiten aus der Zeit vor 1918 bewahrt. Dazu gehören zusätzliche Feiertage (Karfreitag, Mariä Himmelfahrt, zweiter Weihnachtsfeiertag), einige Eigenheiten im Rechtswesen, sowie die Nichtanwendung des französischen Laizitätsgesetzes von 1905 auf bestehende Religionsgemeinschaften – Priester, Pastoren und Rabbiner sind infolge des Konkordats von 1801 staatliche Gehaltsempfänger, in der Schule wird Religionsunterricht erteilt, es gibt staatliche theologische Fakultäten an der Universität Straßburg und staatlich refinanzierte konfessionelle Schulen. Für nach 1918 entstandene Religionsgemeinschaften, wie Muslime und orthodoxe Christen, gilt allerdings auch hier das Laizitätsgesetz. Der Eisenbahnverkehr verläuft nach wie vor rechts (im übrigen Frankreich Linksverkehr).
Kreise im Reichsland Elsaß-Lothringen 1918
Bezirk Lothringen
Stadtkreis
1. Metz 
Übrige Kreise
1. Bolchen
4. Diedenhofen-West
7. Saarburg
2. Château-Salins
5. Forbach
8.
Saargemünd3. Diedenhofen-Ost
6. Metz, Land
Bezirk Oberelsaß
Kreise
1. Altkirch
4. Mülhausen
2. Colmar
5. Rappoltsweiler
3. Gebweiler
6. Thann
Bezirk Unterelsaß[Bearbeiten]
Stadtkreis
1. Straßburg 
Übrige Kreise
1. Erstein
4. Schlettstadt
7. Zabern
2. Hagenau
5. Straßburg, Land
3. Molsheim
6. Weißenburg

(Aus wikipedia).

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